Drucksache - DS/2274/IV  

 
 
Betreff: Baumaßnahmen am Landwehrkanal/Luisenstädtischen Kanal (Gartendenkmal 09046159)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie wurden die Belange mobiltätsbehinderter Menschen bei der Planung berücksichtigt?

 

  1. Wurde die Beauftrage und/oder der Beirat für Menschen mit Behinderung in die Planungen einbezogen?

 

  1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Planung den Bedürfnissen der Menschen mit Mobilitätseinschränkung gerecht wird?

 

Nachfrage:

 

  1. Wurden die Maßnahmen am Fraenkelufer, die Teil eines Gartendenkmals sind, entsprechend § 11 DSchG Bln genehmigt?

 

 

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Text  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt  werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Die Ausführungsplanung über die Umgestaltung des Nordufers am Landwehrkanal wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgesprochen.

 

zu Frage 2: Insofern ist die Antwort auf Ihre zweite Frage: Ja. Aber wir werden noch einige Nachbesserungen vornehmen und haben dafür noch eine Begutachtung in der 31. Woche mit der  Behindertenbeauftragten und dem Allgemeinen Blinden und Sehbehinderten Verein von Berlin.

Wenn dort Handlungsempfehlungen kommen, dann werden wir denen nachkommen.

 

zu Frage 3: Ja. Wie Sie wissen, ist ja Frau Beier, die Untere Denkmalbehörde r die Gartendenkmale, und die war in der ganzen Zeit beteiligt. Davon abgesehen werden die Maßnahmen finanziert aus dem Programm für städtebaulichen Denkmalschutz und der finanziert keine Maßnahmen, der dem Denkmalschutz wiederspricht.

 

 
 

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