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Drucksache - DS/1637/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 03.2015 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ja, dies ist dem Bezirksamt durch die Kontrollen des Ordnungsamtes bekannt.
Nein, es ist nicht gestattet. Das Parken ist nur am rechten Fahrbahnrand oder in ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Fahrzeuge stehen dort auf einer Mittelinsel. Es handelt sich hier nicht um einen Gehweg. Kontrollen sowie die Ahndung der Verstöße werden im Rahmen der personellen Kapazitäten durch das Ordnungsamt und die Polizei sowie die anschließende Weiterbearbeitung durch die Bußgeldstelle der Polizei durchgeführt. Die Ahndung erfolgt mit dem Tatbestand "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand" mit der Konkretisierung "Mittelinsel".
Dies kann zumindest durch die Straßenverkehrsbehörde nicht bestätigt werden. Dem Eindruck von Außendienstmitarbeitenden zufolge, die dementsprechend befragt wurden, sind die Sichtverhältnisse aufgrund der dort parkenden Pkw zwar eingeschränkt, jedoch nicht in einer Weise, dass eine konkrete Gefahr zu konstatieren sei.
Laut Polizei gab es im Jahr 2014 zehn Verkehrsunfälle an der Kreuzung Blücher- / Urbanstraße. Davon waren 9 Unfälle Sachschäden und 1 Unfall mit einer leicht verletzten Person. Demnach ist nach Angaben der Polizei die Kreuzung nicht als Unfallschwerpunkt zu beurteilen.
Im Jahr 2015 gab es bisher einen Auffahrunfall.
Laut Polizei erfolgt das Wildparken auf dem Mittelstreifen erst seit der derzeitigen Baustelle vor Ort.
Neben den Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt wäre die Aufstellung von Pollern sicherlich eine geeignete Maßnahme. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung wäre dazu nicht erforderlich. Die Prüfung und Durchführung dieser Maßnahme wäre Aufgabe der Straßenbaubehörde (Straßen- und Grünflächenamt).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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