Drucksache - DS/1647-11/IV  

 
 
Betreff: Änderungen der Geschäftsordnung
Status:öffentlichBezüglich:
DS/1647/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Jösting, KatjaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
11.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ersetzung § 61 durch:

(1) Die Vorsteher*in kann die Tagung unterbrechen oder ganz aufheben, wenn in der Tagung störende Unruhe entsteht. Kann sie/er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie/er den Vorstandstisch. Die Tagung ist dann für 30 Minuten unterbrochen, sofern die Vorsteher*in keine kürzere Unterbrechung bestimmt.

(2) Kann sich die Vorsteher*in nach Wiedereröffnung erneut kein Gehör verschaffen, so kündigt sie/er über die Lautsprecheranlage an, erneut den Vorstandstisch zu verlassen. Die Tagung ist damit beendet.

 

Begründung:

Die bisherige Regelung sollte konkretisiert werden und auch enthalten, wie die Tagung der BVV aufgrund von Störungen definitiv beendet wird. Die Hoheit der Vorsteher*in über den Ablauf der Sitzung soll damit gestärkt werden.

 

 

Tra 11.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ersetzung § 61 durch:

(1)   Die Vorsteher*in kann die Tagung unterbrechen oder ganz aufheben, wenn in der Tagung störende Unruhe entsteht.

(2)   Kann sie/er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie/er den Vorstandstisch. Die Tagung ist dann für 30 Minuten unterbrochen, sofern die Vorsteher*in keine kürzere Unterbrechung bestimmt. Kehrt sie/er nach spätestens 30 Minuten nicht zurück, ist die Sitzung beendet.

(3)   Kann sich die Vorsteher*in nach Wiedereröffnung erneut kein Gehör verschaffen, so kündigt sie/er über die Lautsprecheranlage an, erneut den Vorstandstisch zu verlassen. Die Tagung ist damit beendet.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Ersetzung § 61 durch:

(1)   Die Vorsteher*in kann die Tagung unterbrechen oder ganz aufheben, wenn in der Tagung störende Unruhe entsteht.

(2)   Kann sie/er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie/er den Vorstandstisch. Die Tagung ist dann für 30 Minuten unterbrochen, sofern die Vorsteher*in keine kürzere Unterbrechung bestimmt. Kehrt sie/er nach spätestens 30 Minuten nicht zurück, ist die Sitzung beendet.

(3)   Kann sich die Vorsteher*in nach Wiedereröffnung erneut kein Gehör verschaffen, so kündigt sie/er über die Lautsprecheranlage an, erneut den Vorstandstisch zu verlassen. Die Tagung ist damit beendet.

 

Stammbaum:
DS/1647/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-01/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-02/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Drucksache zurückgezogen
DS/1647-03/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Drucksache zurückgezogen
DS/1647-04/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-05/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-06/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-07/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-08/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-09/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-10/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
DS/1647-11/IV   Änderungen der Geschäftsordnung   DIE LINKE   Beschluss
 
 

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