Drucksache - DS/2196/IV  

 
 
Betreff: Kosten der Besetzung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule seit der Besetzung entstanden?
(bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Kosten, z.B.

  • Betriebskosten,
  • Wachschutz,
  • Bauliche Investitionen,
  • Gerichtsverfahren,
  • Anwaltskosten,
  • Versicherungen,
  • Mietminderungen
  • Abschreibungen
  • etc.)

 

2.      Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der anhängigen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule?

 

Beantwortung: Frau Borkamp

 

zu Frage 1: In Ergänzung zu den bisherigen Berichtserstattungen zu den Kosten, die regelmäßig von Frau Leese-Hehmke angefragt wurden, ich verweise auf die Beantwortung der Drucksachen, werden nachstehend die Gebäude und sonstigen Kosten vom 01.01.2015 bis 31.03.2016 aufgelistet:

Rechts- und Anwaltskosten               59.783,00 EUR

Betriebskosten:               136.737,00 EUR

Heizkosten:               58.744,00 EUR

Wachschutz:               1.183.602,00 EUR

und bauliche Investition, die kann man jedoch nicht dem

besetzen Teil der Schule zurechnen von               835.132,00 EUR.

Es gibt doch ein Protokoll.

Abschreibung und Mietminderung sind nicht entstanden, da Fixpunkt seine Büroräume mittlerweile im Rathaus in der Yorckstraße hat, sodass wir diese, für diese Planung nicht mehr einrechnen müssen.

 

zu Frage 2: Aufgrund der in dem vorläufigen Rechtschutzverfahren vom Veraltungsgericht und Oberverwaltungsgericht geäerten deutlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Räumungsverfügung, hat das Bezirksamt diese Verfügung am 04.01.2016 aufgehoben. Ein zivilrechtliches Verfahren wird aktuell vorbereitet und es gibt ein relativ leidiges E-Mail-Ping-Pong und Antrags-Ping-Pong mit dem Anwalt der Besetzer*innen, der die Prozesskosten für jeden einzelnen Fall gerade geltend machen will beim Bezirksamt.

 

Herr Husein: Diese Anwälte . Ich habe ja gefragt, wie ist der aktuelle Sachstand seit der Besetzung. Sie haben geantwortet: Seit dem 01.01.2015 die Kosten. Die Besetzung war ja schon vorher und deswegen würde ich meine mündliche Anfrage dann ggf. nachträglich noch zu beantworten und leider war ich auch nicht so schnell mit dem Zusammenrechnen. Wenn Sie uns noch mal sagen könnten, wie hoch die Gesamtkosten bis jetzt sind. Dankeschön.

 

zu Nachfrage 1: Da wir auf dem gleichen Gymnasium waren gehe ich davon aus, dass Sie das Rechnen doch beherrschen und die verschiedenen Drucksachen aufaddieren können. Insgesamt kommen wir im Jahr 2015 bis 31.03.2016 auf knapp 1,5 Mio. EUR jenseits der baulichen Investitionen, die wir für die Notunterkunft getätigt haben. Diese möchte ich auch ungern damit vermischen, weil die natürlich nicht für den besetzten Südflügel, sondern in die Zukunft investiert wurden.

Zur Frage Gerichtsstand: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist klar und das zivilrechtliche wird gerade vorbereitet.

 

Frau Leese-Hehmke: Sie hatten es eben im letzten Satz auch noch mal erwähnt, das zivilrechtliche Verfahren wird vorbereitet. Was genau bedeutet das? In welchem Stadium befinden wir uns genau?

 

zu Nachfrage 2: Jetzt müsste ich mit Herrn Baasen mal über Blickkontakt telepathieren können, um den genauen Fachbegriff zu machen. Wir können noch nicht in den Klageweg gehen, sondern müssen wieder eine weitere Schrift zustellen. Bitte verzeihen Sie, dass ich dort den richtigen fachlichen Ausdruck nicht benennen kann. Diese Schrift ist vorbereitet und in der finalen Endabstimmung. Die Zustellung ist auch schon durchdiskutiert, aber noch nicht umgesetzt.

 

Herr Dahl: So ist es Frau Bürgermeisterin. Der vorbereitende Schriftsatz kann ja im Zweifel dann nur eine Kündigung sein. Ist eine Kündigung ausgesprochen worden?

 

zu Nachfrage 3: Herr Dahl, da noch nichts zugestellt wurde, kann auch nichts ausgesprochen worden sein. Dass wir die ganze Zeit gesagt haben, es liegt kein Mietrechtsverhältnis vor, deswegen gehen wir auch nicht von einer Kündigung aus, sondern von einer Beendigung der Nutzung. Das habe ich auch schon mehrmals gesagt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: