Drucksache - DS/1705/IV  

 
 
Betreff: Buslinie 248 attraktiver machen - Bushaltehäuschen an der Haltstelle "Franz-Klühs-Str." einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Husein, TimurJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
14.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1705/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein Bushaltehäuschen an der Haltestelle "Schöneberger Brücke" der Buslinie M 29 Richtung "Roseneck" eingerichtet wird.

Der ÖPNV ist ein wichtiger Teil des Verkehrsaufkommens in Friedrichshain-Kreuzberg, der zu Mobilität, Umweltschutz und Ressourcenschonung beiträgt. Hierbei hat der Busverkehr einen wesentlichen Anteil. Das Busnetz in Friedrichshain-Kreuzberg ist vorbildlich, kann aber verbessert werden.

Gerade in Schlecht-Wetterlagen steigen viele Bürger auf andere Verkehrsmittel um; dies auch weil viele Bushaltestellen kein Bushaltehäuschen haben und die Bürger somit dem schlechten Wetter ungeschützt ausgesetzt sind. Hinzu kommt, dass viele Menschen eine Sitzgelegenheit brauchen, während sie auf den Bus warten. Auch diese Not kann durch eine Bushaltehäuschen mit Sitzgelegenheit behoben werden.

 

Begründung:

Die Haltestelle "Franz-Klühs-Str." der Buslinie 248 ist eine nachgefragte Haltestelle ohne Bushaltehäuschen. Anwohner u.a. der benachbarten Großraumsiedlung am Mehringplatz sind die Nutzer.

Eineinhalb Meter vor der Haltestelle befindet sich Grünfläche, dass sich für den Bau des Bushaltehäuschens mit Sitzgelegenheit eignet.

r die Finanzierung soll das Bezirksamt auch die dort befindliche Wohnungsgesellschaft befragen, da deren Mieter davon profitieren würden.

 

BVV 20.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

Ersetzungsantrag durch Antragsteller 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein Bushaltehäuschen an der Haltestelle "Franz-Klühs-Straße" der Buslinie 248 Richtung "Warschauer Str." eingerichtet wird.

 

 

Begründung:

 

Der ÖPNV ist ein wichtiger Teil des Verkehrsaufkommens in Friedrichshain-Kreuzberg, der zu Mobilität, Umweltschutz und Ressourcenschonung beiträgt. Hierbei hat der Busverkehr einen wesentlichen Anteil. Das Busnetz in Friedrichshain-Kreuzberg ist vorbildlich, kann aber verbessert werden.

 

Gerade in Schlecht-Wetterlagen steigen viele Bürger auf andere Verkehrsmittel um; dies auch weil viele Bushaltestellen kein Bushaltehäuschen haben und die Bürger somit dem schlechten Wetter ungeschützt ausgesetzt sind. Hinzu kommt, dass viele Menschen eine Sitzgelegenheit brauchen, während sie auf den Bus warten. Auch diese Not kann durch ein Bushaltehäuschen mit Sitzgelegenheit behoben werden.

 

Die Haltestelle "Franz-Klühs-Str." der Buslinie 248 ist eine nachgefragte Haltestelle ohne Bushaltehäuschen. Nutzer sind u.a. Anwohner der benachbarten Großraumsiedlung am Mehringplatz und Angestellte der dortigen Gewerkschaftszentrale.

 

Eineinhalb Meter hinter der Haltestelle befindet sich eine Grünfläche, auf dem das Bushaltehäuschens mit einer Sitzgelegenheit gebaut werden kann.

 

r die Finanzierung soll das Bezirksamt auch mit der dort befindlichen Wohnungsgesellschaft in Kontakt treten, da deren Mieter davon profitieren würden.

 

 

UVKI 14.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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