Drucksache - DS/2048/IV  

 
 
Betreff: Neubauvorhaben der landeseigenen WBM in Friedrichshain West - §34er-Gebot des Senats statt lebenswerte Quartiere und behutsame Nachverdichtung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:1. Hellmuth, Susanne
2. Schwarze, Julian
Hellmuth, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welche Folgen hat die Anweisung des Staatssekretärs an die landeseigene WBM nach §34 BauGB - und somit ohne Bebauungsplan - zu bauen für den Bezirk? (Information aus dem StadtQM-Ausschuss am 20.2.2016)

2. Wie bewertet das Bezirksamt die geplante Nachverdichtung mit standardisierten zehnstöckigen Punkthochhäuser, die als Standardbau anstatt einer individueller Betrachtungen der Grundstücke durch die landeseigene WBM gewählt wurden?

3. Vertritt das Bezirksamt weiterhin die Haltung, bezirkseigene Grundstücke in Friedrichshain-West nicht für Wohnungsbau zu veräern?

Nachfragen:

1. Ist eine Umwidmung der vier festgesetzten Grünflächen im Gebiet Friedrichshain-West geplant? (Vgl. Aufzählung der vier geschützten Grünflächen laut mündl. Anfrage vom 25.11.15 DS/1968/IV)

2. Welche Rolle spielt die Feinstaubbelastung der Karl-Marx-Allee bei der Betrachtung von Möglichkeiten der Nachverdichtung in Friedrichshain-West?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Es gab ein Gespräch bei Staatssekretär Lütke Daldrup, wo die WBM aufgefordert wurde, für 20 Standorte Anträge auf Vorbescheid beim Bezirksamt einzureichen. Die geltende Rechtsgrundlage dafür ist an allen Standorten der § 34. Diese Prüfung hat dann zu erfolgen durch uns und zu gucken, wie weit die beantragten Vorhaben nach 34 zulässig sind. Wenn dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids des Landes, in den meisten Fällen dann auch so getan bis auf die Standorte in der Koppenstraße, die dann aber nach einer Korrektur auch positiv beschieden werden mussten.

Ein Bebauungsplan, der hier gefordert wurde, setzt ein Planerfordernis voraus, dass wir ., das haben wir die ganze Zeit gesagt, nicht erkennen können als Bezirk, aber wir wissen auch, dass die Senatsverwaltung das überhaupt nicht erkennt und auch nicht akzeptieren würde. Deswegen hatte ich beim letzten Runden Tisch vorgeschlagen, so eine Art Ersatzverfahren zu machen, d.h., dass wir für die Standorte eigentlich die Anforderungen erfüllen, die bei einem Bebauungsplanverfahren auch gestellt werden, ohne aber ein formales Bebauungsplanverfahren zu machen. Wie gesagt, dar fehlt einfach die Grundlage, das Planerfordernis. Wir haben im . oder ich habe insbesondere im letzten Runden Tisch vorgeschlagen, exemplarisch einen Workshop zu machen für die Objekte in der Krautstraße. Das werden wir voraussichtlich Mitte Februar dann auch tun, wo also mit den Mietervertretern, aber auch mit den Planern, mit der WBM natürlich, dem Bezirk und den Gutachtern für die verschiedenen Fachfragen, also Stichwort Ökologie, Stichwort Verkehr, exemplarisch durchexerziert wird, wie man mit diesen baulichen Vorschlägen umgehen kann und möchte es davon auch abhängig machen, wie dann weiter verfahren wird. Also das hatte zumindest beim letzten Runden Tisch soweit Zustimmung erfahren, dass die, auch die Mietervertreter, gesagt haben, gut, dann werden wir das jetzt erstmal so probieren.

Die Wirkung der Aufforderung des Staatssekretärs, Bauvoranfragen zu stellen nach
§ 34, ist keine rechtliche, sondern es ist eine zeitliche, d.h., es ist seinerseits auf die WBM ein erheblicher Druck ausgeübt worden, das schleunigst zu tun und das hat sie dann auch getan. Also es sind mittlerweile für ich glaube alle 18 Standorte, um die es im Moment geht, die Bauvoranfragen gestellt worden. So, das ist durch uns dann auch nicht auszubremsen. Wir haben ganz bestimmte Bearbeitungsfristen, das kennen Sie aber. So.

 

zu Frage 2: Die Bewertungen der nach Verdichtung mit standardisierten 10-stöckigen Punkthochhäusern. Also wir haben das im Bezirksamt schon positiv diskutiert, und zwar geht das auch zurück auf Untersuchungen, die im Bezirk Mitte gemacht wurden. Hinsichtlich der Nachverdichtung im zweiten Bauabschnitt, Bereich Karl-Marx-Allee, wo auch hart darum gerungen wurde, ein Konzept zu finden, wo der DDR-Städtebau eben nicht negiert wird. Es gab ja, wer sich vielleicht noch daran erinnert, zu Zeiten Planwerk Innenstadt heftige Debatten, inwieweit also die DDR-Moderne akzeptiert wird oder ob sie überformt wird und eigentlich auch negiert wird durch Neubebauung, die sich eher an gründerzeitlichen Idealen orientiert oder ja, im Wesentlichen ging es damals um diese Frage, auch um die Frage des Stadtgrundrisses, weil ja durch diesen Zeilenbau teilweise die, die Straßenstrukturen auch verändert wurden. Es sind Rudimente der alten Struktur vorhanden, aber es sind eben auch viele neue Straßen gelegt worden.

Das ist also eine sehr lange fachliche Debatte gewesen und in diesem Kontext wurde der Vorschlag von dem Büro Meyer, Hebestreit, Sommerer & Große entwickelt für diesen Friedrichshainer Teil, eine behutsame Nachverdichtung zu entwickeln im Sinne dieser Punkthochhäuser, weil die Vorteile haben, nämlich sie nehmen keine so großen Grundflächen in Anspruch. Es wäre ja ursprünglich mit dem Format 18 x 18 m kalkuliert worden, gut, es gibt dazu Varianten. Die Sichtachsen werden eher freigehalten durch Punkthochhäuser als durch Scheibenhäuser, die man vielleicht sich vorstellen könnte. Ich glaube, ein Mitglied des Stadtplanungsausschusses hat da Vorschläge präsentiert. Und es ist so, dass mit einem Bautypus dieses Punkthochhauses sehr bewusst eine neue Struktur hineingesetzt wird in die vorhandene Struktur des internationalen Stils, der im DDR-Städtebau realisiert wurde, ohne eben diese vorhandene Struktur zu negieren.

Die vorhandene Struktur bleibt eigenständig erkennbar, wird aber ergänzt. Die Vorstellungen, die präsentiert wurden im Stadtplanungsausschuss, fangen an herumzumodellieren, hier was anzubauen, dort eine kleine Schlange zu ergänzen oder wie auch immer. Ich habe es leider aufgrund meiner Erkrankung nicht selbst mit wahrnehmen können, aber von dem, was mir berichtet wurde, ist das eben ein ganz anderer Ansatz als eine systematische Ergänzung in Respekt des vorhandenen DDR-Städtebaus. So, das soweit dazu.

 

zu Frage 3: Die Frage, ob bezirkseigene Grundstücke für Wohnungsbau veräert werden, ob wir weiterhin die Haltung haben, das nicht zu tun. Ja, also wir werden das weiterhin nicht tun, denn Umwidmung von festgesetzten Grünflächen werden wir nicht vornehmen.

Die Rolle der Feinstaubbelastung wird mit untersucht in dem Gutachten, was durch die WBM beauftragt wurde, zur Umwelt und da wird dieses Thema mit beleuchtet. Aber da möchte ich auch mal grundsätzlich sagen, wenn sie jetzt den Feinstaub reduzieren wollen, ist ja die Frage, ob sie das durch weniger Wohnungsbau oder durch weniger Verkehr machen. Also der erste Ansatz müsste ja sein, den Verkehr zu reduzieren auf der Karl-Marx-Allee, der produziert ja den Feinstaub und nicht die Anwohner, die in ihren Häusern sind. Also da muss man glaube ich gucken, dass man nicht Ursache und Wirkung miteinander verwechselt.

Gut, soweit meine Antworten erstmal. Vielen Dank.

 

Herr Dahl: Ja, wir befinden uns ja leider nicht in einer Debatte, sondern in einer Fragestunde, deswegen versuche ich es mal in einer Frage: Warum nimmt der Bezirk seine Aufgaben nicht wahr und setzt die Beschlüsse der BVV um und erzählt hier Märchen davon, dass der Bau von 20 Hochhäusern keinerlei Planerfordernisse erbringen würde?

 

zu Nachfrage 1: Weil es nicht so einfach ist, wie Sie sich das vorstellen Herr Dahl. Wir haben diese Frage diskutiert mit der Möglichkeit, einen Bebauungsplan zu erstellen und Sie wissen doch als Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses ganz genau, wo Baurecht besteht, aufgrund von § 34 besteht eben Baurecht. Das können Sie nicht negieren und wenn Sie jetzt einen Bebauungsplan aufstellen, dann kann es ja nur ein Verhinderungsbebauungsplan sein, um keine Bauten zuzulassen. Dann können Sie mit Rückstellungen arbeiten, evtl. mit Veränderungssperre, aber wir wissen auch, dass die Senatsverwaltung gar nicht akzeptieren würde, wenn wir so einen Bebauungsplan vorlegen würden, weil sie schlicht und ergreifend die Notwendigkeit dafür nicht anerkennen.

 

Herr sting-Schüssler: Ich versuche es mal ein bisschen feiner zu machen. Ja, noch feiner. Ja, das ist ja so meine Art auch, denke ich.

Herr Stadtrat, ich kann mich daran erinnern, dass Sie bzw. auch Vertreter Ihres Amtes mal vor einigen Monaten davon gesprochen haben, dass also in der Diskussion war ein städtebaulicher Wettbewerb, in dessen Ergebnis ja ggf. also auch Planungsverfahren eingeleitet werden können. Könnten Sie mal etwas sagen zu dem Verlauf, inwiefern Sie sich sozusagen eingesetzt haben auch für diesen städtebaulichen Wettbewerb und welcheglichkeiten Sie da noch sehen?

 

zu Nachfrage 2: Die Frage des städtebaulichen Wettbewerbs wurde ja von der Senatsbaudirektorin Lüscher aufgeworfen, die aber davon mittlerweile Abstand genommen hat. Da hat es eine Meinungsbildung gegeben, die ursprünglich divers war oder dispers zwischen Staatssekretär SenStadt Lütke Daldrup, der eben intensiv und massiv gedrängt hat auf die Beantragung nach § 34 und der Senatsbaudirektorin, die zur Qualitätssicherung gesagt hat, das können wir nicht einfach so machen, da brauchen wir einen Wettbewerb. Aber sie hat davon selbst Abstand genommen und in der Sitzung, Herr Dahl war zumindest zu dem Zeitpunkt noch dabei, des letzten Runden Tisches genau das ausgeführt und gesagt, die Not ist groß, wir brauchen Wohnungsbau und es geht nach § 34 und da wird für die Einzelstandorte dann über Architektur gesprochen und wird da auch den einen oder anderen Wettbewerb geben, aber nicht für das Gesamtkonzept. Das ist der letzte Stand der Dinge. Insofern ist die Überlegung, ob man jetzt r eine Gesamtkonzeption städtebaulicher Art und Bebauungsplan aufstellt, im Moment nicht akut.

Ich möchte aber noch mal was sagen: Ich habe mich ja nicht komplett und final davon verabschiedet, über einen B-Plan nachzudenken, aber der Weg war jetzt zunächst mal, zu sagen, wir versuchen anhand eines Beispiels, Krautstraße mit dem Workshop quasi das B-Plan-Verfahren durchzuführen, ohne dass es ein formales B-Plan-Verfahren ist. Das heißt, dass die ganzen Ansprüche an die fachlichen Fragen Ökologie, Verkehr, was auch immer dazugehört, dass die abgearbeitet werden und dass die einfließen in die Planung und wenn es uns gelingt, mit der Bewohnervertretung, mit dem Mieterbeirat darüber einen Konsens herzustellen, dass diese Bauvorhaben in der Art, wie sie geplant sind, dort funktionieren können, dann ist das unseres Erachtens der bessere Weg. Er ist schneller, ohne dass er die Anforderungen an die Standorte vernachlässigt.

Und ich schlage vor, wirklich jetzt mal den Februar abzuwarten. Wir haben Ende Februar den chsten Runden Tisch, da werden die Ergebnisse präsentiert und danach können wir als Bezirksamt und werden wir als Bezirksamt entscheiden, ob wir jetzt den Weg in einen Bebauungsplan dann doch aufnehmen, da ssen wir allerdings ziemlich phantasievoll sein, das zu begründen. Die fehlt mir im Moment, die Phantasie, aber das werden wir erst machen, wenn dieser nächste Runde Tisch erfolgt sein wird.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: