Drucksache - DS/1935/IV  

 
 
Betreff: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJösting-Schüßler, Lothar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie viele Umwandlungsanträge und wie viele Genehmigungen sind nach Erlass des Umwandlungsverbots im Zeitraum vom 14. März bis zum 14. Juli 2015 in den bezirklichen Milieuschutzgebieten gestellt beziehungsweise erteilt worden?
     
  2. Was sind gegebenenfalls die Gründe für die Erteilung von Genehmigungen nach Inkrafttreten des Umwandlungsverbotes?
     
  3. Sind die entsprechenden Zahlen auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übermittelt worden?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie viele Umwandlungsanträge und wie viele Genehmigungen sind nach Erlass des Umwandlungsverbots im Zeitraum vom 14. März bis zum 14. Juli 2015 in den bezirklichen Milieuschutzgebieten gestellt beziehungsweise erteilt worden?

 

48 Anträge. Davon sind 26 genehmigt worden. 9 Anträge sind versagt worden, 10 Anträge betrafen Grundstücke außerhalb der festgelegten Gebiete und 3 Anträge sind noch offen.

 

2. Was sind gegebenenfalls die Gründe für die Erteilung von Genehmigungen nach Inkrafttreten

des Umwandlungsverbotes?

 

20 Anträge mussten genehmigt werden, weil die Eigentümer sich verpflichtet haben innerhalb von 7 Jahren nur an die Mieter zu verkaufen. Das entspricht den Regelungen des BauGB. Diese Verpflichtung wird durch einen Genehmigungsvorbehalt im Grundbuch festgeschrieben.

 

1 Antrag betraf einen Neubau. Dieser unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt

 

Bei 5 Anträgen wurde vor Inkrafttreten der VO eine Vormerkung eingetragen. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass:

die Genehmigung … zu erteilen ist, … wenn ohne die Genehmigung Ansprüche Dritter auf Übertragung von Wohneigentum … nicht erfüllt werden können, zu deren Sicherung …. eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist.“ Deshalb erfolgte in diesen Fällen eine eingeschränkte Genehmigung. Die Antragsteller sind wegen der Einschränkung in Widerspruch gegangen.

 

3. Sind die entsprechenden Zahlen auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übermittelt

worden?

 

Nein. Eine entsprechende Abfrage gibt es dazu nicht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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