Drucksache - DS/2001/IV  

 
 
Betreff: Kein Wechsel von der Willkommensklasse in die Regelklasse ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Husein, TimurJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Vorberatung
20.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Schule Vorberatung
03.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine einheitliche Regelung für den Wechsel von Kindern aus Willkommensklassen in eine Regelkasse festgelegt wird, die zur Voraussetzung haben soll, dass die Kinder mindestens das Erreichen der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen haben. Zur Feststellung des Sprachniveaus soll ein geeignetes Verfahren entwickelt werden.

 

Begründung:  

Es besuchen z.T. Kinder eine Regelklasse, die dem Unterricht und dem Miteinander der Mitschüler aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht folgen können, da sie nicht über das dafür erforderliche Sprachniveau verfügen. Im Interesse der betroffenen Kinder selbst, der Lernfortschritte, des Zugehörigkeitsgefühls und der Schulgemeinschaft sollte das Erreichen der Sprachniveaustufe B1 als Voraussetzung für eine Beschulung in einer Regelklasse verbindlich festgelegt werden. Ob die Kinder über dieses Sprachvermögen tatsächlich verfügen, muss in einem geeigneten Verfahren dokumentiert sein.

Aufgrund des großen Andrangs besteht latent die Gefahr, dass Kinder zu früh in die Regelklasse wechseln sollen, um Platz in den Willkommensklassen zu schaffen. Alleiniges Kriterium darf aber nur die Sprachkompetenz sein und nicht eine feste Verweildauer vorgegeben oder der Wechsel gar von Platzkapazitäten abhängig gemacht werden.

  

Stufe B1: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

 

 

BVV 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit

Ausschuss für Schule (federführend)

 

 

Schule 03.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 24.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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