Drucksache - DS/1485/IV  

 
 
Betreff: Die BVV lässt sich den Mund nicht verbieten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:1. Hehmke, Andy
2. Möbus, Anja
3. Dahl, John
 
Drucksache-Art:ResolutionResolution
   Beteiligt:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN/CDU
   BezVerordneter Just
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt Versuche des SEZ-Eigentümers, Rainer Löhnitz, einige ihrer Mitglieder durch Drohungen mit rechtlichen Schritten von der Ausübung ihrer Ämter abzuhalten, auf das Schärfste. Der private Investor hat Bezirksverordnete unter Setzung einer knappen Frist dazu aufgefordert, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben. Für den Fall, dass bestimmte Äerungen zum Thema SEZ auch in Zukunft nicht unterlassen werden, sollen die betroffenen Bezirksverordneten eine Strafe in he von 5.000 ? an Herrn Löhnitz zahlen. Ausdrücklich hält sich dieser zudem strafrechtliche Schritte vor. Für den Fall der Nichtunterzeichnung kündigt er an, Klage zu erheben.

 

Dieses Vorgehen ist ein unerträglicher und direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit von Mitgliedern eines demokratisch gewählten Organs der Berliner Verwaltung. Es ist in höchstem Maße undemokratisch und zielt darauf ab, dass sich die Mitglieder der BVV in Zukunft nicht mehr im Rahmen ihrer Funktion kritisch zu den politisch sehr umstrittenen Plänen des Investors für das SEZ-Grundstück äern. Die Umstände der Privatisierung des SEZ, die Inhalte des Privatisierungsvertrags, der Umgang des neuen Eigentümers mit dem Gebäude sowie dessen Nutzung und die Äerungen und das Auftreten von Herrn Löhnitz vor bezirklichen Gremien waren - zu Recht - seit jeher Gegenstand politischer Diskussionen. Diesen Debatten muss sich der Investor stellen, sollte er noch irgendein Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bezirk haben. Seine neuen Pläne für das Grundstück sind - wiederum zu Recht - aus den verschiedensten Gründen von allen Parteien auf Landes- und Bezirksebene und von vielen Presseorganen äerst kritisch aufgenommen worden. Wenn Herr Löhnitz meint, diese Diskussion durch Klagen gegen einzelne Bezirksverordnete im Keim ersticken zu können, so stellt sich ihm die gesamte Bezirksverordnetenversammlung mit Nachdruck entgegen.

 

 

BVV 17.12.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt Versuche des SEZ-Eigentümers, Rainer Löhnitz, einige ihrer Mitglieder durch Drohungen mit rechtlichen Schritten von der Ausübung ihrer Ämter abzuhalten, auf das Schärfste. Der private Investor hat Bezirksverordnete und Mitglieder des Abgeordnetenhauses unter Setzung einer knappen Frist dazu aufgefordert, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben. Für den Fall, dass bestimmte Äerungen zum Thema SEZ auch in Zukunft nicht unterlassen werden, sollen die betroffenen Bezirksverordneten eine Strafe in he von 5.000 ? an Herrn Löhnitz zahlen. Ausdrücklich hält sich dieser zudem strafrechtliche Schritte vor. Für den Fall der Nichtunterzeichnung kündigt er an, Klage zu erheben.

 

Dieses Vorgehen ist ein unerträglicher und direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit von Mitgliedern eines demokratisch gewählten Organs der Berliner Verwaltung. Es ist in höchstem Maße undemokratisch und zielt darauf ab, dass sich die Mitglieder der BVV und des Abgeordnetenhauses in Zukunft nicht mehr im Rahmen ihrer Funktion kritisch zu den politisch sehr umstrittenen Plänen des Investors für das SEZ-Grundstück äern. Die Umstände der Privatisierung des SEZ, die Inhalte des Privatisierungsvertrags, der Umgang des neuen Eigentümers mit dem Gebäude sowie dessen Nutzung und die Äerungen und das Auftreten von Herrn Löhnitz vor bezirklichen Gremien waren - zu Recht - seit jeher Gegenstand politischer Diskussionen. Diesen Debatten muss sich der Investor stellen, sollte er noch irgendein Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bezirk haben. Seine neuen Pläne für das Grundstück sind - wiederum zu Recht - aus den verschiedensten Gründen von allen Parteien auf Landes- und Bezirksebene und von vielen Presseorganen äerst kritisch aufgenommen worden. Wenn Herr Löhnitz meint, diese Diskussion durch Klagen gegen einzelne Bezirksverordnete im Keim ersticken zu können, so stellt sich ihm die gesamte Bezirksverordnetenversammlung mit Nachdruck entgegen.

 

 

 
 

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