Drucksache - DS/1848/IV  

 
 
Betreff: Notwendigkeit der Stärkung von Schulkonzepten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenAbt. Familie, Gesundheit und Personal
Verfasser:1. Alagöz, Gülten
2. Riester, Paula
Mustermann, Max
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
07.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1848/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse des geplanten Gutachtens an der Hunsrück-Grundschule zur Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfes in Bezug auf ihr Schulkonzept als Modellprojekt „Hunsrück-Grundschule“ zu nutzen. Mithilfe der Ergebnisse des Gutachtens soll beispielhaft für Kreuzberg 36 dargestellt werden, inwiefern Schulkonzepte, Raumbedarf und Einzugsgebiete zusammenhängen und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um unsere Schulen auf ihrem Weg zur guten Schule zu unterstützen und sie bestmöglich auszustatten. Das Bezirksamt soll aus den Ergebnissen des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Förderung und Sicherung von Schulkonzepten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten, die anschließend bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen.

 

Begründung:

 

Die Berücksichtigung und die Stärkung von Schulkonzepten sind von großer Bedeutung, da sie nicht nur das Leitbild einer Schule dokumentieren und konkretisieren, sondern die inhaltlichen und organisatorischen Arbeitsgrundlagen der Schulen festhalten.

Schulkonzepte dienen dem Lehrpersonal, Eltern, Schülern, der Öffentlichkeit und den politischen Institutionen als Orientierung und geben Auskunft über das Bildungsangebot und die innere Gestaltung der Schule. Sie wirken als Orientierungshilfe im Prozess der Schulentwicklung und haben verbindlichen Charakter für die Schulgemeinschaft. Die Schulen entwickeln nicht nur ein individuelles und unverwechselbares Schulprofil, sondern setzen sich damit klare Ziele, die sie später evaluieren können.

Schulkonzepte haben den Zweck der Sicherung und Steigerung der Qualität pädagogischer Arbeit auf verbindlicher, gemeinsamer Grundlage und ihrer Evaluation. Schulkonzepte verstehen sich nicht als abgeschlossen, sondern sind selbst Teil der Weiterentwicklung.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule

 

 

Schule 08.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse des geplanten Gutachtens an der Hunsrück-Grundschule zur Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfes in Bezug auf ihr Schulkonzept als Modellprojekt „Hunsrück-Grundschule“ zu nutzen. Mithilfe der Ergebnisse des Gutachtens soll beispielhaft für Kreuzberg 36 dargestellt werden, inwiefern Schulkonzepte, Raumbedarf und Einzugsgebiete zusammenhängen und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um unsere Schulen auf ihrem Weg zur guten Schule zu unterstützen und sie bestmöglich auszustatten. Das Bezirksamt soll aus den Ergebnissen des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Förderung und Sicherung von Schulkonzepten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten, die anschließend bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse des geplanten Gutachtens an der Hunsrück-Grundschule zur Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfes in Bezug auf ihr Schulkonzept als Modellprojekt „Hunsrück-Grundschule“ zu nutzen. Mithilfe der Ergebnisse des Gutachtens soll beispielhaft für Kreuzberg 36 dargestellt werden, inwiefern Schulkonzepte, Raumbedarf und Einzugsgebiete zusammenhängen und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um unsere Schulen auf ihrem Weg zur guten Schule zu unterstützen und sie bestmöglich auszustatten. Das Bezirksamt soll aus den Ergebnissen des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Förderung und Sicherung von Schulkonzepten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten, die anschließend bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanungen Berücksichtigung finden sollen.

 

 

 
 

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