Drucksache - DS/2228/IV  

 
 
Betreff: E-Mobility-Rennen auf der Karl-Marx-Allee II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Vorstoß einiger Senatsmitglieder die Veranstalter des E-Mobility-Rennen auf der Karl-Marx-Allee von den Gebühren (Sondernutzung öffentliches Straßenland) zu befreien?

 

  1. Gibt es mittlerweile konkrete Entscheidungen seitens des Senats in dieser Frage?

 

  1. Welche Summe würde dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dadurch verloren gehen? 

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um dieser Entscheidung entgegen zu wirken?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit die Gebühr erstattet zu bekommen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                           

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt - gestatten Sie mir die zusammenfassende Beantwortung der Fragen und der Nachfragen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Vorstoß einiger Senatsmitglieder die Veranstalter des EMobility- Rennen auf der Karl-Marx-Allee von den Gebühren (Sondernutzung öffentliches Straßenland) zu befreien?
  2. Gibt es mittlerweile konkrete Entscheidungen seitens des Senats in dieser Frage?
  3. Welche Summe würde dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dadurch verloren gehen?

Nachfragen:

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um dieser Entscheidung entgegen zu wirken?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit die Gebühr erstattet zu bekommen?


Das Bezirksamt ist durch die Wirtschaftssenatorin und den Sportsenator mit Schreiben vom 12.05.2016 darüber informiert worden, [ich zitiere]

"dass sich der Senat in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 darauf verständigt hat, dass das Formel ERennen auf der Karl-Marx-Allee am 21. Mai 2016 im besonderen öffentlichen Interesse Berlins liegt und damit senatsseitig keine Einwände dagegen bestehen, von der Ausnahmevorschrift des § 8 a Sondernutzungsgebührenverordnung mit dem Ziel einer Reduzierung der Gebühr Gebrauch zu machen."

[Zitat Ende]

Beigefügt war dem Schreiben eine Protokollnotiz aus der 65. Senatssitzung vom 10.05.2016 mit diesem Tenor.

Aus anderen Senatsverwaltungen - so beispielsweise der für die Genehmigung der Veranstaltung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - wurde eine solche Verabredung im Senat allerdings nicht bestätigt.

Welche Entscheidung der Senat nun wirklich getroffen hat, kann das Bezirksamt daher nicht mit Gewissheit sagen.

Das Bezirksamtskollegium hat sich jedenfalls einmütig darauf verständigt, von der Möglichkeit einer Gebührenreduzierung keinen Gebrauch zu machen, da für diese Veranstaltung keinesfalls ein bezirkliches Interesse zu erkennen war und ist.


Dies wurde der Wirtschaftssenatorin schriftlich mitgeteilt und darauf verwiesen, dass eine Gebührenbefreiung wegen des besonderen Interesses der Landesebene an der Durchführung der Veranstaltung nur bei Vorlage einer schriftlichen Zusage zur Basiskorrektur durch SenFin erfolgen könnte.

Die Bezirksbürgermeisterin hat darüber hinaus diese grundsätzlich ablehnende Haltung auch im Rat der Bürgermeister deutlich gemacht.

Die konkrete Gebührenberechnung ist noch nicht abschließend erfolgt. Das Bezirksamt geht von einem Betrag in der Größenordnung bis zu 180.000 ? aus.

Ergänzend muss - unabhängig von der Frage der Gebührenerhebung - hier festgehalten werden, dass sich das Bezirksamt im Vorfeld ausdrücklich und auch öffentlich gegen die Durchführung einer solchen Veranstaltung in dicht besiedelten Innenstadtquartieren ausgesprochen hat.

 

 

Monika Herrmann

 
 

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