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Drucksache - DS/1876/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und WeiterbildungBezirksstadträtin
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Immobilien im Bezirk wurden bisher für die Nutzung durch Flüchtlinge oder für die Flüchtlingshilfe angeboten?
Folgende bezirkliche Liegenschaften bzw. Flächen wurden der Landeskoordinierungsstelle für Flüchtlinge bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales angeboten:
Private Objekte
2. Wie viele bezirkliche und weitere bekannte Gebäude oder Räumlichkeiten werden zurzeit als Flüchtlingsunterkunft oder zur Flüchtlingshilfe genutzt?
Nachstehende Übersicht zeigt die im Bezirk in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlingszahlen (Quelle: LaGeSo, Stand 15.09.2015)
3. Welche Instandhaltungs-, Sanierungsarbeiten, Ausstattungen oder ähnliches fehlen, die einer Benutzung von bezirklichen Immobilien bisher widersprechen?
Derartigen Untersuchungen wurden bislang nicht angestellt. Aufgrund der in der Vergangenheit vom Abgeordnetenhaus von Berlin sowie dem Berliner Senat verfolgten landesweiten Beschränkung auf den, für fachliche Zwecke erforderlichen Immobilienbestand sowie die hierdurch bedingte Abgabe von nicht mehr benötigten bezirklichen Grundstücken zur Vermarktung an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & KG bzw. die BIM und dem zunehmenden Kostendruck stehen dem Bezirk keine freien und fachlich ungenutzten Immobilien zur Verfügung.
Nachfragen:
1. Gibt es die Möglichkeit Handwerksbetriebe und weitere Gewerbe öffentlich um Hilfe zu bitten, um den Zustand der Gebäude so zu verbessern, dass diese genutzt werden können?
Das Bezirksamt als öffentlicher Auftraggeber steht in der Verpflichtung seine Aufträge gemäß den geltenden Vorschriften (bspw. VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, VOB, VOL, LHO) auszuschreiben, zu beauftragen und die Rechnungen für erbrachte Leistungen zu begleichen. Ein Aufruf / Bitte zur Unterstützung ist nicht zulässig.
2. Für welche bezirklichen Angebote zur Flüchtlingshilfe fehlt in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung?
Eine Bedarfsfeststellung wird gerade Ämterübergreifend ermittelt. Wir gehen zur Zeit von mindestens 20 zusätzlichen VZÄ insbesondere in den Bereichen Jugend, Gesundheit, Soziales und Schule aus. Die Sachmittel lassen sich angesichts der aktuellen Dynamik noch schwerer konkretisieren. Hier gibt es Verhandlung mit der Senatsverwaltung für Finanzen bezüglich Basiskorrekturzusagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp
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