Drucksache - DS/1440/IV  

 
 
Betreff: Planungen des Trägers GrenzKultur gGmbH zur Inbetriebnahme eines temporären Standortes in der Palisadenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Sind dem Bezirksamt die aktuellen Planungen des o.a. Trägers bekannt?
     
  2. Wenn ja: Unterstützt das Bezirksamt diese Planungen vollumfänglich?
     

              Wenn nein: Welches sind die strittigen Punkte bzw. welche offenen Fragen sind noch zu klären?

 

  1. In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt den Träger bei seinem Vorhaben, aus dem temporären Angebot im Umfeld des Kirchengebäudes ein dauerhaftes Angebot in der Kirche zu errichten?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                      Berlin, den 26.11.2014

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Sind dem Bezirksamt die aktuellen Planungen des o.a. Trägers bekannt?

 

Dem FB Grünflächen ist eine Planung bekannt, nach der der Träger GrenzKultur ein ehem. Kirchengebäude (St. Pius Kirche) in der Palisadenstraße für seine Zwecke nutzen will und dafür ergänzend dauerhaft bisher eine als öffentliche Grünanlage gewidmete angrenzende Erholungsfläche für die Kinder- und Jugendarbeit beansprucht (ob es sich hierbei um die aktuelle Planung handelt oder um einen früheren Planungsstand, ist hier nicht bekannt). Ferner benötigt der Träger nach eigener Aussage temporär weitere Grünflächen während der Umbauphase in der Kirche als Betriebsstätte. Hierfür scheinen ihm entweder der ehem. Sportplatz an der Pufendorfstraße (heute öffentl. Grünanlage mit Schulsportnutzungsanteil) oder die öffentl. Grünanlage an der Friedenstraße 47-52 einschl. des dazugehörigen Kinderspielplatzes geeignet zu sein.

 

2. Wenn ja: Unterstützt das Bezirksamt diese Planungen vollumfänglich?

 

Aus Sicht des FB Grünflächen ist eine vollumfängliche Unterstützung nicht möglich.
Die Kinder- und Jugendarbeit sollte sich auf das Kirchengebäude und das dazugehörige Kirchengrundstück beschränken. Die dauerhafte Mitnutzung einer angrenzenden öffentlichen Grünanlage ist hingegen nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu konnte der Träger einen konkreten Bedarf auch noch gar nicht benennen, so dass eine inhaltliche Prüfung bisher nicht möglich war (Abstand zur Nachbarwohnbebauung, Gefährdung des Baumbestandes in der Grünanlage,...). Eine pauschale Zustimmung lehnt der FB Grünflächen ab. Abgelehnt wird auch die Inanspruchnahme eines in der Grünanlage befindlichen öffentlichen Kinderspielplatzes, der dann entfallen müsste. Zur vom Träger beanspruchten "öffentlichen" Fläche gehört im Übrigen auch ein unter Zwangsverwaltung der WBF/WBM stehendes Privatgrundstück, über dessen Nutzung nur die zuständige Verwaltung Auskunft geben kann.
Befürwortet wird hingegen die temp. Nutzung des ehem. Sportplatzes an der Pufendorfstraße (heute öffentl. Grünanlage mit Schulsportnutzungsanteil). Diese Fläche ist baumfrei und verfügt über eine alte Kunststoffoberfläche, der ohne weiteres für Zeltaufbauten, Fahrzeuge und Container genutzt werden kann. Allerdings wird aktuell eine Teilfläche dieses Grundstückes für den Schulsport genutzt und in unbestimmter Zeit soll der Platz zusätzlich einen Schulneubau aus Containern aufnehmen.

 

Wenn nein: Welches sind die strittigen Punkte bzw. welche offenen Fragen sind noch zu klären?

 

entfällt

 

3. In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt den Träger bei seinem Vorhaben, aus dem temporären Angebot im Umfeld des Kirchengebäudes ein dauerhaftes Angebot in der Kirche zu errichten?

 

Nach Kenntnislage des FB Grünflächen existiert noch gar kein temporäres Angebot im Umfeld des Kirchengebäudes. Falls mit der Frage auf ein nftiges temporäres Angebot Bezug genommen wird, so wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 


 

 

 
 

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