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Drucksache - DS/1478/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 19.12.2014 Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Weiterbildung und Kultur
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie hoch sind die Kosten, die dem Bezirksamt bisher entstanden sind, nachdem Flüchtlinge und weitere Personengruppen freiwillig ausgezogen sind (seit Anfang 2014)?
Die Ausgaben belaufen sich bisher auf ca. 1 Mio Euro.
2. Nach welchen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden zum Teil auf Grundlage der Vereinbarung zum Oranienplatz übernommen bzw. auf Grundlage der Unterbringung nach dem ASOG.
3. Kann für alle übernommenen Kosten eine Basiskorrektur nach dem Jahresende 2014 angemeldet werden?
Ja, die Anmeldung wird für alle Ausgaben erfolgen. Eine Zusage gibt es für die Ausgaben für die Unterkunft in den Einrichtungen Askanierring und Kaiserdamm und die freiwilligen Leistungen in Höhe von monatlich 362,00 Euro für die Flüchtlinge, die unter die Vereinbarung zum Oranienplatz fallen.
Nachfragen:
1. Wer trägt die Kosten für die Unterbringung nach dem Auszug in andere Unterkünfte?
Soweit es sich um die Flüchtlinge handelt geht der Bezirk in Vorleistung und die Erstattung erfolgt im Rahmen der Basiskorrektur.
Hinsichtlich der Unterbringung der Roma wird ermittelt, ob es einen Dritten gibt, der als Kostenträger herangezogen werden kann (Jobcenter oder andere Bezirksämter), Für den verbleibenden Betrag wird die Basiskorrektur angemeldet.
2. Gibt es Fälle, in denen das LAGeSo die Kosten zunächst trägt und dem Bezirksamt später in Rechnung stellt (bitte angeben: Grund, Anzahl der Personen, Höhe der Kosten)?
Nein, diese Fallkonstellation ist zurzeit nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp Bezirksstadträtin
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