Drucksache - DS/1345/IV  

 
 
Betreff: Fahrradstellplätze am neuen S-Bahnhof Warschauer Straße III
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der Anzahl und der genauen Standorte von Fahrradabstellplätzen am neuen S-Bahnhof Warschauer Straße?

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand entsprechender Verhandlungen für das Ostkreuz?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt ein mögliches Einzelhandelsvorhaben auf dem nördlichen Bahnhofsvorplatz bau(planungs-)rechtlich und politisch?

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der Anzahl und der genauen Standorte von Fahrradabstellplätzen am neuen S-Bahnhof Warschauer Straße?

 

Seit voriger Woche hat die DB AG die Beauftragung für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie Schaffung von Fahrradabstellplätzen am S-Bhf. Warschauer Straße veranlasst. Das Ergebnis soll bis Jahresende vorliegen.

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand entsprechender Verhandlungen für das Ostkreuz?

 

r die Vorplätze am S-Bhf. Ostkreuz wird die SenStadtUm demnächst  den Gestaltungswettbewerb starten. Eine Vorgabe ist die Schaffung von Fahrradabstellplätzen auch innovative Lösungen und Modellprojekte. Die Deutsche Bahn sieht die Zuständigkeit zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen ausschließlich beim Land Berlin ausgenommen für die im Rahmen des Planfeststellungverfahrens Ostkreuz festgeschriebenen Stellplätze.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt ein mögliches Einzelhandelsvorhaben auf dem nördlichen Bahnhofsvorplatz bau(planungs-)rechtlich und politisch?

 

Die Einordnung einer eigenständigen Einzelhandelseinrichtung am Nordwestvorplatz des Ostkreuz wird kritisch bis ablehnend bewertet. Dieser Standort ist nicht im bezirklichen Einzelhandelskonzept vorgesehen und kann auch nicht unter dem Thema "Reisebedarf" abgedeckt werden. Es werden Läden und Geschäfte direkt im Bahnhofsgebäude eingeordnet, so dass unseres Erachtens der notwendige Bedarf weitestgehend abgedeckt ist.

Übrigens: Die Fahrradabstellplätze auf dem Dach des geplanten Supermarktes werden dabei über eine Rampe erschlossen, ebenerdig für die Nutzer der Regionalbahn und S-Bahn fehlen entsprechende Plätze.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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