Drucksache - DS/1974/IV  

 
 
Betreff: Situation von Gewerbetreibenden am Kottbusser Tor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Schill, MichaelSchill, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Schilderungen von Gewerbetreibenden am Kottbusser Tor im Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt der BVV Friedrichshain-Kreuzberg am 17.11.2015 hinsichtlich Kriminalität am Kottbusser Tor?
  2. Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet das Bezirksamt aus dieser Bewertung ab?

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Die Gewerbetreibenden beklagen eine erhöhte Kriminalität am Kottbusser Tor. Die Polizei hat bestätigt, dass es eine Steigerung der Kriminalität, insbesondere auch der Diebstahldelikte, gibt. Das Bezirksamt schließt sich der Einschätzung der Polizei an, nach der Handlungsbedarf besteht. Die Bekämpfung von Straftaten obliegt der Polizei.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt steht im engen Kontakt mit der Polizei, hier dem Abschnitt 53. Die Leiterin des Abschnitts war am 17.11.2015 ebenfalls zu Gast im Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt und dort hat sie bereits einige Maßnahmen der Polizei vorgestellt.

Nach ihrer Aussage wird die Präsenz der Polizei am Kottbusser Tor zukünftig erhöht werden. Die Gewerbetreibenden und auch Anwohner werden direkt von der Polizei angesprochen. Es wird Sicherheitsberatungen und Verhaltensberatungen geben. Zusätzlich werden durch die Polizei vierteljährliche Gespräche mit den Gewerbetreibenden angeboten, in denen die aktuelle Situation vor Ort erörtert wird. Der Abschnitt hat bereits begonnen, einige dieser Maßnahmen umzusetzen. Wir, d. h. das Bezirksamt, werden an den Auswertungsgesprächen teilnehmen, auch das Quartiersmanagement wird eingeladen werden und wir werden dann in Absprache mit Polizei und Gewerbetreibenden die Maßnahmen der Polizei, soweit es uns möglich ist, begleiten und möglicherweise auch eigene Maßnahmen dort entwickeln. Ich würde aber in diesem Fall immer das nach Absprache und Rücksprache mit Polizei und Gewerbetreibenden tun.

 


 
 

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