Drucksache - DS/1463/IV  

 
 
Betreff: Mängel bei den Sanierungsarbeiten in den Häusern Frankfurter Allee 5-27, bzw. Proskauer Str. 38 der Home-Center-Liegenschaften (HCL)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In wie weit ist der Bau von Penthaus-Wohnungen (Dachgeschosswohnungen) auf den Dächern der denkmalgeschützten Häuser in der Frankfurter Allee 5-27 mit dem Denkmalschutz vereinbar?

 

  1. Wie ist es möglich, dass einem Bauvorhaben die brandschutztechnische Genehmigung erteilt wurde, wenn die Fluchtwege für die Bewohner*innen der oberen Etage nicht mehr existieren, bzw. dauerhaft verschlossen sind?

 

  1. Mit dem Bau der Penthaus-Wohnungen sollte eine Sanierung der undichten Dächer erfolgen, die Wasserschäden und Schimmelbefall in den darunter liegenden Wohnungen zur Folge hatten. Was können Sie zum Stand dieser Arbeiten sagen?

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Also im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gab es von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde eine positive Stellungnahme. Die Ausführungsplanung und die Ausführung werden betreut von der Unteren Denkmalschutzbehörde wie auch von dem Landesdenkmalamt.

 

zu Frage 2: Die Frage nach dem Brandschutz, also der Fluchtweg der Bewohner/innen führte nie über die Dachbereiche, sondern über das vorhandene Treppenhaus bzw. über die Rettungsgeräte der Berliner Feuerwehr. Der Brandschutznachweis für dieses Bauvorhaben wurde von einem externen Brandschutzingenieur geprüft. Also Sie wissen, dass ja immer ein Brandschutzgutachten erstellt wird durch einen Brandschutzingenieur und dann eine Prüfung erfolgt durch einen staatlich anerkannten Brandschutzingenieur, Prüfingenieur.

Das Problem bei dem Gebäude ist auch, dass dort, ich kann Ihnen das auch gerne vorlesen oder ich kann es Ihnen auch zeigen nachher von der Berliner Feuerwehr ein Schreiben, dort eben ausgeführt wird, dass diese Brüstungshöhe auf dem Dach nicht mehr ausreicht, dass man die begehbar machen kann. Das ist nur noch zulässigr Instandhaltungsarbeiten bzw. eben für die Berliner Feuerwehr zur Brandbekämpfung und Menschenrettung. Deswegen auch die Empfehlung, also bei dem Verrauchen der Treppenhäuser nicht auf das Dach zu gehen und sich der Gefahr auszusetzen, auf dem Weg dorthin zu ersticken, sondern in den Wohnungen zu bleiben und dann auch die Rettung durch die Feuerwehr abzuwarten.

Ich habe das Vorort auch schon mal den Mieter/innen und auch den Eigentümern der Wohnung, das ist ja in großen Teilen eine Eigentumswohnanlage, erklärt. Die tun sich ein bisschen schwer damit, aber es ist nun mal so, dass die Feuerwehr diese Auflagen ausgesprochen hat und nicht der Bezirk. Nehmen wir das der Feuerwehr dann erst mal so ab.

 

zu Frage 3: Mit dem Bau der Penthaus-Wohnungen sollte eine Sanierung der undichten Dächer erfolgen, fragen Sie, und wie also dann auch, ich nehme an, dass die Frage wie mit diesen Schäden umgegangen wird, die da entstanden sind, die sind uns ja auch bekannt.

Also Gegenstand des Bauantrags war es nicht, diese Dachdichtungen vorzunehmen. Das ist aber dann in der Arbeit selbst mitgeführt worden. Es gab provisorische Abdichtungen, die auch laufend nachgebessert wurden. Es wurde auch ein Notdach aufgebaut zwischenzeitlich, trotzdem sind Wasserschäden entstanden. Wir haben eine schriftliche Erklärung der Hausverwaltung gegenüber dem Bauaufsichtsamt, dass die entstandenen Schäden in Abstimmung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern beseitigt werden. Da ist Wohnung für Wohnung aufgeführt, ich kenne diese Liste, und wir gehen davon aus, dass diese Reparaturen dann auch vorgenommen werden. Wir können jetzt im Moment auch nicht einschreiten. Also die haben sich schriftlich verpflichtet, die Schäden zu beseitigen. Damit sind wir jetzt erst mal in der Warteposition. Wenn das dann nicht erfolgt, dann werden wir natürlich noch mal tätig werden.

Vielleicht noch mal eine Anmerkung: Ich bin morgen früh dort verabredet mit Mieter/innen und mit Eigentümer/innen der Wohnungen, um noch mal selbst zu schauen, also wie die Situation jetzt aussieht. Leider war das jetzt zum Jahresende nicht mehr möglich, den ich sage jetzt mal Runden Tisch zu machen, also mit den ausführenden Firmen, mit der Bauleitung und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, mit der Bauaufsicht, mit der Stadtplanung, mit der Feuerwehr, um diese Thematik noch mal zu besprechen. Wir versuchen, das im Januar nachzuholen. Nur damit die Warterei nicht allzu lange wird, bin ich dann morgen erst mal vor Ort und gucke mal selbst. Ich war noch nicht in den Häusern drin und möchte das dann auch sehen, wie es sich mit den Arbeiten verhält und auch mit den Schäden. Vielleicht an dem Punkt erst mal oder bis zu diesem Punkt.

 

Herr Amiri: Herr Panhoff, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich finde das toll, dass Sie an einem Runden Tisch einführen um diese Sache da zu ., um da weiter das im Auge zu behalten und voranzutreiben, finde ich alles gut. Aber ich habe eine kleine Kritik an Ihrer Antwort zu Frage 1, denn dass die Untere Denkmalschutzbehörde das genehmigt hat, das weiß ich. Nun gibt es aber Zweifel, dass das die richtige Entscheidung war und darauf bezieht sich meine Frage, nämlich schrieb ja . inwieweit das vereinbar ist mit dem Denkmalschutz. Also offensichtlich gibt es da widersprüchliche Auffassungen, ob das so ist oder nicht. Aber gut, Sie haben geantwortet, kann ich ., müsste ich in anderer Form noch mal machen.

Die eigentliche erste Nachfrage, die ich habe, ist: Wie bewertet das Bezirksamt den Vorwurf, der auch öffentlich schon artikuliert wurde, dass die Penthaus-Wohnungen auf Gemeinschaftseigentum gebaut wurden? Sie sagten ja gerade selbst, die meisten Wohnungen da sind Eigentumswohnungen, sind auch Mieter und auch da steht der Vorwurf im Raum, dass es sich um Gemeinschaftseigentum, heißt, was bedeuten würde, dass nicht auch unter Weiteres nur der Bauherr da einfach .

Okay, okay, ich habe es ., die Frage ist ja gestellt worden. Ich wollte es nur ergänzen, ich glaube, die ist verstanden worden oder? Gut, soweit erst mal. Danke.

 

zu Nachfrage 1: Ja, dann zu Ihrer Kommentierung meiner Antwort zur ersten Frage möchte ich noch sagen: Es gibt keinen denkmalschutzrechtlichen Bescheid, sondern es gibt einen Bescheid durch die Bauaufsicht, nämlich die Baugenehmigung und im Rahmen der Baugenehmigung und der Erteilung der Baugenehmigung werden dann die ., also werden dann die Belange des Denkmalschutzes abgefragt. Dieses Missverständnis taucht immer wieder auf. Also es gibt keine direkte Bescheidung durch die Untere Denkmalschutzbehörde gegenüber einem Eigentümer. Nur das sozusagen jetzt eine begriffliche Klärung. Inhaltlich ist es natürlich mit drin in der Baugenehmigung, aber um vielleicht einfach dieses Missverständnis auszuräumen.

So, dann die Frage mit dem Penthaus: Das ist in der Tat ein bisschen schwierig. Wir haben ja zwei Fälle in der Frankfurter Allee, nämlich wir haben den Fall, dass dort Eigentumswohnungen entstanden sind, d.h. wir haben also dort Häuser, die sind quasi im Eigentum von Eigentümergemeinschaften und die Eigentümergemeinschaften müssen ja dann auch entscheiden, also was sie mit dem Haus machen und wie sie es aufteilen und die waren ja, das kann ich jetzt aber auch nicht im Einzelnen nachvollziehen, offensichtlich damit einverstanden, dass es eben die Bildung von Eigentumswohnungen und dann auch dieser Eigentumswohnung auf dem Dach geht. Insofern ist das . ja, ich weiß, dass es bestritten wird, aber das ist im Moment auch ein bisschen schwer nachzuvollziehen. Es gibt ja auch den Vorwurf, dass es diese Aufteilung überhaupt noch nie wirklich gegeben hätte und dass sich also hier die Home-Center-Liegenschaften im Prinzip widerrechtlich verhalte, indem sie eine Aufteilung einfach vollzieht, obwohl die so nicht vorliegt. Das sind Dinge, die verfolgen wir zurzeit noch, aber das ist nicht ganz einfach nachzuvollziehen.

Mit den Mietern, da gibt es dann auch noch mal zwei Gruppen. Also es gibt Mieter, die Mieter sind von der Home-Center und es gibt Mieter, die in Eigentumswohnungen wohnen. Auch das muss man noch mal genauer anschauen. Also da, wo Eigentum gebildet wurde ist es eben so, dass die Auseinandersetzung zivilrechtlich sein muss, dann zwischen den Anteilseigentümern, also den . bzw. den Eigentümern dann einzelner Wohnungen und desjenigen, der ihn das verkauft hat, das ist dann nicht mehr eine Eingriffsebene, wo der Bezirk tätig wird, sondern das ist ein Streit, den müssen die sozusagen von Eigentümer zu Eigentümer führen.

 

Herr Amiri: Ich habe jetzt leider die Drucksache nicht vorliegen, aber es gab letztes oder vorletztes Jahr einen Antrag, in dem u.a., also wie gesagt, ganz bewusst, u.a. auch dieser Teil unter Erhaltungsschutz oder so gestellt werden sollte, ihrer VZK damals haben sie ., das war eine zweiteilige. Ein Teil wurde unter Erhaltungsschutz gestellt, aber speziell dieses Ensemble, da haben sie geschrieben, dass es nicht notwendig sei und weil der Denkmalschutz praktisch schon alles schützen würde und dann wurden diese Häuser da drauf gebaut. Also ich finde das . ein bisschen problematisch. Ich würde Ihnen, das war ein sehr . wissen Sie, Sie sind ein Fachmann, . Ich versuche das.

Ich werde Ihnen das noch mal schriftlich, wenn Ihnen das recht ist, meine Fragen zukommen lassen, damit ich die Antworten auch wirklich verstehe. Danke sehr.

 

zu Nachfrage 2: Na gut, vielleicht noch mal kurz dazu: Wir haben uns ja entscheiden, Sie wissen ja, Erhaltungsrechtsverordnung haben ja verschiedenen Ebenen. Es gibt die städtebauliche, das weiß ich jetzt nicht, die haben wir da nicht, aber es gibt auch die Milieuschutzerhaltungsverordnung, die haben wir da. Wir haben ja dieses ganze Milieuschutzgebiet rechts groß gefasst und weil dort auch die Häuser noch nicht saniert waren, haben wir das mit reingenommen. Das nur mal ., also es gibt eine Erhaltungsrechtsversordnung und die bezieht sich mit dem Milieuschutz insofern auf die Veränderung von Luxuseinbauten oder Luxussanierung. So, das vielleicht dazu.

Was es auch gab war ja der Versuch, die Anlage Karl-Marx-Allee, Frankfurter Allee zusammen mit dem Hansa-Viertel, also die beiden Antipoden sozusagen, der westliche Nachkriegsneubau im Hansa-Viertel, die aufgelockerte gegliederte Stadt als Idealmodell mit dem Kontrapunkt der, damals hieß es Stalinallee, anzumelden bei der UNESCO als Weltkulturerbe, also zunächst mal für die Tentativliste. Das ist letztes Jahr gescheitert, weil man sich entschlossen hat, in der Bundesrepublik nur zwei Objekte anzumelden aufgrund dessen, dass dieses ganze Weltkulturerbe sehr eurozentristisch ist und Afrika und Asien viel zu kurz kommen, hat man da jetzt quasi so ein bisschen die Anzahl der Anmeldungen reduziert. Es gibt also für die gesamte Bundesrepublik nur zwei und da hat es die Anlage hier nicht geschafft. Nichtsdestotrotz wird der ganz normale Denkmalschutz weiterverfolgt.

Ich bin auch gerne bereit, wenn wir dann dieses Gespräch mit den Anwohner/innen oder mit den Bewohner/innen durchgeführt haben, hier noch mal in irgendeinen Rahmen im Ausschuss oder meinetwegen auch gerne noch mal im Rahmen der mündlichen Anfrage dann zu berichten, was dann der Stand der Dinge ist.

 

 
 

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