Drucksache - DS/1431/IV  

 
 
Betreff: Diskriminierungsvorfälle an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Luck, Anna SophieLuck, Anna Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Fälle von Diskriminierungen und anderen körperlichen, psychischen oder verbalen Übergriffen durch Lehrer*innen, Erzieher*innen oder anderen Personen mit betreuenden Funktionen gegenüber Schüler*innen an den Schulen im Bezirk sind dem Bezirksamt bekannt und haben wo stattgefunden? 
  2. Durch wen und an welche Instanz wurden die Vorfälle gemeldet?
  3. Wie ist der Verfahrensablauf nach einer solchen Meldung? (wer ist für die Untersuchung zuständig, wie werden die Fälle verifiziert und welche Maßnahmen werden danach ergriffen?)

Nachfrage:

  1. Welche präventiven oder kontrollierenden Maßnahmen existieren, um solche Vorfälle zu verhindern oder aufzudecken?

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Das klingt ja alles ganz dramatisch. Ich hoffe nicht, dass Sie da irgendwelche Fälle haben. Wenn Sie die haben, hätte ich die nämlich gerne zur Kenntnis, weil ich bin in der Regel nicht derjenige, der informiert wird, es sei denn über soziale Netzwerke oder persönliche Kontakte, die man so hat als Stadtrat oder wenn es dann zur Verfehlung kommt, die von regionalen Schulaufsicht, die nämlich dafür zuständig ist, nicht geahndet werden. Also wenn Sie da jetzt etwas wissen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das mal mitteilen, denn ich habe hier jetzt die regionale Schulaufsicht angefragt, wie gesagt, die die fachliche Zuständigkeit hat und mir nicht untersteht und die haben mir kurzerhand Folgendes mitgeteilt, was ich Ihnen hier gerne dann natürlich auch vortrage.

Also erst mal wird eine Statistik über Diskriminierungsfälle nicht geführt. Grundsätzlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, so die Antwort, dass es am Ort der Schule vor dem Hintergrund des Zusammentreffens vieler Menschen ggf. auch zur Diskriminierung kommt. Diese entsteht bereits an Standorten, die noch nicht, barrierefreie Zugänge beispielsweise oder andere Bereiche aufweisen. Das pädagogische und weiteres Personal der Schulen ist grundsätzlich verpflichtet, sich diskriminierungsfrei zu verhalten, woraus ich ableite, dass dann auch ein entsprechendes Disziplinarverfahren eingeleitet werden müssten. 

 

zu Frage 2: Auch hier beziehe ich mich auf die regionale Schulaufsicht, weil wie gesagt, ich bekomme das nicht, wenn ., normalerweise, wie gesagt, nicht im Standardverfahren, ich sage es mal so. Wenn sich jemand diskriminiert und unangemessen behandelt fühlt, hat er oder sie die Möglichkeit, sich zu beschweren. In der Schule kann dies bei der zuständigen Schulleitung geschehen. Sollte es der Wunsch sein, eine nichtschulische Stelle einzubeziehen, steht hierfür die regionale Schulaufsicht zur Verfügung, die u.a. diese Aufgabe im Sinne eines Beschwerdemanagements wahrnimmt. Es ist jedoch auch möglich, sich zentral bei der Beschwerdestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu beschweren. Üblicherweise erfolgt dann der Bearbeitungsauftrag wiederum über die regionale Außenstelle des Schulaufsicht.

 

zu Frage 3: Bezüglich des Verfahrensablaufs sind von der Beauftragten oder zuständigen regionalen Schulaufsicht, Sie sehen, ich muss immer wieder auf die regionale Schulaufsicht verweisen, Verwaltungsermittlung zu führen, die entsprechend verschiedener Konfliktpartner anzuhören und anschließend oder abschließend dem Beschwerdeführenden, dem Beschwerdeführer einen Bescheid zu senden. Das Verfahren soll u.a. konfliktbereinigend wirken und hat auch zur Aufgabe je nach Schwere des Vorfalls eine disziplinar rechtliche oder dienstrechtliche Prüfung des vorgeworfenen Vorfalls oder Verhaltens einzuleiten.

Für solch einen Fall ist diejenige, die mir zugearbeitet hat, nämlich die Referatsleitung der regionalen Außenstelle einzubinden, die dann wiederum darüber informiert sein müsste, die in enger Abstimmung mit der Schulleitung entweder Ermahnung oder Abmahnung zu prüfen hat oder nach entsprechenden disziplinarischen Ermittlungen eine ggf. angemessene Maßnahmen auszusprechen hat.

 

zu Nachfrage 1: Alle Maßnahmen der regionalen Fortbildung, die auf Schulkulturentwicklung zielen, sind ebenso als präventiv anzusehen, die Unterstützungssysteme der Schulen, die Beratung durch Schulpsychologen, regionale Fortbildungen. Schulprogrammarbeit und Leitzielsetzung der Schulen setzen grundsätzlich im Bereich der Schulkultur präventiv an. Und der letzte Satz von der regionalen Schulaufsicht: Professionelles auf Zusammenwirken mit Eltern ausgerichtetes Verhalten des Personals ist eine wichtige Gelingenheitsbedingung.

Ich denke, dem können wir alle zustimmen, aber ich kann Ihre Frage letztendlich, wie Sie sicherlich festgestellt haben, nach Anzahl und Fällen nicht beantworten, weil mir die regionale Schulaufsicht, und da komme ich wieder zum Anfang, mitgeteilt hat, dass darüber keine Statistik geführt wird. Deswegen: Wenn Sie Fälle haben, müssten wir den Einzelfall noch mal schauen, wie wir damit umgehen und da müssten wir auch die regionale Schulaufsicht einbinden. Ich bin gerne bereit, so ein Gespräch zu initiieren.

 

Frau Luck: Ja, ich würde ., also Sie sagen, es wird gar nicht erfasst von der Schulaufsicht, wenn solche Vorfälle passieren? Da ., also ich weiß nicht, ob Sie das jetzt beantworten können, aber mich würde einfach interessieren, warum nicht.

 

zu Nachfrage 2: Frau Luck, das kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich Frau Kose, nachdem sie mir das zugeschickt hat, auch nicht mehr sprechen konnte. Wir können aber das gerne ., also ich meine, das ist ein Angebot. Sie sind ja im Schulausschuss, wir können ja dann das mit der regionalen Schulaufsicht an dem Punkt auch das noch mal besprechen. Aber wenn es um Einzelfälle geht, um konkrete Einzelfälle, dann denke ich, ist der Ausschuss dafür der falsche Ort, da müssten wir ein anderes Gremium wählen.

 

Herr Dr. Lenk: Da ja die Frage, ob Diskriminierungen bekannt sind und ob sie gemeldet sind, nicht dieselbe Frage ist, frage ich: Ist die bezirkliche Schulaufsicht auch mal bereit, aufsuchend zum Beispiel NGOs oder Migranten, Selbstorganisationen anzusprechen, zum Beispiel das Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen und Muslimen, denn dort liegen ., sind eben tatsächlich Diskriminierungen bekannt, aber das sind Diskriminierungen, die nicht gemeldet worden sind.

 

zu Nachfrage 3: Uns sind natürlich Diskriminierungen bekannt, ich denke nur mal an die Lenau-Schule die Diskussion, die wir da hatten, das liegt ja noch nicht solange zurück. Sie erinnern sich an Schulzusammensetzung und was in dem Zusammenhang auch besprochen und diskutiert wurde. Also das es Fälle gibt, glaube ich, ist allen klar, aber es gibt keine Statistik darüber, die das auflistet. Und jetzt die Frage jetzt, das ist aber nicht meine Frage, das ist die Frage an die regionale Schulaufsicht und da würde ich jetzt wirklich mal auf den Schulausschuss verweisen, weil das wäre wirklich günstiger, denn dort ist die Regionalleitung dort vor Ort und kann diese Fragen im Detail beantworten. Ansonsten, wie gesagt, für die Einzelfälle gern noch mal ein anderer Kreis, der dann dem nachgeht. Habe ich ja auch Interesse daran, so ist es ja nicht.

 

 

 


 

 
 

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