Drucksache - DS/1366/IV  

 
 
Betreff: Sicherung des Beamtenwohnhauses Markgrafendamm 24a als Denkmal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Putzer, MaxJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
04.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Beantenwohnhaus Markfragendamm  
Anlage zur VzK DS/1366/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den dafür ebenfalls zuständigen Stellen alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um das südliche Beamtenwohnhaus Markgrafendamm 24a (Denkmalnummer: 09095112) neben dem nördlichen Beamtenwohnhaus Sonntagstraße, für dessen Erhalt sich die BVV bereits ausgesprochen hat,  als Baudenkmal zu sichern und in das Gesamtkonzept zur Neugestaltung der Vorplätze am Ostkreuz zu integrieren.

 

Begründung:

 

Bereits seit Jahren ist der Erhalt des Baudenkmals aufgrund seines baulichen Zustands sowie entgegenstehender Planungen der Deutschen Bahn AG in Frage gestellt. Das Beamtenwohnhaus Markgrafendamm 24a gilt es aber, aufgrund seines unbestrittenen Denkmalwerts, unbedingt zu erhalten. Vgl. dazu Informationen aus der Denkmaldatenbank von SenStadtUm:

"Das Beamtenwohnhaus Markgrafendamm 24A neben dem Gleichrichterwerk ist der Rest einer kleinen Wohnsiedlung, die ab 1881 im Zusammenhang mit der Anbindung der Stadt- und Vorortbahn an die Ringtrasse entstand. Dieses Haus wurde erst im Jahre 1900 in Angleichung an die älteren Häuser gebaut. Es diente jeweils zwei Familien der am Ostkreuz beschäftigten Eisenbahnbeamten als Unterkunft und wurde durch ein kleines Stall- und Werkstattgebäude sowie angrenzende Nutzgärten ergänzt. Unter den vielfältigen Bahnbauten im Bereich des Markgrafendamms steht dieses typische Beamtenwohnhaus für die enge soziale Bindung, die der preußische Staat durch den Bau von Betriebswohnungen auf dem Bahngelände für die Bahnbediensteten anstrebte."

 

 

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 19.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den dafür ebenfalls zuständigen Stellen alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um das südliche Beamtenwohnhaus Markgrafendamm 24a (Denkmalnummer: 09095112) neben dem nördlichen Beamtenwohnhaus Sonntagstraße, für dessen Erhalt sich die BVV bereits ausgesprochen hat,  als Baudenkmal zu sichern und in das Gesamtkonzept zur Neugestaltung der Vorplätze am Ostkreuz zu integrieren.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den dafür ebenfalls zuständigen Stellen alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um das südliche Beamtenwohnhaus Markgrafendamm 24a (Denkmalnummer: 09095112) neben dem nördlichen Beamtenwohnhaus Sonntagstraße, für dessen Erhalt sich die BVV bereits ausgesprochen hat,  als Baudenkmal zu sichern und in das Gesamtkonzept zur Neugestaltung der Vorplätze am Ostkreuz zu integrieren.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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