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Drucksache - DS/1954/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gedenken auch nach der Nutzungsänderung in der Fontanepromenade 15 sicher gestellt ist.
Begründung:
Zwischen 1938 und 1945 residierte die vom Berliner Arbeitsamt eingerichtete ‚Zentrale Dienststelle für Juden‘ in der Fontanepromenade 15, eine Behörde zur Vermittlung von Zwangsarbeitern an 260 Betriebe. Rund 26 000 Jüdinnen und Juden wurden hier zur Schwerstarbeit vermittelt – in Abstimmung mit der Gestapo, die mit darüber entschied, wer wann deportiert wurde, damit die Produktion, etwa in den Rüstungsbetrieben, nicht litt. Angst, Leid und demütigende Behandlungen kennzeichnen diesen Ort. Das Haus und seine Geschichte dürfen nicht in Vergessenheit geraten.
BVV 25.11.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
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