Drucksache - DS/2273/IV  

 
 
Betreff: Neue Zuständigkeit bei den Jugendverkehrsschulen und den Gartenarbeitsschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. In wessen Trägerschaft sind die Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen des Bezirks?
     
  2. Aus welchen Mitteln werden die Jugendverkehrsschulen finanziert?
     
  3. Trifft es zu, dass die Zuständigkeit des Senats auf den Bezirk  zum 01.08.16 übertragen wird?

 

Nachfrage:

 

  1. Was passiert bei einer gesetzlichen Neuregelung mit den noch vorhandenen Jugendverkehrsschulen, wenn es pro Bezirk nur noch eine Jugendverkehrsschule geben soll?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg              

Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. In wessen Trägerschaft sind die Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen des Bezirkes?

 

Die Jugendverkehrsschulen befinden sich in der Trägeschaft des Schul-und Sportamtes des Bezirkes.

Es sind dies:

-          die JVS Wassertorplatz

-          die JVS Wienerstrasse

-          die JVS Weinstrasse

 

Betrieben werden diese in Kooperation mit der BUF-Bildungseinrichtung für berufliche Umschulung und Fortbildung.

Das Angebot reicht über das Angebot einer Jugendverkehrsschule hinaus und beinhaltet auch Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Im Bezirk existiert eine Gartenarbeitsschule, die der August-Sander-Schule zugeordnet ist. (Schulträger: Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  - Berufliche und zentralverwaltete Schulen)

 

  1. Aus welchen Mitteln werden die Jugendverkehrsschulen finanziert?

 

Die Jugendverkehrsschulen werden aus dem Schulhaushalt und Spendengeldern finanziert.

 

  1. Trifft es zu, dass die Zuständigkeit des Senats auf den Bezirk zum 01.08.16 übertragen wird?

 

Die Zuständigkeit lag bereits in den Bezirken.

 


Nachfrage:

 

  1. Was passiert bei einer gesetzlichen Neuregelung mit den noch vorhandenen Jugendverkehrsschulen, wenn es pro Bezirk nur noch eine Jugendverkehrsschule geben soll?

 

Der Bezirk wird alle Jugendverkehrsschulen in bewährter Form weiter betreiben. Auch im Hinblick auf die bereits jetzt schon stattfindende Kinder- und Jugendarbeit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 

 
 

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