Drucksache - DS/2180/IV  

 
 
Betreff: Bildungs- und Teilhabepaket für Sportvereine, die Projekte für sozial benachteiligte Jugendliche anbieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Von wem erhalten die Sportvereine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Bezirk, wenn sie Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche anbieten?

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen Sportvereine erfüllen, um Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen?

 

  1. Welche Projekte oder Einzelpersonen werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie hoch sind die Finanzmittel, die Sportvereine beim Bezirk beantragen können?

 

  1. Inwieweit können Sportvereine auch Leistungen beim Senat für Inneres und Sport beantragen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin                                                        

Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste                                                        -

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Von wem erhalten die Sportvereine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Bezirk, wenn sie Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche anbieten?

 

Sportvereine erhalten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Es handelt sich um eine personenbezogene Leistung.

 

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit werden nur auf Antrag erbracht und können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Für die Inanspruchnahme muss ein schriftliches Angebot eines Leistungsanbieters vorgelegt werden. Dieses Angebot muss neben dem Namen, der Anschrift und der Bankverbindung auch die angebotene Aktivität und die damit verbundenen Kosten enthalten. Der Antrag auf Leistungen ist bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle zu stellen. Im Regelfall erfolgt eine Direktüberweisung an den Leistungserbringer.

 

 

2. Welche Voraussetzungen müssen Sportvereine erfüllen, um Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen?

 

Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund und den Kindern und Jugendlichen soll eine Teilnahme an Angeboten ermöglicht werden, die Teil der üblichen Kindesentwicklung und Freizeitgestaltung sind. Darüber hinaus soll die Vermittlung von Wissen, Kenntnissen, Fähigkeiten oder der Unterstützung der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Insofern umfasst der Bedarf der leistungsberechtigten Personen insbesondere Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Vereinen im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten. Welche Angebote diese Voraussetzungen erfüllen, sind von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vorgegeben.

 

Alle Angebote von Sportvereinen im Landessportbund, der Berliner Jugendverbände, der Volkshochschulen, der Jugendkunstschulen, der öffentlichen Musikschulen sowie der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können grundsätzlich im Rahmen dieser Leistung berücksichtigt werden. Eine Einzelfallprüfung über die Eignung des Angebots ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

 

 

3. Welche Projekte oder Einzelpersonen werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert?

 

Gefördert werden Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Vorliegen der in Antwort 2 beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen ( § 28 Abs. 7 SGB II, § 34 Abs. 7 SGB XII, § 6b BKGG i. V. m. § 28 SGB II, § 3 Abs. 3 AsylbLG).

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie hoch sind die Finanzmittel, die Sportvereine beim Bezirk beantragen können?

 

Die Vereine können beim Bezirk -Schul- und Sportamt- Zuwendungen zur Förderung des Kinder- und Jugendsports für Mannschaftsbekleidung und Fahrtkostenzuschüsse für Sportlerfahrten beantragen. Insgesamt stehen dafür im Jahr 13.000 ? zur Verfügung. Diese Zuwendungen gehören nicht zum Bildungs- und Teilhabepaket.

 

 

  1. Inwieweit können Sportvereine auch Leistungen beim Senat für Inneres und Sport beantragen?

 

Aktuell (noch bis zum 30.04.2016 ) nnen Anträge für ein landesweites Teilhabeprogramm  (kein BuT) mit besonders erfolgsversprechenden Projektvorhaben von Sportvereinen und -verbänden in dennf Handlungsfeldern Inklusion, Integration, Gesundheit, Senioren und Frauen / Mädchen gestellt werden. Dieses Förderprogramm dient auch der Umsetzung der Leitlinie der Sportmetropole Berlin "Vielfalt für viele".

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mildner-Spindler

 

 
 

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