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Drucksache - DS/2092/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Auf welchem Weg werden Anwohner*innen und Gewerbetreibenden in das Beteiligungsverfahren zur geplanten Begegnungszone einbezogen, die gar keine Begegnungszone möchten?
Alle sind zu den Beteiligungsveranstaltungen eingeladen, auch wenn sie das Vorhaben ablehnen. Das kann dort vorgetragen werden.
2. Was passiert, wenn im Rahmen des Beteiligungsverfahrens alle vorgeschlagenen Maßnahmen von den Beteiligten mehrheitlich abgelehnt werden?
Ich hoffe nicht, dass alle Maßnahmen abgelehnt werden. In diesem Fall müsste das Vorhaben überdacht werden, ob es durchgeführt werden kann.
3. Wird das Bezirksamt das Ergebnis der Beteiligung und eine daraus abgeleitete Entscheidung der BVV zur Kenntnis oder zur Beschlussfassung geben?
Es ist geplant, das Ergebnis der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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