Drucksache - DS/1370/IV  

 
 
Betreff: Angemessene Gebühren für das öffentliche Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Hirschmüller, Werner
3. Weeger, Andreas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Vorberatung
11.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
18.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
12.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Angemessene Gebühren für das öffentliche Straßenland  
Anlage zur VzK DS/1370/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine Anpassung der Sondernutzungsgebührenverordnung einzusetzen, mit dem Ziel, die Wertstufen für das Herausstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken sowie für Schankveranden anzuheben. Die Gebühren für die privatwirtschaftliche Nutzung des öffentlichen Raums müssen sich an den erzielbaren Umsätzen und Gewinnen orientieren. Die Gewinne, die durch die Nutzung öffentlichen Straßenlandes erwirtschaftet werden, sollen nicht nur in private Taschen fließen, sondern auch der Finanzierung des Gemeinwesens dienen, welches das öffentliche Straßenland zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellt.

 

Die so erzielbaren Mehreinnahmen sollen den Bezirken zufließen, damit diese u.a. den Folgen hoher Besucherzahlen und den damit einhergehenden Nutzungskonflikten sowie Übernutzungserscheinungen entgegen wirken können. Ebenso soll eine Einstufung von stark nachgefragten Gebieten in eine höhere Wertstufe geprüft werden. Eine breitere Fächerung des Gebührenspektrums und die regelmäßige Überprüfung der Einstufung innerhalb realistischer Zeitspannen (zum Beispiel alle 5 Jahre) wäre dabei hilfreich. Gebiete in denen die Nachfrage sinkt, sollen auch wieder herabgestuft werden können.

 

Diese Maßnahme soll daneben dem Schutz sozialer Infrastruktur dienen und den immer härter werdenden Verdrängungswettbewerb auf dem Gewerbemietmarkt in beliebten Kiezen dämpfen. Dort können Gastronomiebetriebe, aufgrund der extrem niedrigen Abgaben für die Nutzung der öffentlichen Flächen vor ihrem eigentlichen Mietobjekt, sehr viel höhere Mieten bezahlen, als andere Mitbewerber wie KITAs, soziale Projekte, Tante-Emma-Läden, kleine Fachgeschäfte oder Einzelhändler. Das Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dieser ungesunden Marktverzerrung entgegen zu wirken. Sie fördert Gastro-Monostrukturen und treibt die Gewerbemieten nach oben. Ohne die extrem billige Nutzung von öffentlichen Außenflächen könnten vielerorts keine so hohen Mieten erwirtschaftet und damit verlangt werden.

 

Begründung:

 

In nahezu allen Kiezen ist eine zunehmende Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Kleingewerbe durch den sprunghaften Anstieg der Gewerbemieten festzustellen. Häufig werden diese Betriebe dann durch Gastronomiebetriebe ersetzt. Eine Abmilderung der Wettbewerbsverzerrung im Gewerbemietmarkt kann ein Baustein sein, um den Anstieg der Gewerbemieten zu dämpfen. Dieser Wettbewerbsvorteil besteht zugunsten der Vermieter*innen und Eigentümer*innen von Gewerbeflächen, die durch Gastronomiebetriebe genutzt werden. Die Miete von etwa einem Euro pro Quadratmeter und Monat für einen Quadratmeter öffentlichen Straßenlandes, das als zusätzliche Außenbewirtschaftungsfläche genutzt wird, ermöglicht es den Vermieter*innen, für die vermieteten Innenräume überhöhte Mieten zu verlangen, die allein durch den Betrieb des eigentlichen Mietobjekts nicht wirtschaftlich wären. Durch die extrem billige Nutzung von öffentlichen Außenflächen können solche hohen Gewerbemieten überhaupt erst aufgerufen werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, den das Bezirksamt gegenüber der Landesebene mit allem Nachdruck artikulieren möge.

 

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend)

 

 

WiO 18.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine Anpassung der Sondernutzungsgebührenverordnung einzusetzen, mit dem Ziel, die Wertstufen für das Herausstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken sowie für Schankveranden anzuheben. Die Gebühren für die privatwirtschaftliche Nutzung des öffentlichen Raums müssen sich an den erzielbaren Umsätzen und Gewinnen orientieren. Die Gewinne, die durch die Nutzung öffentlichen Straßenlandes erwirtschaftet werden, sollen nicht nur in private Taschen fließen, sondern auch der Finanzierung des Gemeinwesens dienen, welches das öffentliche Straßenland zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellt.

 

Die so erzielbaren Mehreinnahmen sollen den Bezirken zufließen, damit diese u.a. den Folgen hoher Besucherzahlen und den damit einhergehenden Nutzungskonflikten sowie Übernutzungserscheinungen entgegen wirken können. Ebenso soll eine Einstufung von stark nachgefragten Gebieten in eine höhere Wertstufe geprüft werden. Eine breitere Fächerung des Gebührenspektrums und die regelmäßige Überprüfung der Einstufung innerhalb realistischer Zeitspannen (zum Beispiel alle 5 Jahre) wäre dabei hilfreich. Gebiete in denen die Nachfrage sinkt, sollen auch wieder herabgestuft werden können.

 

Diese Maßnahme soll daneben dem Schutz sozialer Infrastruktur dienen und den immer härter werdenden Verdrängungswettbewerb auf dem Gewerbemietmarkt in beliebten Kiezen dämpfen. Dort können Gastronomiebetriebe, aufgrund der extrem niedrigen Abgaben für die Nutzung der öffentlichen Flächen vor ihrem eigentlichen Mietobjekt, sehr viel höhere Mieten bezahlen, als andere Mitbewerber wie KITAs, soziale Projekte, Tante-Emma-Läden, kleine Fachgeschäfte oder Einzelhändler. Das Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dieser ungesunden Marktverzerrung entgegen zu wirken. Sie fördert Gastro-Monostrukturen und treibt die Gewerbemieten nach oben. Ohne die extrem billige Nutzung von öffentlichen Außenflächen könnten vielerorts keine so hohen Mieten erwirtschaftet und damit verlangt werden.

 

 

16.09.2015

Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 22.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

 

 

WiO 12.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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