Drucksache - DS/1747/IV  

 
 
Betreff: Dokumentenprüfgeräte in die Bürgerämter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Müller, GötzJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Beratung ff
09.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste      
10.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag DS/1747/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sogenannte Dokumentenprüfgeräte zur Erkennung gefälschter Personaldokumente für die Bürgerämter anzuschaffen. Daneben ist ein Handlungsleitfaden für die Mitarbeiter für den Fall des Erkennens einer Fälschung zu erstellen. Die Ergebnisse des Einsatzes der Geräte sind zu dokumentieren und der BVV halbjährlich mitzuteilen.

Die im Bezirk Neukölln gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz von Dokumentenprüfgeräten sind dabei zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die Anschaffung der Geräte ist, dass der Senat von Berlin die Kosten für die Beschaffung und für die laufenden Softwarekosten übernimmt.

Begründung:

Die Qualität der gefälschten Personaldokumente steigt stetig an. Selbst für geschulte Mitarbeiter ist äerst schwer zu erkennen, ob es sich bei dem vorgelegten Ausweisdokument um ein Original oder eine Fälschung handelt. Die Freizügigkeit innerhalb der EU und damit einhergehende Möglichkeit sich überall in den 27 EU-Ländern niederlassen zu können, vervielfacht die Handlungsoptionen der Fälscher und Betrüger. Darüber hinaus kann man von keinem Mitarbeiter erwarten, dass er die Beschaffenheit der Ausweisdokumente aus über 200 Staaten kennt und damit die Fälschung vom Original trennen kann.

Durch den Einsatz von elektronischen Dokumentenprüfgeräten, kann die Echtheit von nationalen und internationalen Personaldokumenten schnell und sicher durch die Mitarbeiter erkannt werden. Der Einsatz dieser Geräte verhindert oder erschwert zumindest die Begehung von Leistungsbetrug, Kontoeröffnungsbetrug und anderen Straftaten. Das Einschleichen in das deutsche Meldewesen über die Vorlage eines gefälschten Personaldokuments eröffnet diverse Möglichkeiten staatliche Leistungen zu erlangen (Sozialhilfe, Wohngeld, etc.). Der Senat von Berlin geht von einer Schadenssumme von 20.000 bis 40.000 ? pro erfolgreicher Registrierung mit einem gefälschten Dokument aus. Der Bezirk Neukölln hat allein in seinen Bürgerämtern im Jahr 2014 50 Fälschungsversuche mit den angeschafften Geräten festgestellt.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste

 

 

SozBüD 10.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 
 

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