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Drucksache - DS/1647-11/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ersetzung § 61 durch: (1) Die Vorsteher*in kann die Tagung unterbrechen oder ganz aufheben, wenn in der Tagung störende Unruhe entsteht. Kann sie/er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie/er den Vorstandstisch. Die Tagung ist dann für 30 Minuten unterbrochen, sofern die Vorsteher*in keine kürzere Unterbrechung bestimmt. (2) Kann sich die Vorsteher*in nach Wiedereröffnung erneut kein Gehör verschaffen, so kündigt sie/er über die Lautsprecheranlage an, erneut den Vorstandstisch zu verlassen. Die Tagung ist damit beendet.
Begründung: Die bisherige Regelung sollte konkretisiert werden und auch enthalten, wie die Tagung der BVV aufgrund von Störungen definitiv beendet wird. Die Hoheit der Vorsteher*in über den Ablauf der Sitzung soll damit gestärkt werden.
BüTra 11.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ersetzung § 61 durch: (1) Die Vorsteher*in kann die Tagung unterbrechen oder ganz aufheben, wenn in der Tagung störende Unruhe entsteht. (2) Kann sie/er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie/er den Vorstandstisch. Die Tagung ist dann für 30 Minuten unterbrochen, sofern die Vorsteher*in keine kürzere Unterbrechung bestimmt. Kehrt sie/er nach spätestens 30 Minuten nicht zurück, ist die Sitzung beendet. (3) Kann sich die Vorsteher*in nach Wiedereröffnung erneut kein Gehör verschaffen, so kündigt sie/er über die Lautsprecheranlage an, erneut den Vorstandstisch zu verlassen. Die Tagung ist damit beendet.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Ersetzung § 61 durch: (1) Die Vorsteher*in kann die Tagung unterbrechen oder ganz aufheben, wenn in der Tagung störende Unruhe entsteht. (2) Kann sie/er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie/er den Vorstandstisch. Die Tagung ist dann für 30 Minuten unterbrochen, sofern die Vorsteher*in keine kürzere Unterbrechung bestimmt. Kehrt sie/er nach spätestens 30 Minuten nicht zurück, ist die Sitzung beendet. (3) Kann sich die Vorsteher*in nach Wiedereröffnung erneut kein Gehör verschaffen, so kündigt sie/er über die Lautsprecheranlage an, erneut den Vorstandstisch zu verlassen. Die Tagung ist damit beendet.
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