Drucksache - DS/2225/IV  

 
 
Betreff: Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West IV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die, in der Ausschuss-Sitzung am 18. Mai 2016, seitens der WBM-Geschäftsführung geäerten Pläne noch im Mai bzw. Juni 2016, unabhängig von den geplanten Bebauungsplanverfahren, Bauanträge für die Bauvorhaben in der Krautstr. 5a und 9a zu stellen und so dem B-Planverfahren samt Bürger*innen-Beteiligung vorzugreifen und Fakten zu schaffen?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass diese Maßnahme kontraproduktiv für das Bebauungsplanverfahren samt Bürger*innen-Beteiligung ist? 

 

  1. Plant das Bezirksamt die WBM-Geschäftsführung in Gesprächen von diesem Vorhaben abzubringen und somit die Bauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West in seiner Gesamtheit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren planen zu können?

 

Nachfrage:

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die WBM kein eigenständiger Akteur in dieser Frage ist und den Vorgaben des Senats unterliegt?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Die angesprochenen Bauanträge der Krautstraße beziehen sich ja auch auf Standorte, zu denen bereits positive Bauvorbescheide vorliegen, das ist bekannt.

Ja, die zwei aber auch. Soll ich jetzt antworten oder nicht?

Die mussten wir auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts beurteilen und demgemäß auch positiv bescheiden, das haben wir auch in der Vergangenheit schon dargelegt und insofern sind da durch das bestehende Baurecht Fakten geschaffen.

Der Auftrag zur Errichtung innerstädtischen Wohnungsbaus ergeht vom Senat an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und da hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Wohnungsbaugesellschaft ja gedrängt, für 20 bzw. jetzt sind es noch 18 Standorte, die Bauvorbescheidsanfragen zu stellen. Die können auch unabhängig von den Zielen der geplanten Bebauungspläne beantragt werden bzw., Entschuldigung, die Bauanträge, wenn sie denn kommen sollten, die können unabhängig von dem in Gang gesetzten Bebauungsplan gestellt werden und sind unter Umständen dann auch genehmigungsfähig.

Das ist die Situation, wie schon mehrfach dargestellt.

 

zu Frage 2: Also wenn ich mir die Diskussion angucke muss ich sagen, das es auf jeden Fall die Spannung, die entstanden ist, nicht mindert, wenn die WBM jetzt diese ganzen Bauanträge tatsächlich stellt. Insofern sind wir da auch nicht so glücklich drüber, aber ich habe ja dargelegt, wir müssen natürlich die Bauanträge auch beurteilen im Rahmen dessen, was rechtlich vorgesehen ist. Die entscheidende Frage ist, werden die Bauanträge gestellt oder werden sie nicht gestellt.

 

zu Frage 3: Also wir sind mit der WBM im Gespräch und werden auch drum bitten, möglichst diese ., also dieses Durchpowern nicht zu machen, weil das dann nicht ., es ist kaum vereinbar mit dem begonnen Prozess jetzt im Rahmen der Bebauungsplanung. Wie weit unsere Bitte in diese Richtung von Erfolg gekrönt sein wird, kann ich nicht sagen, das müssen wir sehen. Ich habe sie jetzt also noch nicht direkt gesprochen, aber wir haben das natürlich vor.

 

zu Frage 4: Sie haben sich ja versprochen und gefragt, ob der Senat ein eigenständiger Akteur ist. Ja, der ist sehr wohl ein eigenständiger Akteur. Die WBM steht selbst unter Druck, weil die SPD-geführte Landesregierung diesen Druck nämlich auch aufbaut. Also es gibt die Vorgabe, dass die WBM in den nächsten Jahren 10.000 Wohnungen zu errichten hat und das soll sie vornehmlich dort tun, wo sie bereits im Besitz der Grundstücke ist und das ist nun mal verstärkt auch im Bereich Friedrichshain-West der Fall, wo die WBM als größter Grundstückseigentümer über die entsprechenden Grundstücke verfügt. Ja, soweit zu Ihren Fragen.

 

Herr Amiri: Sie scheinen ja meine Befürchtungen zu teilen. Teilen Sie dann auch die Befürchtung, dass wenn die WBM - respektive der Senat dahinter - nicht auf diese Wünsche eingeht und einfach Bauanträge stellt, das ganze Verfahren zur Farce verkommen würde aufgrund der Verantwortlichkeiten der WBM und des Senats selbstverständlich?

 

zu Nachfrage 1: Wir hatten ja bei der gemeinsamen Sitzung der verschiedenen Ausschüsse eine Karte präsentiert, wo die verschiedenen Bebauungsplangebiete dargestellt wurden. Sie erinnern sich, das sind die Flächen, die jedenfalls die WBM-Standorte alle umschließen und das mit der Farce hängt natürlich ., wenn Sie sagen, das Gesamte zur Farce machen, das hängt davon ab, ob das jetzt in allen Teilgebieten des Bebauungsplans oder der Bebauungspläne so passieren könnte, unter Umständen, dass da Bauanträge gestellt werden unabhängig und . ja, unabhängig davon, dass die B-Plan-Verfahren betrieben werden.

Wenn es bei der Krautstraße bleibt, dann muss man sagen, dann ist es halt für den entsprechenden Bebauungsplan an der Stelle misslich. Ich hoffe wirklich sehr, dass das nicht passiert, dass überall jetzt die Bauanträge gestellt werden. Ich habe mich auch entsprechend geäert, also das Heft liegt da eindeutig auf den Tisch der WBM. Wir sind da letzten Endes in der Situation, dass wir abwarten müssen, was da kommt.

 

Herr Weeger: Vielen Dank. Ich möchte es auch noch mal genauer herausgearbeitet haben und frage das Bezirksamt: Wem gehört die WBM und wer hat gegenüber der WBM Weisungsbefugnis und könnte damit diese Farce, die eben ausgearbeitet wurde, vermeiden?

 

zu Nachfrage 2: Na ja, die Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist eine Gesellschaft des Landes Berlins, ein städtisches Wohnungsunternehmen. Wenn Sie so wollen, gehört sie der Stadt. Auf jeden Fall ist sie unter der Aufsicht des Senats für Stadtentwicklung und Umwelt, der also dort den Aufsichtsratsvorsitz hat und andere Aufsichtsräte und von dort werden die Grundlagen der Gesellschaftspolitik der WBM festgelegt und auch kontrolliert. Der Bezirk ist da nicht beteiligt, wir sind weder im Aufsichtsrat noch anderweitig an den Wohnungsbaugesellschaften beteiligt und insofern natürlich auch nicht in der Lage, da Einfluss zu nehmen an der Stelle.

 

Herr Gerlich: Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Möglichkeiten zur Einflussnahme durch den Bezirk deutlich größer werden, die Chancen dafür, wenn der Bezirk, sprich das Bezirksamt deutlich eher ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet hätte?

 

zu Nachfrage 3: Das ist eine Frage, die ist nicht so einfach zu beantworten Herr Gerlich, weil auch damals, als . Wie bitte? Also auch damals, als dieser Beschluss hier gefällt wurde, galt ja bereits das Planungs- oder das Baurecht nach § 34, um das es ja jetzt die ganze Zeit geht. Das ist die Frage, also ob wir damit wirklich hätten Dinge abwehren können, weil sie brauchen dann natürlich auch einen Bebauungsplan oder mindestens ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss von dem sie ableiten können, dass die Vorhaben, die die WBM betreibt, dem widerspricht. Also ich weiß nicht, wie die Prüfung ausgefallen wäre zu dem Zeitpunkt.

 

 

 

 
 

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