Drucksache - DS/2260/IV  

 
 
Betreff: EA078 - Drogenhandel von minderjährigen Flüchtlingen am Kottbusser Tor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass minderjährige Flüchtlinge am Kottbusser Tor mit Drogen handeln.

 

Wir fragen dazu das Bezirksamt:

 

  1. nnen Angaben über die Anzahl dieser Jugendlichen gemacht werden?

 

  1. Gab es bisher konkrete Hinweise von den Betreibern der Flüchtlingsheime in FK zur Anwerbung der minderjährigen Flüchtlinge in den Heimen?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden zur Bekämpfung dieses Problems ergriffen?

 

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Ich möchte Ihrer Anfrage erst einmal vorausschicken, nicht alles, was in den Medien kommt, sollte man glauben und dann möchte ich noch sagen, dass alles, was kriminalitätsbelastende Angelegenheiten sind,  dass dafür die Zuständigkeit bei der Polizei und damit bei Senatsverwaltung für Inneres liegt.

Ich beziehe mich in meiner Antwort auf das, was mir die Polizei nochmal mitgeteilt hat zu Ihrer Frage und beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Für den Bereich Kottbusser Tor ist festzustellen, dass einige wenige minderjährige Flüchtlinge dort bereits als Betäubungsmittelhändler, kurz BTM-Händler, so nennt man das im Fachjargon, in Erscheinung getreten sind. In 2015 waren das insgesamt vier, einmal aus Syrien, einmal Libanon und zwei aus unbekannten Herkunftsländern und im laufenden Jahr zwei aus Libyen und Libanon. Das ist, ich habe leider nicht die Gesamtzahl, aber die Polizei betont noch mal ganz eindringlich und ausdrücklich, das ist im Vergleich zudem eine wirklich nicht signifikante Zahl und eher als sehr gering einzuschätzen, damit hier keine falschen Schlussfolgerungen gezogen werden.

 

zu Frage 2: Seit Eröffnung der ersten Flüchtlingsunterkunft in der Polizeidirektion 5 betreibt die für polizeiliche Aufgaben mit interkulturellen Bezug zuständige Fachdienststelle, die Direktion 5K, das ist das Arbeitsgebiet interkulturelle Aufgaben, kurz AGIA genannt, intensiv und anlassunabhängige vertrauensbildende Maßnahmen und Netzwerkarbeit. Im Rahmen der geführten Gespräche wandten sich zumeist hilfesuchende Unterkunftsleiter und auch Sozialarbeiter mit Gerüchten, die sie gehört haben, mit Hinweisen, die sie möglicherweise bekommen haben, direkt an die Dienstkräfte der Direktion 5, der Bereich AGIA. Die BTM-Thematik dabei ist im Allgemeinen und auch vermutet, hat bis jetzt keinerlei begründbare oder belastbare Anwerbungsversuche von Geflüchteten für den Einsatz als Drogenhändler im Bereich der Direktion 5 ergeben. Es gab auch eine direkte Nachfrage bei den Flüchtlingsunterkünften und auch da ist uns nichts bekannt, dass hier Anwerbungsversuche minderjähriger Flüchtlinge stattgefunden hätten.

 

zu Frage 3: In den Flüchtlingsunterkünften in der Direktion 5 besteht ein stetig wachsender Bedarf an polizeilichen Informations- und Präventionsveranstaltungen, aber neben den bisher am meisten nachgefragten Drogenpräventionen werden immer wieder polizeiliche Präventionsangebote zur häuslichen Gewalt, zum Opferschutz, zur Entwicklung eines Demokratieverständnisses, zum Kinderschutz und zur Familienplanung sowie Themen aus der Verkehrsunfallprävention angefragt.

Die Sozialarbeiter begründen ihren Bedarf mit der Prognose, dass die Geflüchteten noch Jahre in den Massenunterkünften bis zum Umzug in eine eigene Wohnung möglicherweise oder in andere Unterbringungsformen leben müssen. Sofortige polizeiliche Präventionsmaßnahmen als auch konsequente Intervention ren aus deren Sicht unabdingbar für späteres normenadäquates Verhalten. Insofern wird neben erforderlichen repressiven Maßnahmen insbesondere die Prävention und die Netzwerkarbeit der AGIA im Zusammenhang mit den Präventionsbeamten der Abschnitte fortgeführt und ausgeweitet und ich denke mal, das ist auch die eigentliche Zielrichtung die Prävention, weil das andere - wie gesagt - kaum zu Gewichtllt und im Vergleich zu Straftaten, mit denen die Direktion 5 ansonsten in Kontakt und Berührung steht, wirklich marginal ist.

 

Frau Heihsel: Ja, vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe noch zwei Nachfragen und das wäre zum einen, gibt es dieses Problem, also dieses, wie Sie sagen, geringe Problem auch an anderen Ort in Friedrichshain-Kreuzberg, z.B. im Görlitzer Park? Und die zweite Frage wäre: Man könnte ja einen Zusammenhang zwischen der Integration bzw. der Einschulung von Jugendlichen vermuten und da ist die Frage von mir, wie schreitet da die Vergabe von Schulplätzen für minderjährige Flüchtlinge im Bezirk voran?

 

zu Nachfrage 1:rlitzer Park ist mir nichts bekannt, hätte wahrscheinlich auch der zuständige Abschnitt mir mitgeteilt aufgrund Ihrer Fragestellung. Also gehe ich mal davon aus, dass es da nichts zu berichten gibt.

 

zu Nachfrage 2: Ihre Frage 2 habe ich nicht so ganz verstanden. Die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge werden m.E. von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dort in Schulplätze vermittelt. Den genauen Stand kann ich im Augenblick nicht sagen, aber soweit ich weiß, ist das recht vorangeschritten und wir stellen in unserem Bezirk zumindest auch 72 Willkommensklassen á 15 Plätze zur Verfügung. Das ist gemessen am Ranking der Bezirke liegen wir, glaube ich, mit Platz 4 dabei. Also insofern und Plätze in Willkommensklassen hatten wir.

 

 
 

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