Drucksache - DS/1439/IV  

 
 
Betreff: Spielplatz zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße IV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Beantwortung der Drucksachen 0905/IV, 0969/IV, 1054/IV und 1190/IV:

Ich frage das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Beantwortung der Drucksachen 0905/IV, 0969/IV, 1054/IV und 1190/IV:
 

  1. Warum wurden nur die Gehwegschäden auf dem Spielplatz behoben und nicht wie beabsichtigt zuerst die Schäden auf dem Sportgelände Gneisenaustraße 39 (siehe Beantwortung DS 0969/IV, Frage 3)?
     
  2. Warum wurde von den ursprünglichen Planungen Abstand genommen, sowohl die Fällung der schadensverursachenden Pappeln als auch die Instandsetzung der betroffenen Flächen verzahnt vorzunehmen (siehe Beantwortung DS 1054/IV, Frage 2)?
     
  3. Aufgrund welcher Expertise wurde die zuvor zugesicherte Fällung der Pappeln gegenüber dem Nutzer der Sportfläche Gneisenaustraße 39 widerrufen und welche Zusagen wurden zur Beseitigung der Bodenschäden gegeben (siehe Beantwortung DS 1054/IV und DS 1190/IV)?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche fachlichen Einschätzungen und Handlungsempfehlungen zur Schwere der Gehwegschäden und akuten Unfallgefahr auf dem Sportgelände, gerade zwischen dem rückwärtigen Bereich des Vereinsheims und den Funktionscontainern der Kinder- und Jugendmannschaften, liegen vor?
     
  2. Unter welchen Voraussetzungen der Haushaltssperre kann die zuvor zugesicherte Fällung der Pappeln und Sanierung der Schäden dennoch erfolgen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                      Berlin, den 26.11.2014

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

Ich frage das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Beantwortung der Drucksachen

0905/IV, 0969/IV, 1054/IV und 1190/IV:

 

1. Warum wurden nur die Gehwegschäden auf dem Spielplatz behoben und nicht wie beabsichtigt

zuerst die Schäden auf dem Sportgelände Gneisenaustraße 39 (siehe Beantwortung

DS 0969/IV, Frage 3)?

 

Auf dem Sportgelände Gneisenaustraße 39 konnten keine Schäden ausfindig gemacht werden, die eine umgehende Reparatur erforderlich machten. Falls es dennoch welche geben sollte, bitten wir um konkrete Benennung der Stellen auf dem Spielfeld oder auf sonstigen Flächen des Sportplatzgrundstücks. Anlässlich einer Ortsbegehung am 13.10.2014 wurden von Vertretern des BSC Eintracht Südring e.V. dem FB Grünflächen und dem Umwelt- und Naturschutzamt lediglich Wegeschäden auf dem Grundstück Baerwaldstraße 35 (Vereinsgelände) gezeigt, nicht jedoch auf dem Sportplatz Gneisenaustraße 39.

 

2. Warum wurde von den ursprünglichen Planungen Abstand genommen, sowohl die Fällung der schadensverursachenden Pappeln als auch die Instandsetzung der betroffenen Flächen verzahnt vorzunehmen (siehe Beantwortung DS 1054/IV, Frage 2)?

 

Auf Grund der vom Verein konkretisierten Schadensbenennung ergab sich eine neue Sachlage, die die ursprünglichen Planungen entbehrlich machte.

 

3. Aufgrund welcher Expertise wurde die zuvor zugesicherte Fällung der Pappeln gegenüber dem Nutzer der Sportfläche Gneisenaustraße 39 widerrufen und welche Zusagen wurden zur Beseitigung der Bodenschäden gegeben (siehe Beantwortung DS 1054/IV und DS 1190/IV)?

 

Wie bei Frage 2 beschrieben, ergab sich auf Grund der Schadenskonkretisierung durch den Verein eine neue Sachlage, die zwangsläufig eine neue Bewertung nach sich ziehen musste und im konkreten Fall dann auch zu einem anderen Ergebnis geführt hat. Nach einhelliger Fachmeinung lassen sich die Wegeschäden auf dem Vereinsgelände ohne Fällung der Pappeln ausreichend beheben. Eine Fällung wäre somit unverhältnismäßig und hätte darüber hinaus noch weitaus größere Instandsetzungskosten zur Folge als bei der "kleinen"sung. Eine Zusage für Pappelfällungen auf dem Grundstück Baerwaldstraße 35 (Vereinsgelände) hat es im Übrigen nie gegeben (die Fragen bezogen sich immer auf den Sportplatz und als generelle Aussage, Analog Körtestraße).

 

Nachfragen:

 

1. Welche fachlichen Einschätzungen und Handlungsempfehlungen zur Schwere der Gehwegschäden und akuten Unfallgefahr auf dem Sportgelände, gerade zwischen dem rückwärtigen Bereich des Vereinsheims und den Funktionscontainern der Kinder- und Jugendmannschaften, liegen vor?

 

Zur Schwere der Gehwegschäden wurde bereits ausgeführt, dass diese mit einer "kleinen"sung beherrschbar sein sollten. Hierzu gehören u.a. die punktuelle Reparatur des Pflasters, der punktuelle Ersatz des Pflasters durch wassergebundene Decke, ggf. die Entfernung einzelner Wurzeln unter dem Pflaster wie auf dem benachbarten Spielplatz. Eine genaue Analyse hat es jedoch nicht gegeben, da dieses Grundstück weder baulich noch pflegerisch in die Zuständigkeit des FB Grünflächen fällt.
Im rückwärtigen Bereich vor einem Funktionscontainer befindet sich eine deutlich größere Wurzelentwicklung mit Anhebung des Pflasters durch die unmittelbar hinter dem Container stehenden Pappeln. Hierzu wurde bei dem o.g. Termin seitens des Vereins ausgeführt, dass zu dem Gerätecontainer nur wenige Personen Zugang haben, der "Gefahrenbereich" also den Zugangsberechtigten bekannt ist. Konsequenterweise stellt sich übrigens nicht nur die Frage zur Notwendigkeit der Beseitigung des "Gefahrenbereiches", sondern auch die Frage zur Zulässigkeit, einen Gerätecontainer überhaupt auf dem geschützten Wurzelbereich der nach Baumschutzverordnung geschützten Pappeln abstellen zu dürfen. Verboten ist, "das Verdichten der Bodenoberfläche im Wurzelbereich geschützter Bäume, z.B. durch Befahren oder Abstellen von Kfz oder anderen Maschinen, Baustelleneinrichtungen ...".

 

2. Unter welchen Voraussetzungen der Haushaltssperre kann die zuvor zugesicherte Fällung der Pappeln und Sanierung der Schäden dennoch erfolgen?

 

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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