Drucksache - DS/2270/IV  

 
 
Betreff: Wiederinbetriebnahme des Baerwaldbades
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Lenk, Dr. WolfgangLenk, Wolfgang
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum musste der Begehungstermin jüngst auf den 21.06.16 verschoben werden?

 

  1. Hat der Betreiber anlässlich der Begehung des Bades einen den Anforderungen entsprechenden Hygieneplan vorgelegt?

 

  1. Liegt inzwischen ein Prüfbericht zur Qualität aller Bestandteile der Trinkwasseranlage, die im Bad aus dem Brunnenwasser gezogen werden vor und was ergab diese Untersuchung?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Punkte aus dem Vergleich vom 5. April 2016 sind heute noch offen?

 

  1. Wie versichert sich das Bezirksamt der Fachkundigkeit der Person, die in Zukunft die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Raumtemperatur/Luftfeuchtigkeit im Bad und der Zufuhr von Frischluft sicherstellen wird?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Das Gesundheitsamt hat meiner Kenntnis nach entschieden, dass ein Termin erst nach den noch nicht vollständig vorliegenden Ergebnissen der Trinkwasseruntersuchung vereinbart werden sollte. Deshalb wurde der Termin, der von den Betreibern des Bades vorgeschlagen wurde, um eine Woche auf den 21.06. verlegt.

 

zu Frage 2: Nach Aussagen des Gesundheitsamtes wurde der Hygieneplan per E-Mail an das Gesundheitsamt gesandt. Ein ausgedrucktes Exemplar wurde bei der Begehung am 21.06. vorgelegt. Ob er den Anforderungen des Gesundheitsamtes entspricht, wird aktuell von den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes geprüft.

 

zu Frage 3: Ja, die Firma domatec GmbH hat die Wasseruntersuchung nach Maßgabe der Trinkwasserverordnung 2001 im Baerwaldbad durchgeführt und der Betreiber hat den Prüfbericht allen Beteiligten vorgelegt. Die Proben wurden gemäß DIN entnommen, die Untersuchung auf Legionellen wurde nach DIN durchgeführt. Ergebnis: Der Hygienestatus der Trinkwasserinstallation zeigte keine Auffälligkeiten der untersuchten Messpunkte. Die Anforderungen an die Trinkwasserverordnung wurden erfüllt.

 

zu Nachfrage 1: Alle Punkte aus dem Vergleich vom 05. April wurden von dem Betreiber, dem TSB Wasserratten e.V., erfüllt. Es ist nur noch ein Ergebnis der letzten Wasserprobe aus dem Beckenwasser abzuwarten, welches erst nach 10 Tagen von dem Prüflabor an das Gesundheitsamt übermittelt werden kann.

 

zu Nachfrage 2: Dazu würde ich mal kurz ein bisschen auf das Verfahren eingehen: Zum Schutz und Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung in den beiden Schwimmhalten werden die nachfolgenden Maßnahmen zur Ausführung empfohlen: Eine ausreichende Belüftung kann unterstellt werden, wenn die Luftfeuchtigkeit in den Schwimmhallen sich regelmäßig zwischen 55% und maximal 65% relative Luftfeuchtigkeit bewegen. Hierbei sind auch sogar kurzzeitige, sogar bis zu 10 Stunden mögliche Spitzenüberschreitungen, z.B. durch drückende Witterungsverhältnisse, bei Gewitter u.a. unkritisch. Betriebstäglich bei öffentlichem Badebetrieb wird jeweils morgens, nachmittags zu fest definierten Uhrzeiten, z.B. 8.00 Uhr und 15.00 Uhr die Luftfeuchtigkeit inkl. Raumtemperatur in den beiden Schwimmhallen gemessen. Die beiden Messpunkte sind Ihnen vorgestellt worden.

Die Werte werden in einem Betriebshandbuch unter Angabe von Tag, Datum, Uhrzeit, Temperatur in Celsius, relative Lufttemperatur in % eingetragen und dokumentiert. Bei Werten im Bereich von 55% oder niedriger kann die Lüftung gedrosselt werden. Bei Werten im Bereich von 65% und höher muss die Lüftungsumwälzung wieder erhöht werden. Im Idealfall ergibt sich eine Einstellung der Volumenströme, bei dem sich die Luftfeuchtigkeit im Mittel bei ca. 60% einpendelt. Hydrometer zum Ablesen der Luftfeuchtigkeit wurden in den Schwimmhallen angebracht.

Das Ganze ist also kein Zauberwerk und eigentlich auch gar nicht kompliziert.

Die vom Betreiber genannte Person ist mit den Anlagen vertraut und wird die Lüftungsanleitung wie beschrieben durchführen und dokumentieren. Das Gesundheitsamt wird die regelmäßigen Dokumente erhalten und hat angekündigt, diese auf Termintreue und Vollständigkeit überprüfen.

 

Herr Vollmert: Gestern bei der Vor-Ort-Begehung wurde ja von dem Haustechniker des Betreibers dem sachunkundigen Fachpersonal des Gesundheitsamtes die raumlufttechnische Anlage erklärt. Gab es von Seiten des Gesundheitsamtes an der Expertise des Fachtechnikers während der Begehung oder wurde dort Kritik oder die Fähigkeit des Technikers in der anschließenden Besprechung in Frage gestellt?

 

zu Nachfrage 3: Es gibt ja im Vergleich in der Tat, dass eben eine Person benannt werden soll. Das wurde auch von keinem Beteiligten in irgendeiner Art und Weise in Frage gestellt, ob da die Fachkundigkeit oder etwas anderes vorhanden ist oder nicht vorhanden ist, war auch nicht Gegenstand. Es wurde akzeptiert, weil es auch im Vergleich des Gerichts mit dem Bezirksamt so vereinbart war.

 

Herr Müller: r wie realistisch hält das Bezirksamt den rechnerisch möglichen Eröffnungstermin 02. Juli und aus welchem Grund vielleicht noch?

 

zu Nachfrage 4: Herr Müller, auch Sie waren gestern dabei und Sie wissen, .. okay, . ja, also ich bin da genauso wie Sie und wahrscheinlich alle Beteiligten recht hoffnungsfroh, dass diese 10 Tage dann auch eingehalten werden können. Die Ergebnisse am selben Tag, wenn sie beim Gesundheitsamt, so wurde es versprochen vom Gesundheitsamt, sofort nach Eingang geprüft werden und am darauffolgenden Tag, wenn alles in Ordnung ist, quasi dem Badbetreiber mitgeteilt wird, dass einer Eröffnung nichts mehr entgegensteht. Das wäre nach meiner Rechnung gestern gewesen, 10 +1. Mit dem Tag heute sind es dann noch 10 Tage. Ich hoffe, dass das funktioniert. Genau, denke ich wie alle hier in der BVV, dass wir dann wieder ein Bad haben, dass dann auch den Ansprüchen genügt.

10 + 1 war es gestern, heute sind es noch 10. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ob das . ja Herr Müller, Sie wissen das doch auch. Ob das Gesundheitsamt in der Lage ist, dann das an einem Tag zu prüfen, muss ich mich beim Gesundheitsamt rückversichern, dass sie das tun, so, wie sie es gestern gesagt haben. Ich bin kein Stadtrat für das Gesundheitsamt, insofern glaube ich mal, machen die das auch, aber ohne es dann sozusagen auch anweisen zu können, dass das geschieht.

 

 
 

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