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Drucksache - DS/1726/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 21.05.2015Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2601 SozBeschBüD Dez
Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverbotsverordnung haben Betreiber von Ferienwohnungen die Pflicht die Fremdnutzung anzuzeigen. https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/
1. Wie viele zweckentfremdete Wohnungen wurden seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes bisher vom Bezirksamt nachgewiesen?
Eine Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Wohnraum
Im Bezirk wurden 990 Ferienwohnungen angezeigt damit sie gem. §2 Abs. 2 Nr. 1 ZwVbG bis zum 30.04.2016 Bestandsschutz erhalten. Dadurch können sie bis zum 30.04.2016 weiterhin als Ferienwohnung vermietet werden.
Bei 850 Wohnungen konnte der Eingang der Anzeige auf Bestandsschutz bestätigt werden. Bei 135 Wohnungen ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen, weil Unterlagen fehlen bzw. Mieter von Wohnraum die Eigentumsnachweise nicht erbringen können. In 122 Fällen wurden Anträge auf Genehmigung von zweckfremder Nutzung( z.B. FEWO über den Bestandsschutz hinaus, Gästewohnungen, Gewerbebetrieb, Leerstand) von Wohnraum gestellt. Dabei handelte es sich in 35 Fällen um Anträge auf Genehmigung von Leerstand, in 87 Fällen um Anträge auf die Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum. Abschließend bearbeitet wurden 32 Anträge.
Für 203 Wohnungen erhielt das Amt Hinweise auf zweckfremde Nutzung von Bürgern. In diesen Fällen wird geprüft, ob schon eine Anzeige des Eigentümers vorliegt. Wenn nicht, wird der Eigentümer angeschrieben, wenn er bekannt ist. In 75 Fällen haben wir den Eigentümer bereits ermitteln können und haben ein Amtsverfahren Zweckentfremdung eingeleitet. Davon konnten 7 Wohnungen bereits der dauerhaften Wohnnutzung wieder zugeführt werden. In 73 Fällen wurde bereits der Bestandsschutz erteilt, da der Eigentümer die Anzeige fristgerecht gestellt hat. In 55 Fällen ist der Eigentümer vorerst nicht zu ermitteln.
Im Regelfall erfolgt die Feststellung einer Zweckentfremdung auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung. In Folge wird der Eigentümer angehört und nach Beweissicherung aufgefordert die Wohnung dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen. In jeden Fall hat er die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und ggf. die Anordnung durch das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen. Diese Verfahren sind sehr zeitintensiv. Die ersten Klageverfahren sind bereits anhängig.
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Eigentümer von der Zweckentfremdung keine Kenntnis hat und den Mieter, der Ferienwohnungsvermietung betreibt den Mietvertrag kündigt. Weiterhin wurden und werden auch telefonische Beratungsgespräche geführt , nach denen der Eigentümer, als Ergebnis der Beratung beschlossen hat, seine Eigentumswohnung zu verkaufen.
2. Welche Folgen hatten die nachgewiesenen Zweckentfremdungen bisher für die Vermieter?
Siehe Beantwortung zu Frage 1.
3. Wie viele Anträge von Vermietern von Ferienwohnungen wurden bis zum Ablauf der entsprechenden Frist beim Bezirksamt eingereicht (bitte unter Angabe der Anzahl der Anträge und der Anzahl der legal zweckentfremdeten Wohnungen)?
Für 850 Wohnungen, die vor dem 01.05.2014 bereits als Ferienwohnung genutzt und dem Bezirk bestandswahrend angezeigt wurden, ist die Eingangsbestätigung nach Nr. 8.1.2 AV - ZwVb erteilt worden. Diese Wohnungen dürfen für eine Übergangszeit bis zum 30.04.2016 gesetzeskonform als Ferienwohnung betrieben werden.
Nachfrage:
Wie bereits berichtet leitet sich der Anfangsverdacht meist aus einer Anzeige ab.
Grundlage für jede Ermittlungstätigkeit ist immer ein Anfangsverdacht. Dieser ist in den meisten Fällen auf Grund von Anzeigen bzw. Informationen aus der Nachbarschaft, Ermittlungsberichten der Polizei oder des Ordnungsamtes zu entnehmen. Die weitere umfassende Beweissicherung muss von den Mitarbeitern realisiert werden, damit die Bescheide einer gerichtlichen Prüfung beim Verwaltungsgericht standhalten.
Zur Sicherstellung von Vertraulichkeit haben wir eine Internetadresse ( zweckentfremdung@ba-fk.berlin.de) eingerichtet unter der jeder im Bezirk eine Ferienwohnung in seinem Umfeld anzeigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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