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Drucksache - DS/1408/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Zusatzfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin03.11.2014 Bezirksbürgermeisterin
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Zusatzfragen:
Für die Durchführung ausländerrechtlicher Verfahren ist im Land Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Dort wären auch die den Geflüchteten mit dem so genannten Einigungspapier Oranienplatz durch den Senat von Berlin zugesagten aufenthalts- und ausländerrechtlichen Einzelfallprüfungen durchzuführen. Das LABO gehört zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Das Bezirksamt hat mangels eigener Zuständigkeit über den Stand der Verfahren keine eigenen gesicherten Kenntnisse.
Insoweit hat das Bezirksamt nach Kenntnisnahme von dieser Anfrage entsprechend dem sonst üblichen Procedere die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Zuarbeit gebeten.
Am Tag der BVV ist von dort folgende Antwort eingegangen:
„zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weder mündliche Anfragen aus der BVV beantwortet noch zu deren Bearbeitung zuliefert. Aus diesem Grund erfolgt keine Zulieferung.“
Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist mithin eine Beantwortung der gestellten Fragen unmöglich.
Das Bezirksamt bedauert diese Form der Zusammenarbeit und schlägt vor in eigener Zuständigkeit sich an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Berlin zu wenden.
Monika Herrmann
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