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Drucksache - DS/2082/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 10.03.2016Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste SozBeschBüD Dez
Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
Ferienwohnungsbetreiber, die ihre Wohnung(en) 2014 fristgemäß angezeigt haben, erlangten dadurch den im Zweckentfremdungsverbotsgesetz begründeten zweijährigen Bestandsschutz, dies hatte das Bezirksamt zu registrieren. Mit Ablauf des 30.04.2016 endet der Bestandsschutz und damit die legale Nutzung als Ferienwohnung.
Nachfragen:
Das Zweckentfremdungsverbotsänderungsgesetz enthält Konkretisierungen und Anpassungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, die in der Praxis der Umsetzungsphase ersichtlich wurden.
Eine Genehmigungsfiktion wurde seitens der Bezirke schon in der Vorbereitung des Gesetzes kritisiert, auch wenn sie für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgesetzt wurde. Die Verlängerung der Aussetzung der Genehmigungsfiktion ab dem 01.05.2016 für weitere zwei Jahre war angesichts der Anzahl der bereits vorliegenden Anträge unausweichlich. Besser wäre es jedoch die Genehmigungsfiktion zu streichen.
Weiterer Nachbesserungsbedarf und Konkretisierungen werden sich in der weiteren Umsetzung des Gesetzes zeigen und vor allem auch auf Grund der noch ausstehenden Rechtsprechung vorgenommen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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