Drucksache - DS/1876/IV  

 
 
Betreff: Nutzung von Bezirksimmobilien zur Flüchtlingshilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Immobilien im Bezirk wurden bisher für die Nutzung durch Flüchtlinge oder für die Flüchtlingshilfe angeboten?

 

  1. Wieviele bezirkliche und weitere bekannte Gebäude oder Räumlichkeiten werden zur Zeit als Flüchtlingsunterkunft oder zur Flüchtlingshilfe genutzt?

 

  1. Welche Instandhaltungs-, Sanierungsarbeiten, Ausstattungen oder ähnliches fehlen, die einer Benutzung von bezirklichen Immobilien bisher widersprechen?

 

Nachfragen:

 

  1. Gibt es die Möglichkeit Handwerksbetriebe und weitere Gewerbe öffentlich um Hilfe zu bitten, um den Zustand der Gebäude so zu verbessern, dass diese genutzt werden können?

 

  1. Für welche bezirklichen Angebote zur Flüchtlingshilfe fehlt in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung?

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung                                         

Bezirksstadträtin                                                                                                                             

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Immobilien im Bezirk wurden bisher für die Nutzung durch Flüchtlinge oder für die Flüchtlingshilfe angeboten?

 

Folgende bezirkliche Liegenschaften bzw. Flächen wurden der Landeskoordinierungs­stelle für Flüchtlinge bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales angeboten:

 

  • Turnhalle Mariannenstraße 47
  • Turnhalle Urbanstraße 166
  • Teilflächen der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße 24

 

Private Objekte

 

  • Traglufthalle, vorgesehen im Rahmen Kältehilfe für Wohnungslose, Gelände der DB AG, Containerbahnhof am S-Bahnhof Frankfurter Allee, Kapazität: 100 Männer, nutz­bar ab Anfang November 2015, Träger: Stadtmission
  • Bombardier-Gelände, Andreasstraße 71-73 (ehem. Verwaltungsgebäude), realisier­bare Platzzahl und ggf. Ertüchtigungsbedarf unbekannt
  • SEZ, Landberger Allee - Interesse des Eigentümers an Nutzung als Notunterbrin­gung besteht / bestand, aus Sicht Bezirk aber erheblicher Herrichtungsbedarf bei problematischer baurordnungsechtlicher Situation

 

 

2. Wie viele bezirkliche und weitere bekannte Gebäude oder Räumlichkeiten werden zurzeit als Flüchtlingsunterkunft oder zur Flüchtlingshilfe genutzt?

 

Nachstehende Übersicht zeigt die im Bezirk in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlingszahlen (Quelle: LaGeSo, Stand 15.09.2015)

 

Anschrift

Betreiber

Kapazität

Zeughofstr. 12-15

Diakonisches Werk

147

Stallschreiberstr. 12

PRISOD GmbH

402

Blücherstr. 26/26A

VITA domus

127

rtelstr. 39

GEO Hostel Berlin

104

Alt Stralau 37-39

Evo Home

120

 

 

3. Welche Instandhaltungs-, Sanierungsarbeiten, Ausstattungen oder ähnliches fehlen, die einer Benutzung von bezirklichen Immobilien bisher widersprechen?

 

Derartigen Untersuchungen wurden bislang nicht angestellt.

Aufgrund der in der Vergangenheit vom Abgeordnetenhaus von Berlin sowie dem Berliner Senat verfolgten landesweiten Beschränkung auf den, für fachliche Zwecke erforderlichen Immobilienbestand sowie die hierdurch bedingte Abgabe von nicht mehr benötigten bezirkli­chen Grundstücken zur Vermarktung an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & KG bzw. die BIM und dem zunehmenden Kostendruck stehen dem Bezirk keine freien und fachlich unge­nutzten Immobilien zur Verfügung.

 

 

Nachfragen:

 

1. Gibt es die Möglichkeit Handwerksbetriebe und weitere Gewerbe öffentlich um Hilfe zu bitten, um den Zustand der Gebäude so zu verbessern, dass diese genutzt werden können?

 

Das Bezirksamt als öffentlicher Auftraggeber steht in der Verpflichtung seine Aufträge ge­mäß den geltenden Vorschriften (bspw. VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, VOB, VOL, LHO) auszuschreiben, zu beauftragen und die Rechnungen für er­brachte Leistungen zu begleichen. Ein Aufruf / Bitte zur Unterstützung ist nicht zulässig.

 

 

2. r welche bezirklichen Angebote zur Flüchtlingshilfe fehlt in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung?

 

Eine Bedarfsfeststellung wird gerade Ämterübergreifend ermittelt. Wir gehen zur Zeit von mindestens 20 zusätzlichen VZÄ insbesondere in den Bereichen Jugend, Gesundheit, Sozi­ales und Schule aus. Die Sachmittel lassen sich angesichts der aktuellen Dynamik noch schwerer konkretisieren. Hier gibt es Verhandlung mit der Senatsverwaltung für Finanzen bezüglich Basiskorrekturzusagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

 

 
 

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