Drucksache - DS/1479/IV  

 
 
Betreff: Prognostiziertes Jahresergebnis 2014 und Ausblick auf 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist das prognostizierte Jahresergebnis des Schul- und Sportamtes 2014 und welche Faktoren tragen im Einzelnen in welcher Höhe zum Defizit des Amtes bei?

 

  1. Welches Jahresergebnis ist für das Amt in 2015 zu erwarten?

 

  1. Wie entwickelt sich die Kosten-Leistungs-Rechnung im Schulbereich und wie wird sich diese Entwicklung auf die Zuweisung 2016 auswirken (Defizitverringerung)?

 

Nachfrage:

 

  1. Wie ist die Jahresprognose 2014 im Bereich der Parkraumbewirtschaftung (bitte unter Angabe der Gründe) und welche Entwicklung zeichnet sich für 2015 ab?

 

  1. Nachfrage: Wie wurde die die konkrete Einführung organisatorisch im Bezirksamt gehandhabt (Phase der Vorbereitung, Zeitpunkt der konkreten Einführung, Zeit seit der Einführung) und hält das Bezirksamt diese organisatorische Aufteilung für sinnvoll?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                    18.12.2014

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat                                         

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist das prognostizierte Jahresergebnis des Schul- und Sportamtes 2014 und welche Faktoren tragen im Einzelnen in welcher Höhe zum Defizit des Amtes bei?

 

Prognostiziertes Jahresergebnis 2014:

 

Das Jahresergebnis für den Haushalt 2014 liegt differenziert nach Einnahmen und Ausgaben erst Anfang Januar vor. Gegenwärtig muss eingeschätzt werden, dass die Pauschale Minderausgabe (PMA) in Höhe von 1.590 T? nicht untersetzt werden konnte. Darüber hinaus besteht bei den Bewirtschaftungsausgaben ein voraussichtlicher Mehrbedarf von ca. 1.800 T?.

 

Bei den Mehrbedarfen sind gegenwärtig noch nicht die positive Einnahmeentwicklungen, die Personalkosteneinsparungen in Höhe von ca.97 T? und die zusätzlichen Einsparungen bei den Sachausgaben (Ausstattung der Schulen und kleine bauliche Unterhaltung) in Höhe von ca. 145 T ? berücksichtigt.

 

Faktoren die zum Defizit des Amtes geführt haben:

 

Die Globalzuweisungen für den Haushalt 2014/2015 erfolgte erstmalig auf der Basis der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das Schul- und Sportamt bezifferte im Juni 2013 im Rahmen der Haushaltsplanung für 2014/2015 den Gesamtbedarf für das Jahr 2014 auf knapp 31 Mio ? (30.953.468,- ?). Dieser Planungsansatz entspricht weites gehend dem erwarteten Jahresergebnis. Im Ergebnis der Budgetberechnung ergab sich jedoch ein um rd. 2,4 Mio geringerer Netto-Zuweisungsbetrag in Höhe von 28,5 Mio ? (28.550.103,- ?). Diese nicht unerhebliche Differenz zwischen Bedarf und Budget ergibt sich einerseits aus der Anwendung des sog. Refinanzierungsgrades. Hierbei gilt: Je Produkt wird der durch SenFin ermittelte Zuweisungspreis (=Median x Medianfaktor) mit der jeweiligen Ist-Menge des Produktes multipliziert. Das Ergebnis wird durch die tatsächlich erzielten Ist-Kosten geteilt.

 

 

Fiktives Beispiel: Der Zuweisungspreis für ein beliebiges Schulprodukt - z.B. Bereitstellung von Grundschulplätzen - liegt bei 140,- ? je Schulplatz, die im Bezirk erzielte Ist-Menge liegt bei 50.000 Schulplätzen. Ergebnis der Multiplikation beider Zahlen: 7 Mio. ?. Die tatsächlich im Bezirk angefallenen Ist-Kosten für dieses Produkt lagen im betreffenden Zeitraum bei 7,5 Mio. ?. Im nun folgenden Rechenschritt, nämlich 7 Mio. ? geteilt durch 7,5 Mio. ? wird der Refinanzierungsgrad ermittelt, der in diesem Beispiel bei 0,93 liegt. Mit diesem Faktor werden bei der Budgetberechnung die Ist-Infrastrukturkosten multipliziert. D.h. r das erwähnte Beispiel, dass lediglich 93% der tatsächlich entstandenen Infrastrukturkosten zugewiesen werden.

 

Tatsächlich wurden nachfolgende Refinanzierungsgrade wurden im Rahmen der Budgetermittlung 2014 für den Fachbereich Schule von Sen Fin angewendet:

 

Gymnasien         : 1,0553 (100 % der Ist-Kosten von 2012)

Sonderschulen   : 0,7310 (73 % der Ist-Kosten von 2012)

Grundschulen     : 0,9359 (93 % der Ist-Kosten von 2012)

Sekundarschulen: 0,7958 (80 % der Ist-Kosten von 2012)

 

Dies bedeutet in der Zusammenfassung, dass die Infrastrukturkosten lediglich in he der erwähnten prozentualen Anteile auf Basis der Ist-Kosten von 2012 zugewiesen wurden. Darüber hinaus wurde das für alle Organisationseinheiten errechnete Bruttobudget der Normierung unterzogen, was für das Schul- und Sportamt einen weiteren Abzug in Höhe von rd. 1 Mio. ? (1.011.328 ?) zur Folge hatte.

 

Um einen verfassungsgemäßen Haushalt aufstellen zu können, bestand die Herausforderung an das Bezirksamt bestand darin, die berlinweit geltende maximal tolerierbare PMA in Höhe von 1% der Gesamtausgaben nicht zu überschreiten. Aus diesem Grund musste das Schul- und Sportamt die bereits erwähnte Budgetfinanzierungslücke in Höhe von 2,4 Mio. ? durch 2014 zu erbringende Einsparungen reduzieren. Der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes beinhaltete für das Schul- und Sportamt, dass diese Einsparungen in 2014 erzielt werden können. Das war nicht möglich.

 

Bei den Bewirtschaftungskosten konnten die erwarteten Einsparungen (150 T?) aufgrund von Preissteigerungen, Kapazitätserweiterungen und neuen Medien in den Schulen nicht erreicht werden. Einsparungen (400 T?) bei der Schulreinigung konnten unter anderem wegen zusätzlicher Reinigungsleistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z.B. am Standort der Graefestraße und der Zille-Grundschule in der Boxhagener Straße) und von Ersatzmaßnahmen wegen schlechter Reinigungsleistungen (die Regressforderungen sind noch nicht abgeschlossen). Außerdem sind ca. 240 T? Mehrkosten im Rahmen der einvernehmliche Trennung von Leistungen durch Rosi`s Reinigungsservices (vormals Firma Putzzeit) entstanden.

 

Ein weiterer Faktor für das Defizit sind neu geschaffene räumliche Kapazitätenr die steigenden Schülerzahlen. Sie erzeugen Kosten, bevor sich der rechnerische Vorteil steigender Schülerzahlen für den Bezirkshaushalt im Rahmen der KLR im Jahresergebnis 2014 abbilden kann. Auch für die Beschulung von Neuzugängen ohne Deutschkenntnisse sind erhöhte Infrastrukturkosten in Höhe von rund 200 T? entstanden (ab 2015 wird diese Leistungserbringung über ein eigenes Produkt budgetierbar sein. Die Budgetierung wird jedoch erst ab 2017 tatsächlich wirksam).

 

Die nicht erbrachten Einsparvorschläge und die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2014 führen zu dem o.g. Defizit im Schul- und Sportamt.

 

Erwartungsgemäß konnte die in den Bezirkshaushalt eingestellte PMA des Schul- und Sportamtes in Höhe von 1.590 T? im Haushaltsvollzug - wie auch prognostiziert - nicht untersetzt werden, da er in weiten Teilen auf Mindestveranschlagungen (Lehr- und Lernmittel, Bauunterhaltung, Schulessen) gründet. Bei diesen Ausgabefeldern bestehen im Bezirk keine Steuerungsmöglichkeiten.

 

Prozentuale Einsparungen wurden - wie bereits ausgeführt - bei der Ausstattung der Schulen, der kleinen baulichen Unterhaltung und den sonstigen Bewirtschaftungsmitteln vorgenommen.

 

 

  1. Welches Jahresergebnis ist für das Amt in 2015 zu erwarten?

 

Da der Haushalt 2014 gespiegelt wurde ist auch für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Defizit von ca. 2.500 T? bis 3 Mio ? zu rechnen. Darin eingeschlossen ist die Neuausschreibung der Schulreinigung. Die konkreten Ausschreibungsergebnisse liegen voraussichtlich im April 2015 vor. Die Kündigung der alten Reinigungsfirma zum 31.12.2014, der Abschluss neuer Verträge vom 01.01.2015 bis zum 14.07.2015 und die EU-weite Neuausschreibung zum Schuljahr 2015/16 wurde mit der zuständigen Dezernentin abgestimmt.  

 

Die im Haushalt enthaltene pauschale Minderausgabe wurde aufgrund des Jahresergebnisses 2013 auf 590 T? reduziert, aber auch hier bestehen für das Schul- und Sportamt aufgrund der Mindestveranschlagungen und den bereits bestehenden Defiziten bei den Bewirtschaftungskosten keine Steuerungsmöglichkeiten.

 

Beim Vergleich der Bewirtschaftungskosten von 2013 zu 2014 sind deutlich Einsparungen festzustellen, doch waren die gegenüber 2013 niedrigeren Bewirtschaftungskosten in 2012 Grundlage der Haushaltsaufstellung, die leider in 2014 nicht erzielt wurden. Ähnlich wird es sich vermutlich auch im Jahresergebnis 2015 verhalten: Einsparungen gegenüber dem IST-Kosten 2013 werden auch 2015 zu erzielen sein, doch reichen sie vermutlich nicht aus, die IST-Kosten von 2012 zu erreichen, die Basis für den Haushalt 2014/15 sind.

 

Mehrkosten werden in 2015 durch die unausweichliche ndigung der zum Ende der letzten Legislaturperiode noch abgeschlossenen Verträge der Schulreinigung notwendig. Die Kündigung erfordert eine neue Ausschreibung und Vergabe in 2015. Es werden Kosten auf der Basis der IST-Kosten aus 2011 in Höhe 3.2 Mio ? plus x erwartet, was deutliche Mehrkosten gegenüber dem IST von 2013 (2,4 Mio ?) vermuten lässt. Das Gute darin ist, dass die Mehrkosten zu deutlich verbesserten Reinigungsleistungen an den Schulen führen werden, was sicher nicht nur das Bezirksamt begrüßt.

 

Eine Entlastung für den Haushalt des Schul- und Sportamtes wird es erst mit dem neuen Haushalt 2016/2017 geben.

 

 

  1. Wie entwickelt sich die Kosten- und Leistungsrechnung im Schulbereich und wie wird sich diese Entwicklung auf die Zuweisung 2016 auswirken (Defizitverringerung)?

 

Bei Betrachtung des Verlaufs der KLR-Ergebnisse seit 2011 ist ein deutlicher Rückgang des Defizits zu verzeichnen.

 

Jahresabschluss 2011: -2,4 Mio. ?     (-2.407.999 Mio. ?)

Jahresabschluss 2012: -1,8 Mio. ?     (-1.821.865 Mio. ?)

Jahresabschluss 2013: -1,3 Mio. ?     (-1.301.662 Mio. ?)

 

r 2014 kann auf der Basis der Oktoberdaten ein positives Ergebnis in Höhe von rd. 150 T? r die Schulprodukte erwartet werden. Zusammen mit den Daten für den Fachbereich Sport ist für das Schul- und Sportamt in 2014 erstmal seit langer Zeit ein KLR-Ergebnis in Höhe von ca. plus 1,2 Mill. ? zu erwarten, was sich bei der Zuweisung auswirken wird, so dass im kommenden Haushalt ab 2016 von einem Plus ausgegangen werden kann.

 

Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf konstant hohe und weiter steigende Schülerzahlen in den Grund- inkl. Ganztagsschulen und Gymnasien, sowie auf die Umsetzung schulplanerischer Entscheidungen der vergangenen Jahre (hier insb. Zusammenlegung von Schulstandorten Bernhard-Rose und die Blumen-Grundschule und die Auflösung der e.o.Plauen-Grundschule) zuckzuführen.

 

Bei einer groben Schätzung für das Budget 2016 im Produktbereich der Schulträgerschaft kann von einem leichten Überschuss sogar von bis zu 200.000 ? ausgegangen werden. Diese Schätzung basiert auf

 

  • der begründeten Annahme weiterer Schülerzahlensteigerungen
  • der verbesserten Infrastrukturauslastung in den Ganztagsschulen (mehr Schüler bei parallel bedarfsgerechten schulplanerischen Maßnahmen = geringere Stückkosten)
  • der Erwartung höherer Zuweisungspreise für Schulplätze aller Schularten aufgrund der bereits erwähnten Kleinklassen für Flüchtlingskinder - die Budgetierung des entsprechenden neuen Produktes wird erst ab 2017 wirksam.

 

Eine solide Vorhersage der tatsächlichen Zuweisung für 2016 kann jedoch aufgrund der Vielzahl der beeinflussenden Faktoren (Entwicklung der Mediane, Ermittlung der Zuweisungspreise, Preis- und Verbrauchsentwicklungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung etc.) zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie ist die Jahresprognose 2014 im Bereich der Parkraumbewirtschaftung (bitte unter Angabe der Gründe) und welche Entwicklung zeichnet sich für 2015 ab.

 

ngste Veröffentlichungen zu der negativen Bilanz der neuen Parkraumbewirtschaftung (PRB) in Friedrichshain-Kreuzberg sind teilweise irreführend. Zur Klarstellung ist insbesondere auf folgendes hinzuweisen:

 

Mit Wirkung zum 01.06.2014 wurden zwei neue große Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Süd eingerichtet, die Zonen 49 und 50. Aufgrund der bereits zum 01.04.2014 erfolgten Einstellung der Überwachungskräfte war neben den damit verbundenen notwendigen Personalausgaben eine ganze Reihe von Start-Investitionen zu tätigen. Diese setzen sich zusammen aus Kosten für die Dienstbekleidung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Handys oder für elektronische Lesegeräte. 2015 werden sich diese Kosten in erheblichem Umfang minimieren.

 

Aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Bezirksamt hat das zuständige Straßen- und Grünflächenamt befunden, dass der Ankauf von Parkscheinautomaten die wirtschaftlichere Variante im Vergleich zur Anmietung ist. Das hat den Vorteil, dass in den Folgejahren keine Mietkosten anfallen. Allerdings wurde im (alten) Wirtschaftsplan die Anmietung kalkuliert, weil sie im Juni 2013 vor dem Ausschreibungsergebnis als zweckmäßiger beurteilt wurde, um besonders im 1. Jahr der PRB das Defizit gering halten zu können. In dieser Miete sollte auch die Beseitigung von Vandalismus an Geräten enthalten sein. Die Kosten durch Vandalismusschäden betragen in 2014 etwa 100.000 Euro.

 

Die Anfangsinvestitionen belaufen sich 2014 auf insgesamt 1.540.000 Euro.

 

Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass viele Nutzerinnen und Nutzer der Parkstände dazu neigen ein Bußgeld in Kauf zu nehmen, statt ein Ticket zu ziehen. Das führt zu einem Defizit im Vergleich zu den prognostizierten Einnahmen in Höhe von 749.000 Euro. Im Gegensatz dazu stehen zusätzliche Bußgeld-Einnahmen in Höhe von rund 450.000 Euro.

 

Addiert man alle Personal- und Investitionskosten sowie entgangene Gebühren zusammen, erhält man ein Defizit von insgesamt 1.892.000 Euro. Zieht man davon die ohnehin eingeplanten Anfangsinvestitionen in Höhe von 1.540.000 Euro ab, bleibt ein unerwartetes Minus von ca. 352.000 Euro in 2014. Dafür gibt es zwei Gründe, die in 2015 wegfallen:

 

Erstens hat sich das Ordnungsamt aufgrund der großen und zum Teil recht späten Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger nach den Vignetten für die neu geschaffenen Zonen entschieden, auf eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei der PRB im 1. Monat des Starts zu verzichten. Erst ab 1. Juli 2014 - also einen Monat später als geplant - wurden die Parkraumzonen wie ursprünglich geplant bewirtschaftet, was einem Einnahmeverlust von etwa 200.000 Euro entspricht.

 

Zweitens wurde aufgrund unvorhersehbaren Personalausfalls im Ordnungsamt eine weitere Kulanz-Lösung für Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe notwendig. Sie führte dazu, dass sie erst ab September zahlungspflichtig wurden. Die ausgebliebenen Einnahmen entsprechen in etwa der Summe von 152.000 Euro.

 

Überwachungszeiten

 

Die neue Zone 50 wurde bzw. wird zwar seit Juni 2014 an sechs Tagen pro Woche bis 24 Uhr bewirtschaftet, jedoch bislang noch nicht bis 24 Uhr überwacht. Das hängt damit zusammen, dass die Ausweitung der Zeiten bis 24 Uhr erst relativ spät umgesetzt werden konnten, weil sie entgegen der Planung des Bezirksamtes (auch im Wirtschaftsplan) erst nachträglich auf ausdrücklichen Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohner erweitert wurde. Diese Erweiterung der Zeiten führte zum Konflikt mit der Personalvertretung, da die ursprünglichen Dienstpläne (diese sind der Personalvertretung zur Genehmigung 13 Wochen im Voraus vorzulegen) nur eine Arbeitszeit bis 22 Uhr vorgesehen hatte. Im Ergebnis der Beratungen mit der Personalvertretung ist nun gewährleistet, dass ab Februar 2015 in der betroffenen Zone auch bis 24 Uhr kontrolliert wird. Gleichwohl arbeiten alle Überwachungskräfte wie geplant seit 1. Juni 2014 in Vollzeit. Mit der Ausweitung der Kontrollen auf 24:00 Uhr verlagern sich lediglich die Arbeitszeiten.

 

 

  1. Wie wurde die konkrete Einführung organisatorisch im Bezirksamt gehandhabt (Phase der Vorbereitung, Zeitpunkt der konkreten Einführung, Zeit seit der Einführung) und hält das Bezirksamt diese organisatorische Aufteilung für sinnvoll.

 

Es lassen sich Phasen mindestens vier großer Aufgabenbereiche (ohne e Beteiligung von Gremien und deren Beratung/Prüfung und Beschlussfassungen) unterteilen:

 

1. die Planung der PRB mit entsprechenden Untersuchungen (einschließlich Vergabe und Bewertung von Gutachten) und der Festlegung von Inhalten (insbesondere des geografischen Umgriffs) und der Beteiligung der Öffentlichkeit;

 

2. der Erstellung des Wirtschaftsplans Festlegung des Ausschreibungsgegenstandes, der Durchführung der Ausschreibung, der Vergabeentscheidung und des Vertragsabschlusses;

 

3. der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone (einschließlich Aufstellen der Automaten durch die Beauftragte Firma), Einstellung und Schulung von Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Bearbeitung von Anträgen und Ausgabe von Vignetten;

 

4. die Bewirtschaftung durch Kontrolle, Wartung und Betrieb der Automaten, Abrechnung mit der beauftragten Firma, Auftragsvergabe bei Reparaturen, Erfüllung des Wirtschaftsplans mit Prüfung der Erfüllung der Ansätze sowie von Abrechnungen.

 

Im Bezirksamt sind neben Personalservice und Immobilienservice mindestens nf Verwaltungsbereiche an der fachlichen Umsetzung von Bestandteilen der vier Aufgabenbereiche beteiligt: der Steuerungsdienst, der Finanzservice, das Bürgeramt, das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und das Ordnungsamt.

 

Im Kontext der Umsetzung dieser Aufgabenbereiche gab es eine Vielzahl von Treffen und Informationen der beteiligten Verwaltungsbereiche. Leider hat sich gezeigt, dass die Komplexität der Aufgabe (es handelt sich immerhin um über 10.000 zur Bewirtschaftung anstehender Parkplätze) und die zur Verfügung stehenden Personalressourcen nicht immer dazu geführt haben, dass die Einführung vorbildlich stattfinden konnte, was sich nunmehr an Details in der PRB auswirkt.

 

Ein Beispiel: Die Verantwortung für fachliche Entscheidungen bei der Aufstellung eines Wirtschaftsplans auf der Grundlage von Gutachten und Kostenschätzungen liegt beim SGA. Die anschließende Verantwortung für die Umsetzung des Plans liegt beim Ordnungsamt. Findet eine fachliche Entscheidung r einen Automatenkauf statt eines -mietens statt, hat das naturgemäß unmittelbare Auswirkungen auf die Einhaltung des ursprünglichen Wirtschaftsplans. Insofern bedarf es auch hier eines engen Zusammenspiels beider Ämter.

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrung im engen aufgabenteiligen Zusammenwirken von SGA und Ordnungsamt haben sich beide Ämter entschlossen, eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen, die Details der Erfüllung der o.g. vier Aufgabenbereiche regelt.

 

Eine Verwaltungsvereinbarung Bürgerdienste/Ordnungsamt wurde bereits geschlossen, so dass die Ausgabe der Anwohnervignetten bürger- und ortsnah durch das Bürgeramt in der Frankfurter Allee erfolgen konnte. Zusammen mit der avisierten Vereinbarung SGA/Ordnungsamt wird eine gute Grundlage nicht nur r die weitere Bewirtschaftung, sondern auch r eine Erweiterung bestehender oder Einführung neuer PRB-Zonen geschaffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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