Drucksache - DS/1957/IV  

 
 
Betreff: EA060 - Lärmimmission durch Clubs und Bars auf dem RAW-Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Auf dem RAW-Gelände werden aktuell 10 gastronomische Einrichtungen (die nach Betriebsart den Speise- und Schankgaststätten, bzw. Versammlungsstätten und Freizeitanlagen zugeordnet sind) betrieben:
Emma Pea, Bar zum Schmutzigen Hobby, Cassiopeia, Suicide Circus, Astra Kulturhaus, Badehaus, Der weiße Hase, Crack Bellmer, Urban Spree, Haubentaucher

 

Die Nachtruhe der Anwohner im angrenzenden Wohngebiet Revaler Straße und Nebenstraßen ist durch den verhaltensbedingten Lärm der Gäste und den anlagenbedingten Lärm durch Tonwiedergabegeräte, insbesondere tiefe Bässe erheblich gestört. Lärm schädigt die Gesundheit.

 

Die zur Anzeigenerstattung gerufenen Polizeibeamten können aufgrund der Konzentration von Vergnügungsstätten meist keine einzelnen Verursacher ermitteln und protokollieren daher unspezifisch Clubs auf dem RAW-Gelände. Folglich unterbleibt eine Ahndung einzelner Betriebe wegen Verstoß gegen die §§ 3-7 des Berliner LImschG und der BVerwG Urteile 7.5.1996, 9.4.2003 (Quell- und Zielverkehr).

 

  1. Durch welche Behörden (bzw. anerkannte Prüfstellen für Bauakustik) und wann wurde in den genannten 10 Betrieben mit welchem Ergebnis geprüft ob die baulichen Anforderungen an die Räume den Bestimmungen zum Schallschutz (DIN 4109 und VDI 3726) entsprechen, damit gaststättenrechtliche Erlaubnis und Baugenehmigung erteilt werden kann?

 

  1. Wie oft und mit welchem Ergebnis, welchen Konsequenzen wurde seit 1.1.13 bei welchen der 10 Betriebe durch welche Behörden vor Ort überprüft, ob die genehmigte Betriebsart nach GastG und VstättVO, sowie die genehmigten Betriebsräume einschließlich der Nebenräume, Anbauten und Freiflächen mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmen?

 

  1. r welche der 10 Betriebe besteht die Auflage die Musikanlage einzupegeln, wer führte diese wann durch, wie oft und durch wen wird die Einhaltung seit 1.1.13 überprüft und sind dabei ergänzend Eingänge und Zugänge zu Freiflächen und Anbauten mit Lärmschleusen zu versehen?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Der überwiegende Anteil Ihrer Fragen ist fachlich der Abteilung Planen, Bauen, Umwelt und nicht dem hier unterstellten Ordnungsamt zugeordnet. Die Abteilung hat mir mitgeteilt, dass nach Änderung der Bauordnung für Berlin in 2005 die Prüfung des Schallschutzes bei baulichen Anlagen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht mehr Gegenstand des Prüfumfanges ist.  Wenn im Rahmen der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes die Einschätzung erfolgt, dass ein Schallschutz erforderlich sein könnte, wird ein Schallschutzgutachten zur Beurteilung des Bauvorhabens vom Antragsteller in Auftrag gegeben.

 

zu Frage 2: Im Rahmen der Gaststätten- oder Vergnügungsstättenerlaubnis wird die Zuverlässigkeit des Betreibers durch das Ordnungsamt geprüft. Liegen keine gewerberechtlich relevanten Eintragungen im Führungszeugnis vor, wird diese Genehmigung nach Beteiligung des Umweltamtes erteilt. Kommt das Umweltamt zu dem Schluss, dass Auflagen zur Sicherung der Einhaltung des Lärmschutzes erforderlich sind, werden die Auflagen des Umweltamtes die Gaststättenerlaubnis des Ordnungsamtes übernommen.

Bezüglich beantragter Betriebsart und der zu genehmigenden Betriebsräume legt der Antragsteller eine aktuelle Zeichnung der Räumlichkeiten vor und bestätigt ihre Korrektheit. Grundsätzlich gilt nach unserer Rechtslage ein Vertrauensschutz, so dass eine Überprüfung der Angaben vor Ort nicht mehr spontan stattfindet. Bei Veränderung der Räumlichkeiten, z. B. durch Vergrößerung des Gastraumes oder der Betriebsart, ist der Gastwirt  verpflichtet, dies dem Bezirksamt zu melden. Bei Beschwerdelagen oder bei Eingang konkreter Hinweise auf Veränderungen nimmt das Bezirksamt je nach Zuständigkeit Ordnungsamt, Umweltamt oder Bauaufsichtsamt oder sogar das Landeskriminalamt Vorortüberprüfungen vor. So hat beispielsweise das Ordnungsamt im Jahr 2015 aufgrund eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das durch die Polizei eingeleitet wurde, ein Verfahren gegen einen Betreiber eingeleitet. Das Verfahren wurde mit der Zahlung eines Bußgelds abgeschlossen. Auch war die Bauaufsicht im Falle der bekannten "Neuen Heimat" mehrfach auf dem Gelände tätig. Das Umweltamt teilte mir mit, dass es auch vor Ort war, um anderen Beschwerden nachzugehen.

Aber alle drei Ämter im Bezirksamt verfügen nicht über Statistiken ihrer Vorortüberprüfungen auf dem RAW-Gelände, so dass ich Ihnen keine Zahlen für den von Ihnen genannten Zeitraum nennen kann.

 

zu Frage 3:r alle Betriebe wurden nach fachlicher Beurteilung durch das Umweltamt Auflagen erteilt. Ergänzende Eingänge und Zugänge zu Freiflächen und Anbauten mit Lärmschleusen wurden nicht beauflagt. Die Einpegelung für Musikanlagen erfolgte grundsätzlich durch vom Umweltamt beauftragte Firmen. Die mit der Einpegelung vom Betreiber beauftragten Firmen bzw. Institute werde ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht nennen können.

Die eingereichten Gutachten wurden vom Bezirksamt geprüft. Bei Beschwerden erfolgen die erforderlichen Überprüfungen durch das Umweltamt. Das Umweltamt konnte mir aber bis zu Beginn der BVV nicht sagen, wie oft es Beschwerden gab und wie oft die Einpegelungen überprüft wurden.

 

Herr Strattner: Danke für die Antworten. Das Einzige, was mir jetzt so spontan als Nachfrage dazu einfällt ist eben zur letzten Frage, weil Sie gesagt haben, wenn ich es richtig verstehe, für die Ein- und Ausgänge wurde nichts speziell beauflagt bzw. die Überprüfung des Schalls, des Schallschutzes wird durch externe Firmen geregelt. Heißt das, die Betreiber überprüfen sich selbst?

 

zu Nachfrage 1: Da muss ich mal den Kollegen Panhoff bitten, weil .

 

Herr Panhoff: . zertifizierte Firmen, ich glaube, das geht so. Aus Dokumentationsgründen stelle ich mich natürlich auch vors Mikro.

Also das sind Fachfirmen, die sind zertifiziert, das kann ja nicht jeder machen, und dann wird das aber von meinen Ingenieurinnen und Ingenieuren, die da eine entsprechende Ausbildung haben, überprüft und da werden auch Gutachten durchaus reklamiert. Wir haben teilweise ziemlich niedrige ., also Gutachten, die taugen nichts. Die schicken wir zurück und sagen: Noch mal machen. Und dann werden entsprechend dieser Gutachten die Auflagen auch gemacht. Also kann man sagen, was die Innenraumeindämmung angeht: Alles, was in den Gebäuden passiert, haben wir relativ gut im Griff. Das Problem ist meistens der sogenannte verhaltensbedingte Lärm im Außenbereich und da sind wir ja dran, jetzt auch auf dem RAW-Gelände mit den Sicherheitsdiensten, mit den neuen Eigentümern zu gucken, dass also das besser in den Griff gebracht wird, weil das eigentlich das ist, was die Leute stört. Und die "Neue Heimat", die illegal Veranstaltungen betrieben hat, die gibt es ja jetzt nicht mehr, wie Sie wissen, und es wir haben auch Zuschriften von Menschen, die da in der Gegend wohnen, die sagen, sie können jetzt wieder schlafen.

 

Herr Strattner: Ich finde es interessant, weil, wir wohnen ja eben da und deswegen machen wir die Eingabe alle zusammen. Von daher, wir bekommen den Lärm ja mit. Aber die Frage wäre dann noch von diesen . von Dr. Fresenius bis sonst irgendwas zertifizierten Firmen, die das einmal zertifizieren, wird es dann noch mal irgendwann infolge wieder überprüft, die einmal stattgefundene Prüfung?

 

zu Nachfrage 2 - Herr Panhoff: Das ist das, was ich eigentlich  nachher in der anderen Anfrage auch noch beantworten werde. Solange keiner sich beschwert, haben wir keine Veranlassung aktiv zu werden. Also wir machen keine Routinekontrollen in dem Sinne, dass wir zyklisch dahin gehen. Aber wenn Sie Beschwerden haben oder Ihre Nachbarn oder alle zusammen, dann schreiben Sie uns und dann setzen wir uns in Bewegung und überprüfen, ob die Auflagen, die wir mal gegeben haben, tatsächlich eingehalten werden oder ob die dann in der Praxis umgangen werden, was ja auch vorkommt. Wir wissen ., also wir brauchen, ich sage das mal so ein bisschen bürokratisch, eine Beschwerdelage und dann kommen wir mit unseren Messgeräten und legen los und wir kommen auch nachts um halb zwei. Dann müssen Sie allerdings auch sicherstellen, dass wir in Ihre Wohnung reinkommen, nicht dass Sie uns bestellen und dann macht keiner die Tür auf. Das hatten wir auch schon alles, aber wir kommen auch in der Nacht.

 

 


 
 

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