Drucksache - DS/1444/IV  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Haushaltsperre auf Leistungen im Geltungsbereich § 11, § 13 und § 16 SGB VIII. Anfrage II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt vor dem Hintergrund der unzureichenden Beantwortung der SA/232/IV:

Ich frage das Bezirksamt vor dem Hintergrund der unzureichenden Beantwortung der SA/232/IV:

 

  1. Warum wird in der Beantwortung der Frage 1 der SA/232/IV aktuell von 18 Honorarverträgen in den kommunalen Kinder- und Jugendeinrichtungen berichtet aber in Frage 2 der gleichen DS nur 10 bzw. 11 auslaufende Verträge aufgeführt?

 

  1. Warum wurden die Fragen 3. und 4. der SA 232/IV bezüglich des verwaltungstechnischen Handelns und Auflistung - trotz Fristverlängerung - nicht beantwortet?

 

  1. Welche Honorarverträge wurden nun in bezirklichen Einrichtungen der kommunalen Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits seit Anfang des Jahres 2014 gekündigt, verlängert oder werden in 2015 fortgeführt?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Es ist zutreffend, dass in Frage 1 der Drucksache von 18 Honorarverträgen berichtet wurde, die im Geltungsbereich des § 11 für die bezirklichen Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam waren. Ein Widerspruch zur Frage 2, zur Beantwortung Frage 2 sehen wir insoweit nicht, weil in der Beantwortung wurde, wie gewünscht, nach Einrichtungen getrennt aufgeführt, zu welchem Zeitpunkt die aktuellen Honorarverträge auslaufen. Bei einigen Einrichtungen laufen mehrere Verträge zum selben Zeitpunkt aus. Dies wurde mit "alle" aufgeführt, also keine konkrete Zahl benannt. Je Projekt laufen insgesamt an Verträgen zum Jahresende aus, ich gebe das aber schriftlich noch mal rein, Känguru 3, Jugendclub, Feuerwache, also Friedrichshain, Feuerwache 6, DTK,  Wasserturm 3, Jugendclub Coca 4 und Skandal 2. Das sind insgesamt 18 Verträge.

 

zu Frage 2: Die Fragen 3 und 4 wurden für den Geltungsbereich des § 11 dahingehend beantwortet, dass keine Anträge auf Neuverträge oder Anschlussfinanzierung für Honorarkräfte vorliegen. Demzufolge konnte keine Auflistung erfolgen. Es lagen keine vor. Für den Geltungsbereich des § 13 (1) und
§ 16 werden keine Honorarverträge über das Bezirksamt abgeschlossen, da die freien  Träger über den Leistungsvertrag daran selbstständig agieren. Wir haben Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im öffentlichen Bereich und die freien Träger, die kriegen einen Leistungsvertrag und agieren selber.

 

zu Frage 3: In den Einrichtungen handelt es sich um selbstständige Mitarbeiterinnen mit zeitlich befristeten Verträgen. Das heißt, die haben eine Laufzeit die Verträge, weshalb gar keine Honorarverträge gekündigt werden, weil die Laufzeit einfach beendet ist. Also die werden nicht explizit gekündigt, sondern die Laufzeit läuft aus. Die beendeten Verträge im Laufe des Jahres 2014 sind immer entsprechend ihrem Abschluss ausgelaufen. Es wurden je nach Bedarf der einzelnen Einrichtung vor dem Inkrafttreten der Haushaltssperre insgesamt 8 neue, also neue zu denen, die bereits laufen, unterschiedlich zeitlich befristet, Verträge mit Personen abgeschlossen, die bereits im Vorfeld zeitlich befristete Verträge in 2014 hatten. Dies traf für folgende Einrichtungen zu: 2 Känguru, 3 Coca, 1 Skandal und 2 im Wasserturm.

So, im Wasserturm haben wir folgende Situation, die ist ja auch durch die Presse gegangen: Der Vertrag hätte verlängert werden können, das wäre kein Problem gewesen, allerdings hat eine Bescheinigung gefehlt, nämlich das Führungszeugnis entsprechend § 8a. Selbst, wenn es eine Vorbescheinigung gegeben hätte, hätte der Vertrag gemacht werden können, aber es ist nicht rechtzeitig eingereicht worden und dann in der Tat kam die Haushaltssperre. In der Feuerwache, also Friedrichshainer Feuerwache wurden ausschließlich Verträge für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und Anträge auf Neuverträge gab es nach Verkündigung der Haushaltssperre nicht mehr.

So, jetzt zu 2015, Honorarverträge: Wenn die Honorarverträge auslaufen, die jetzt noch laufen, können wir 2015, wenn sich die Haushaltssperre nicht ändert, keine neuen Verträge machen.

 

Herr Vollmert: Ihre Äerung veranlasst mich dann doch zu einer kurzen Spitze. Man kann natürlich von ehrenamtlichen Bezirksverordneten verlangen, juristisch so einwandfrei zu fragen, dass selbst jegliche Möglichkeit nicht mehr besteht, den Sinn einer Anfrage zu maskieren. Aber ich frage nach: Welche Auswirkungen werden die Kündigung der Honorarverträge auf die Öffnungszeiten und Arbeitsverdichtung der verbliebenen Mitarbeiter haben? Und Zweitens: Können Sie heute hier sagen, dass bei bestehender Haushaltssperre nicht nur Honorarverträge nicht neu aufgelegt werden, sondern auch einzelne Einrichtung oder möglicherweise mehrere oder alle geschlossen werden müssen?

 

zu Nachfrage 1 und 2: Ich möchte gerne mal was zu Ihrer ersten Bemerkung sagen: Glaube Sie tatsächlich, dass wir Ihre Fragen anfangen zu interpretieren? Wir beantworten die Fragen so, wie Sie sie stellen. Das ist unsere Aufgabe. So manche Frage, die ich lese, wenn ich die interpretieren, würde ich ganz anders beantworten. So, aber wir beantworten sie so, wie sie gestellt sind.

Ihre Frage nach den Schließungen: Also, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg sind ausgestattet nach einem sehr guten Schlüssel,
d. h., wir legen immer Wert drauf, wenn wir denn . ja, wir legen immer Wert drauf, dass wir nicht die Schließzeiten bzw. die Öffnungszeiten von Honorarkräften oder ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abhängig machen. Es gibt Bezirke, die haben irgendwie eine halbe Leitungsstelle und der Rest ist im prekären Arbeitsverhältnis. Das machen wir nicht, das machen wir bewusst nicht und das machen wir glaube ich seit 2000 . keine Ahnung was . 2003 nicht. Da legt der JHA und auch das Jugendamt und auch die Stadträtin großen Wert drauf. Das heißt also, die Honorarverträge sind Zusatzangebote, die aber nicht gefährden, ob eine Einrichtung auf sein kann oder nicht.

Selbst Sarrazin hat bei Pankow, war das glaube ich, die unter strenger Haushaltssperre standen, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen nicht schließen lassen, weil es eine Weiterführung des Dienstbetriebes ist. Das heißt also eine Schließung aufgrund von Haushaltssperre einer bestehenden Einrichtung, das wird nicht passieren. Eine neue Einrichtung aufzumachen, die es bisher noch nicht gibt, das wird allerdings auch nicht passieren. Also wir dürfen keine neuen Verträge machen, aber wir können weiterführen, Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes  und der Ausstattung. Das war selbst bei Sarrazin in Pankow möglich, der hat sozusagen da auch die Linie und die Interpretation des Haushaltsrechts da auch vorgegeben. Aber wie gesagt, die Schließzeiten sind nicht abhängig davon, ob Honorarkräfte da sind oder nicht.

Nichtsdestotrotz sind natürlich die Zusatzangebote, die in Einrichtungen mit Honorarkräften, ich will jetzt auch die Honorararbeit sozusagen nicht geringschätzen, nicht dass man mich missversteht, natürlich sind das wichtige Aufgaben, die da gemacht werden und wichtige Angebote, nicht dass man auf die Idee kommt, das könne jetzt wegfallen, wenn wir die nächste Sparrunde haben, da würde ich jetzt hier schon mal laut protestieren.

 

Herr Hehmke: Ist es aber nicht so, dass bei wegfallenden oder zumindest temporär wegfallenden Honorarstellen die entsprechenden Angebotsstunden, die die Honorarkräfte bisher erbracht haben, nicht erbracht werden und insofern auch die Refinanzierung über die Kostenleistungsrechnung so schwierig ist, dass die Gefahr besteht, dass wir eben diese Honorarangebote dann auch in der Zukunft nicht mehr vorhalten können?

 

zu Nachfrage 3: Das ist eine andere Sache. Das gilt für alle und das gilt auch hier. Das ist in der Tat so, das wird nicht 2015 sein, das wird ., was haben jetzt . 13, wird eher zu 2016 zu Buche schlagen ., quatsch, doch 2016 bzw. 2017 eher muss man dazu sagen, KLR-Systematik ist in der Tat ein Riesenproblem, was wir hier haben. Jede Menge, die wir nicht erbringen können, ob aus Honorar oder wie auch immer, wird eine Menge sein, die uns fehlt und das heißt, die Refinanzierung ist nicht mehr gewährleistet, das stimmt.

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: