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Drucksache - DS/1730/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 26. Mai 2015 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Über das Berliner Landesprogramm Jugendarbeit an Schule werden in Friedrichshain-Kreuzberg derzeit die beiden Schülerclubs "break" an der Lina-Morgenstern-Schule und "Dreiklang" an der e.o.plauen Schule gefördert (inklusive bezirklicher Kofinanzierung durch das Jugendamt und die beiden Schulen).
Ja, beide Schülerclubs werden mit Ende Juli 2015 die Arbeit einstellen.
Die Rahmenbedingungen für Schülerclubs haben sich in den letzten Jahren sehr stark verändert, die abgesenkte Finanzierung erlaubt nicht, die Mindeststandards für Schülerclubs zu gewährleisten. An den beiden Schulstandorten hat und wird es Entwicklungen geben, durch die Ganztagsbetreuung an den Schulen, sich verändernde Schülerzahlen (Fusionen), Raumbedarfslagen, andere Förderprogramm (Jugendsozialarbeit an Schule, BuT, Bonus-Programm, Kultur macht stark,.). Es ist daher notwendig, die Umsetzung der Projektmittel "Jugendarbeit an Schule", also die jetzigen Angebote und Standorte, in Hinblick auf die Entwicklungen in der Schul- und Jugendhilfelandschaft im Bezirk konzeptionell anzupassen.
Es gibt hier im Bezirk die Konzeptidee: "Agentur für Jugendarbeit und Schule". Jeweils an drei bis vier Schulen und entsprechenden Freizeiteinrichtungen sollen über einen mittelfristigen Zeitraum nachhaltige und verbindliche Formen der Zusammenarbeit entwickelt und hierfür die finanziellen Mittel aus dem Landesprogramm "Jugendarbeit an Schule" in einem Projekt zusammengefasst werden.
Im Zeitraum zwischen November 2014 bis März 2015 wurde eine temporäre Arbeitsgruppe eingerichtet, um ein Konzept für die "Agentur für Jugendarbeit und Schule" zu entwickeln. Sie sollte die ersten Projektumsetzungsschritte erarbeiten und die Aufnahme der Arbeit gemäß des Konzeptes für nach den Sommerferien 2015 vorbereiten. Die Teilnehmer/innen dieser Arbeitsgruppe waren:
. Vertretungen des Fachbereiches Jugendförderung des Jugendamtes . Vertretungen der beiden Träger der bisherigen Schülerclubs (NHU und RAA), . Vertretungen der Freizeiteinrichtungen (über Fach AG § 11 SGB VIII - Kinder- und Jugendarbeit) und . Vertretungen des Schulbereiches (Schulräte, Schulleitungen).
Der Arbeitsplan des Konzeptentwicklungsprozesses wurde von allen Beteiligten sehr ernst und engagiert angenommen und umgesetzt. Parallel zu Erarbeitung der Konzeption wurden erste Sondierungen mit den Schulen der konzeptionell geplanten Region (Wirkungskreis der Agentur) durchgeführt. Später wurde der Kontaktradius der Kooperationspartnersuche sogar noch erweitert. Diese Bemühungen führten jedoch zu keinem Erfolg. Es gelang leider nicht Schulen für diese Konzeption zu gewinnen - eine programmunumgängliche Kofinanzierung des o.g. Schulanteils konnte so nicht generiert werden.
Die bisherige Kofinanzierungspraxis der Schulen erfolgte für den jeweils an einer Schule konkret verorteten Schülerclub in unserem Bezirk nicht in Form barer Finanzmittel sondern durch errechnete Sachleistungen in Form von Raumüberlassung mit Betriebskosten sowie errechneter Verbindungs-und Zusammenarbeitsstunden (multipliziert mit einem Durchschnitts-Lehrer-Innen-stundensatz) - quasi in virtueller Weise und auf alle Fälle "unbar"!
Mit dem neuen Konzeptansatz soll es nun aber bewusst keine exklusive örtliche Anbindung an (nur einer) Schule mehr geben, "das Neue" soll mehrere Schulen mit anderen Akteuren in neuer Weise vernetzen und von einem neutralen Ort aus geplant agieren (Bürostandort) . Somit sind für den Kofinanzierungsanteile der Schulen erstmals auch tatsächliche finanzielle Mittel bereitzustellen. Obgleich dieser Anteil von mindestens vier Schulen zu trägen wäre - er also für jede einzelne Schule verhältnismäßig gering wäre- waren sie offenbar nicht verfügbar zu machen.
Inwieweit aber auch noch Vermittlungsversäumnisse und/oder Unklarheiten zu den erwartende Leistung der "Agentur für Jugendarbeit und Schule" - und deren vermutenden Nutzen für die Schule - bestanden und dazu beitrugen, kann von uns schwer eingeschätzt werden.
Den Schulen war es freigestellt, ob sie sich am neuen Modell beteiligen wollen oder nicht.
Auch aus zentralen Töpfen der Schule gab es dafür (bisher noch) keine Möglichkeiten der Finanzierung. Der Blick auf den Nutzen für die Schülerin oder den Schüler in ganzheitlicher Sicht ist noch nicht so stark ausgeprägt, wie es u.E. zu wünschen wäre. Schule hat noch eher das schulische Geschehen in ihrem Fokus und behält die Dinge gern schulnah und selbstnachsteuerbar in eigener Hand
Der Kofinanzierungsanteil des Jugendamtes - im Programm Jugendarbeit an Schule- wurde übrigens stets in Form barer Mittel geleistet. Die Finanzierungssystematik und Logik der Schulen ist jedoch eine andere und wird von uns nicht genau übersehen.
Darüber hinaus wurde und wird gegenwärtig im Landesjugendhilfeausschuss, der das Landesprogramm gemeinsam mit der Fachsenatsverwaltung politisch ausrichtet und begleitet, ein intensiver Diskussions- und Neuausrichtungsprozess zum gesamten Programm "Jugendarbeit an Schule" geführt. Inhaltlich ranken sich diese Diskurse und Ausschussdebatten um folgende fachlich-inhaltlich-organisatorische Schlagworte:
. Die geförderte Projekte sollen zukünftig deutlich mehr Brückenfunktion zu anderen Einrichtungen und Projekten übernehmen/organisieren. . Sie sollen stärker in bezirkliche Jugendhilfeplanung eingebunden sein. . Ihre Standortauswahl soll bewusster und in Abstimmung mit anderen Angeboten passieren. . Sie sollen noch mehr Teil örtlicher Kooperationsstruktur werden. . Sie sollen eine deutlich stärkere Aufnahme von Formen direkter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen betonen. (vergl. hierzu auch den Beschluss des LJHA am 26.03.2014)
Sowohl diese Neuausrichtung als auch der Konzeptionsentwicklungsprozess waren aufeinander abgestimmt und in ihrer Zielstellung richtig. Die Umsetzung dieser Ideen fanden allerdings wie bereits erwähnt (noch) keine Resonanz bei den Schulen. Dennoch kann und soll die "alte Arbeit der Schülerclubs" nun auch nicht einfach wieder aufgenommen werden. Zu dieser, aus fachlicher Sicht richtigen Festlegung, sind auch schon andere räumliche und personelle Entscheidungen getroffen worden.
Gegenwärtig wird seitens der Jugendförderung und in Übereinstimmung mit der bezirklichen Außenstelle des Landesschulamtes aber versucht mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden und gegebenenfalls - evtl. mit einem zeitlichen Verzug - doch noch eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen.
Es ist eine Tatsache, dass die Arbeit mindestens für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt wird. Wir sind aber relativ optimistisch, dass die Jugendarbeit an Schule unter den geänderten Prämissen schon bald ihren Neuanfang finden wird.
Nachfragen:
Die Schülerclubs wurden zu 60% aus Mitteln des Landesprogramms Jugendarbeit an Schulen, 20% aus bezirklichen Mitteln der Jugendhilfe und 20% aus Mitteln der Schulen finanziert bzw. kofinanziert. Die Förderung aus dem Landesprogramm wurde in den letzten Jahren immer geringer und Förderzeiträume wurden immer kürzer. Die quantitative und qualitative Basis der Finanzierung der Schülerclubs aus dem Landesprogramm führte zu ständigem Rückbau der personellen und sachlichen Ausstattung der Schülerclubs. So wurden aus den ehemaligen vier Schülerclubs zunächst drei, dann zwei und auch bei den zwei verbliebenen Schülerclubs wurden personelle Abstriche und Ausstattungsreduzierungen notwendig. Eine Planungssicherheit war am Ende kaum noch gegeben, was auch der erwähnten Neuausrichtung durch den LJHA geschuldet war.
Die Frage kann von der Jugendförderung nicht beantwortet werden. Über die Mittel aus dem Bonusprogramm verfügen die Schulen eigenständig.
Monika Herrmann
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