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Drucksache - DS/1404/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 30.10.2014Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2601 SozBeschBüD Dez
Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Obdachlose, die eine Unterkunft benötigen, sollten sich an die "Sozialen Wohnhilfen" der Berliner Bezirke wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (letzte pol. Meldung in Berlin bzw. Geburtsdatum). Die Reservierung bzw. Zuweisung für Unterkünfte, die in der BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle im LAGeSo) gelistet sind, kann ausschließlich über die Sozialen Wohnhilfen der Ämter für Soziales vorgenommen werden.
Nur im persönlichen Kontakt mit den Sozialen Wohnhilfen kann geklärt werden, ob für den/die Betreffende/n über die BUL eine Unterkunft reserviert werden kann. Ist dies nicht möglich, wird in der Sozialen Wohnhilfe im Amt für Soziales in Friedrichshain-Kreuzberg eine Kostenübernahme für ein Hostel oder eine Pension nach Wahl bis zu einem festgelegten Höchstpreis ausgestellt. Der Preis richtet sich nach der jeweiligen Marktlage. Die soziale Wohnhilfe versucht, auch diese Personen kurzfristig in den bei der BUL gemeldeten Einrichtungen unterzubringen.
In Einzelfällen muss kurzfristig auf die beiden Notübernachtungsmöglichkeiten verwiesen werden.
Die Unterbringung von obdachlosen Personen erfolgt über die bezirklichen Sozialen Wohnhilfen in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL), welche die Belegung aller in den einzelnen Bezirken vorhandenen Unterbringungsplätze koordiniert.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind 381 Plätze in 11 Einrichtungen (9 gewerbliche Träger, 2 diakonische) für die Unterbringung von obdachlosen Personen vorhanden. Davon können 50 Plätze gegenwärtig nicht für diesen Personenkreis genutzt werden, weil in dieser Einrichtung vorübergehend Roma untergebracht wurden, die die G.-H.-S. verlassen haben.
Nachfragen:
1. Welche weiteren Hilfsangebote für Obdachlose sind bekannt oder welche Stellen empfehlen Sie Obdachlosen um sich zu informieren?
Jeder obdachlosen Person ist zu raten, die für ihn/sie zuständige soziale Wohnhilfe der Ämter für Soziales aufzusuchen und sich an dieser Stelle über die Hilfsangebote zu informieren. Beratung erfolgt zu Unterkünften, zur Wohnungssuche, Leistungsbezug nach SGB II oder XII, weiteren Hilfsangeboten wie z.B. Kältehilfen, gesundheitliche Versorgung, Angebote für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) und mehr.
Bereits untergebrachte Personen erhalten in der Regel monatlich einen Termin in der Wohnhilfe zur Fortführung der Hilfeplanung und ggf. Verlängerung der Kostenübernahme für die Unterkunft sowie zur Beratung bei aktuellen Problemlagen.
Für diejenigen, die keine Ämter bzw. die Wohnhilfen aufsuchen wollen, gibt es diverse Anlaufstellen über Wohlfahrtsverbände und Vereine. Hierzu gehören Notübernachtungsstellen, Wohnungslosentagesstätten, Beratungsstellen, offene Beratung bei Trägern gemäß § 67 SGB XII oder Krisenberatungsstellen.
2. Gibt es Möglichkeiten des Bezirkes bei den entsprechenden Einrichtungen Schätzungen über den Bedarf an Hilfen für Obdachlose abzufragen?
Das abgestufte System der Wohnungslosenhilfe in Berlin umfasst sowohl niedrigschwellige Aufenthalts- und Beratungsangebote als auch Hilfen nach § 67 ff SGB XII. Die teilweise ganzjährig vorgehaltenen oder auf die Kälteperiode begrenzten Angebote sind Teil eines gesamtstädtischen Versorgungssystems der Wohnungslosenhilfe. Dass die Unterbringungsplätze seit längerer Zeit nicht mehr ausreichen, ist als gesamtstädtisches Versorgungsproblem bekannt und bedarf keiner konkreten Bedarfsschätzung durch die lediglich in unserem Bezirk vorhandenen Einrichtungen, da es sich um ein gesamtstädtisches Versorgungssystem handelt.
Die Bezirke sind nicht in der Lage, in ausreichendem Umfang Unterbringungsmöglichkeiten zu erschließen. Ursache hierfür ist unter anderem die Liegenschaftspolitik des Landes, welche die Abgabe bezirkseigener Grundstücke und Immobilien forciert hat. Eine entsprechende Infrastruktur zur Einrichtung von ASOG- Unterkünften steht den Bezirken nun nicht mehr zur Verfügung. Auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage DS/1399/IV wird verwiesen. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass auf überbezirklicher Ebene in Gremien, wie dem Arbeitskreis Wohnungsnot oder der Arbeitsgruppe bezirklicher Wohnhilfen unter Beteiligung der Sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg die Versorgungslage in der Berliner Wohnungslosenhilfe immer wieder problematisiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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