Drucksache - DS/1334/IV  

 
 
Betreff: EA 032 - Roma-Familien im und am Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Seit mind

Seit mind. 2 Sommern leben Roma-Familien mit kleinen und jugendlichen Kindern am und im

rlitzer Park. Sie nächtigen unter freiem Himmel, in Zelten, in geparkten Autos. Der bisherige Umgang des Bezirksamtes bestand unseres Wissens vor allem in sog.

"ordnungspolizeilichen" Maßnahmen. Dies bedeutet, dass des Nächtens sowie in den frühen

Morgenstunden Patrouillen, bestehend aus vier bis fünf Personen in der Kleidung des

Ordnungsamts, die Romafamilien durch Rufe, Klopfen und z. T. mit Wasser aufwecken und

verscheuchen. Dabei werden Beleidigungen, rassistische Äerungen und Drohungen

ausgesprochen. Es wird persönliches Eigentum der Einzelnen wie Zelte, Decken, Matten,

Kleidung und zuletzt im August auch Autos beschlagnahmt und entsorgt bzw. weggeschmissen.

 

Die Familien und auch die Kinder sind ohne polizeiliche Anmeldung von jeglicher

gesellschaftlicher Teilhabe abgeschnitten. Zum Überleben sind sie angewiesen auf

tigkeiten wie das Reinigen von Autoscheiben an Kreuzungen, Verkaufen von Obdachlosenzeitungen, auf Betteln, mildtätige Gaben, Abfälle oder gezwungenermaßen

illegales Verhalten.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist dafür verantwortlich, dass die Familien beschimpft und bedroht werden?

 

  1. Wer hat die Beschlagnahmung des Eigentums angeordnet?

 

  1. Welche stützenden Möglichkeiten ergreift das Bezirksamt angesichts der zunehmend kalten Witterung für die Familien?

 

  1. Und mit welchen Maßnahmen, jenseits von ordnungspolizeilichen, gedenkt das Bezirksamt sich dem Elend und der Situation der Familien künftig zu stellen, insbesondere angesichts der historischen Verantwortung, den es als Teil der Regierungsstruktur der Bundesrepublik, ebenfalls trägt?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Ich möchte Ihre Frage 1 beantworten, indem ich vorab etwas zu den Aktivitäten des Ordnungsamtes im Görlitzer Park sage. Festzustellen ist erst mal grundsätzlich, dass aufgrund der schwierigen Lage der Roma in ihren Herkunftsländern Roma-Familien im Görlitzer Park campieren oder in Fahrzeugen, insbesondere in der Görlitzer Straße, übernachten. Ordnungsrechtlich handelt es sich dabei um Verstöße gegen das Grünanlagengesetz und gegen das Straßengesetz.

Erst einmal müssen wir immer sagen, wir leben immer noch in einem Rechtstaat und Verstöße müssen erst einmal begründet werden. Das Ordnungsamt hat bereits in den vergangenen Jahren versucht, durch Ansprache von Personen mittels Dolmetscher und die Verteilung von Hinweiszetteln in  mehreren Sprachen auf diese Verstöße aufmerksam zu machen und hat die Betroffenen zum Verlassen zumindest dieser Örtlichkeiten mittels Platzverweis aufgefordert.

In diesem Jahr ist die Anzahl der angetroffenen Personen angestiegen und haben sich Begleiterscheinungen des illegalen Übernachtens, wie beispielsweise die Vermüllung, Urinieren in der Öffentlichkeit und in Hauseingängen deutlich erhöht.

Mittlerweile .,

 

Zwischenrufe

 

. mittlerweile sind Vehemenz und Anzahl der Beschwerden von Anwohnern derart angestiegen, dass das illegale Campieren nicht ignoriert werden kann. Die Maßnahmen des Ordnungsamtes bestehen im Aussprechen und in der Durchsetzung von Platzverweisen.

 

Zwischenrufe

 

Frau Brückner hat noch weitere Fragen gestellt, die werde ich ja auch beantworten.

Werden die Platzverweise nicht beachtet, werden im Wiederholungsfall die Fahrzeuge sichergestellt sowie Gegenstände, die zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten dienen, wie zum Beispiel Matratzen und Zelte, ein Beispiel. Sofern diese nicht von den angetroffenen Personen selbst entfernt werden, was ihnen ausdrücklich immer anheimgestellt wird. Da das Ordnungsamt auch nicht erpicht darauf ist, Eigentum von Roma oder anderen sicherstellen zu müssen, werden wie im Falle der Autos solche Eingriffsmaßnahmen vorher rechtzeitig angekündigt. Das geschah 5 Mal in den Zeiten um Mitternacht oder in den frühen Morgenstunden, zuletzt kurz vor dem Entfernen der vier Fahrzeuge, die übriggeblieben sind, am 26. August.  Diese nächtlichen Ansprechzeiten waren notwendig, um gewährleisten zu können, dass die Fahrzeuginsassen, die tagsüber oftmals unterwegs sind, auch tatsächlich erreicht und informiert werden können. Über die Anwesenheit von Kindern bei Kontrollen bzw. Maßnahmen wurde und wird stets das Jugendamt vom Ordnungsamt informiert, damit gegebenenfalls von dort aus eine Inobhutnahme oder andere Maßnahmen erfolgen könnten.

Auch die Polizei hatte Nachteinsätze aufgrund von Beschwerdelagen von Anwohnern. Dazu kann ich aber nichts sagen, weil dazu liegen uns keine Informationen vor, was die Polizei dort tätig gemacht hat.

Zu Ihrer Frage, wer dafür verantwortlich ist, dass Familien beschimpft und bedroht werden, kann ich Folgendes feststellen: Das Bezirksamt war es nicht. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass in unserem Bezirk Rassismus, Antiziganismus in der Verwaltung oder anderswo nicht geduldet wird, ganz klar.

Insofern wurde hier auch nicht angeordnet, wie das hier so unterstellt wird, Menschen zu beschimpfen oder zu bedrohen. Da mir die von Ihnen geäerten Vorwürfe in Ihrer Begründung aufgrund des Schreibens eines Bürgers nicht fremd sind, habe ich vor einigen Wochen dazu das Ordnungsamt befragt. Die Mitarbeiter haben mir versichert, dass sie mit diesen Vorwürfen nicht gemeint sein können, denn sie haben weder beleidigt noch gedroht. Ich glaube ihnen, denn ich weiß aus früheren Gesprächen, dass ihnen die Menschen auch sehr leidtun. Sie haben mich damals auch gebeten, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, mich dafür einzusetzen, damit solche Zustände aufhören und die Menschen, zum Beispiel ähnlich wie in Neukölln anscheinend geschehen, auch in Wohnungen untergebracht werden können. Von dem Herrn Marx nehme ich mal an.

r die Glaubwürdigkeit der Mitarbeiter spricht auch, dass mir genannte Daten an den Verfehlungen nach Aussagen Dritter stattgefunden haben sollen, nicht mit den Arbeitszeiten des Ordnungsamtes übereinstimmen. Und dass die Mitarbeiter hier private oder dienstliche nächtliche Überstunden gemacht haben, halte ich für relativ unwahrscheinlich.

Sehr geehrte Frau Brückner, wenn Sie beschuldigen nur auf Hörensagen beziehen, bitte ich Sie nachdrücklich keine Anschuldigungen gegen das Ordnungsamt zu erheben, wenn sie nicht belastbar sind. Wenn Sie aber oder andere solche Beschuldigungen irgendwie belegen können, dann bitte ich Sie mindestens genauso nachdrücklich, sie mir unverzüglich zur Kenntnis zu geben, damit ich disziplinarrechtlich auch tätig werden kann.

 

Zu Frage 2: Ordnungsbehördlich ist die vorübergehende Sicherstellung von der dauerhaften Einziehung der Gegenstände zu unterscheiden. Die vier von den ursprünglich 13 Fahrzeugen, die wiederholt zum Übernachten auf der Görlitzer Straße genutzt wurden, wurden bereits wie in Frage 1 beschrieben, nach vorheriger Ankündigung sichergestellt, aber nicht eingezogen. Die 9 anderen Fahrzeuge haben aufgrund der Ankündigung des Ordnungsamtes den Ort vorher verlassen. Die in den vier Fahrzeugen angetroffenen Personen erhielten mit Unterstützung einer Dolmetscherin Informationen darüber, an welche Behörde sie sich zwecks Rückgabe der Fahrzeuge zu wenden hätten. Es wurden ihnen diesbezüglich sogar Wegbeschreibungen ausgehändigt. Auch wurden ihnen BVG-Fahrscheine angeboten, um zu der entsprechenden Stelle zu gelangen.

Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurden drei der vier sichergestellten Fahrzeuge von den Haltern gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren bereits ausgelöst. Die Gebühr beträgt etwa 100,00 EUR. Das vierte Fahrzeug ist fahrunchtig.

Andere Gegenstände, darunter fallen in der Regel halbwegs funktionstüchtige Zelte, nimmt das Ordnungsamt mit, lagert sie in den Asservatenräumen und gibt sie den Eigentümern, wenn sie denn wieder auf Herausgabe drängen, wieder heraus, wenn sie sich innerhalb eines Jahres melden. Solange liegen die dort. Anschließend werden sie verwertet oder vernichtet, je nachdem.

Eine dauerhafte Einziehung, zum Beispiel von Matten, Zelten und anderem mehr erfolgt immer dann, wenn sie vom Eigentümer aufgegeben werden und/oder sie im Wiederholungsfall dazu dienen, die Ordnungswidrigkeiten erneut zu begehen. Rechtsgrundlage für die Sicherstellung oder Einzug ist das ASOG, das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlins. Die Entsorgung solcher Gegensnde erfolgt durch das Grünflächenamt oder durch die BSR.

An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass nach Auskunft des Ordnungsamtes von heute in den geschilderten nächtlichen Kontrollen keine Zelte sichergestellt wurden, eingezogen oder entsorgt wurden und niemand schutzlos der nächtlichen Witterung preisgegeben wurde. Auch das wurde hier zwischenzeitlich behauptet.

 

 

Zu Frage 3: In jedem Einzelfall wird nach Aussage des Sozialamtes versucht, die individuelle Ausgangslage der Familie zu ermitteln und die gegebenenfalls vorliegenden Leistungsansprüche zu klären. In aller Regel handelt es sich um erwerbsfähige Personen. Sind Leistungsansprüche bislang nicht realisiert worden, werden die Betroffenen aufgefordert, dies im Jobcenter zu tun und bei Ablehnung den Rechtsweg zu bestreiten.

r die weitere Beratung und Unterstützung werden die Personen an den Verein Südosteuropa Kultur e.V. verwiesen. Der Verein dient als mobile Anlaufstelle für europäische Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und Roma. Die Anlaufstelle dient zur Erstorientierung und Konfliktintervention im Sozialraum. Sie ist Vermittlung und sprachmittelnde Begleitung in Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Gesundheitsdienste, Sprachkurse, Jobcenter und anderes. Außerdem gibt sie rechtlichen Beistand und berät sie über Wohnungsverlust und bei sonstigen Wohnungsangelegenheiten.

Sind Leistungsansprüche beim Jobcenter geklärt und bisher ist in allen Fällen, so wurde mir das hier vom Sozialamt mitgeteilt, eine vorübergehende Leistungsgewährung vom Gericht angeordnet worden, versucht die soziale Wohnhilfe einen Unterbringungsplatz über die Berliner Unterbringungsleitstelle, kurz UEUL zu finden, der im Rahmen der Kosten der Unterkunft finanziert wird. Die vorhandenen Platzangebote sind aber oftmals nicht ausreichend. Im Notfall erhalten die Betroffenen einen Reservierungs- bzw. Kostenübernahmeschein für das Hostel freier Wahl im Land Berlin. Demgegenüber kann eine ASOG-Unterbringung außerhalb einer Transfer-Leistungsgewährung mit Kosten der Unterkunft nur ersatzweise vorgenommen  werden.

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, kurz ASOG, ist Sozialleistungsansprüchen gegenüber nachrangig, d. h. es besteht auch dann weiterhin die Verpflichtung, umgehend soziale Leistungsansprüche zu klären, wie zum Beispiel die Wohnungsunterbringungskosten über die Kosten der Unterkunft.

In der sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg ist bislang letzte Woche nur eine Familie aus dem Görlitzer Park bekannt geworden. Nach Prüfung örtlicher Zuständigkeit ist sie an das BA Mitte an die soziale Wohnhilfe verwiesen worden. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat gegenüber dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bereits ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Aktionsplan Roma vorgelegt. Dieser Zwischenbericht enthält die entsprechenden Erläuterungen zum Thema Wohnen. Das Jugendamt hat erklärt, dass es bereits seit 2011 im zunehmenden Umfang Mittel im Rahmen der fallunspezifischen Arbeit für zusätzliche aufsuchende Sozialarbeit und Beratungsangebote für Roma-Familien zur Verfügung stellt. Zusätzliche EU-Mittel zur Stärkung und Vermittlung in Bildungsangebote für Angehörige der Roma-Familien sind beantragt worden. Weitere Mittel zur Sicherung, insbesondere des Kinderschutzes der Familien, sind bei der Senatsverwaltung, das sind die sogenannten Roma-Fonds, beantragt, stehen aber leider noch nicht zur Verfügung, weil diese Mittel bereits für den gesamten Doppelhaushalt 2014/2015 verplant sind.

Über eventuelle andere Unterstützungsmöglichkeiten ab 2015 ist das Jugendamt mit der Senatsverwaltung im Gespräch.

 

Zu Frage 4: Nach Aussagen des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg war es in der Vergangenheit noch möglich, mit großen Anstrengungen einigen wohnungslosen Roma-Familien Wohnraum zu vermitteln. Diese Möglichkeiten sind inzwischen ausgeschöpft. Auch deshalb legt das Bezirksamt viel Hoffnung in die Arbeit der ämterübergreifenden und kürzlich beschlossenen Arbeitsgruppe Zuwanderung. Das Ziel dieser ämterübergreifenden AG Zuwanderung ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Handlungskonzeptes zum Umgang mit obdachlosen und wohnlosen Familien und dann noch Roma im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Schwerpunktziele der AG Zuwanderung werden sein die Auflösung der informellen Situation der Zuwanderung in die Obdachlosigkeit auf Straßen und Plätzen. Die Vermittlung der Kinder und Jugendlichen der Zuwanderung in die bestehenden Bildungsangebote, insbesondere Schule und Kita, die Sicherung einer grundsätzlichen gesundheitlichen Mindestversorgung der Zuwanderungsfamilien und die erste große Runde der AG Zuwanderung wird voraussichtlich im Oktober 2014 stattfinden.

Die AG Zuwanderung ist der rgermeisterin zugeordnet. Die neue Integrationsbeauftragte unseres Bezirks nimmt heute einen Termin bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wahr, ich denke mal, der war heute, um sich gemeinsam mit ihr zu beraten, was in der jetzigen Situation schnellstmöglich getan werden kann und wie der Senat den Bezirk unterstützen kann. Dabei spielt auch der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellte Fonds der EHAB, das ist der sogenannte europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, eine zentrale Rolle. Die Förderperiode des EHAB ist für sieben Jahre. Fördernde Maßnahmen zielen auf Personen, die von Angeboten der Grundsicherung und dem Programm des ESF-Fonds nicht erreicht werden.

Der Unterstützungsschwerpunkt liegt hier vor allen Dingen bei von der EU-Zuwanderung besonders betroffenen Kommunen. Ziele sind, die Verbesserung der sozialen Integration durch umfassende Beratungsstellen und Aufsuchen der Sozialarbeit. Die Betreuung zugewanderter Kinder, insbesondere auch unter 12jährige, Verbesserung der Bildungschancen durch Zugang zu Kita, Schule sowie Sprache und anderem. Und ganz wichtig und von zentraler Bedeutung: Die Verbesserung der sozialen Integration Wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen.

Leider sind die Schreiben der rgermeisterin von Juni 2014 an die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft sowie für Arbeit, Integration und Frauen mit der bitte um weitergehende Hilfsmöglichkeiten bisher noch ohne Erfolg geblieben.

Ich wurde gebeten, in meiner Beantwortung auch auf die Aktivitäten des Jugendamtes hinzuweisen. Das will ich gerne tun. Das Jugendamt wird in Einzelfällen im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherung des Kinderschutzes aktiv. Es ist verpflichtet, Eltern auf eine eventuelle Kindeswohlgefährdung und mögliche Konsequenzen hinzuweisen. In Abstimmung mit den Eltern werden Lösungsmöglichkeiten eruiert, gegebenenfalls und soweit möglich, Hilfen zur Verfügung gestellt. In akuten Fällen von Kindeswohlgefährdung ist das Jugendamt aber auch verpflichtet, den Kinderschutz auch durch Inobhutnahmen sicherzustellen. Dabei ist jeder Einzelfall zu prüfen. Für die eventuelle Gefährdung von Jugendhilfe für die wohnungslosen Familien sind nach einer berlinweiten Regelung unterschiedliche Jugendämter zuständig, sogenannte Geburtstagsregelung, an die weiter verwiesen werden kann oder mit denen kooperiert wird.

Die gesundheitliche Versorgung soll auch über den Rahmen Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma erfolgen.

Ich werde das mal jetzt etwas kürzen. Wir haben . Die Sozialarbeiter*innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes suchen Roma-Familien gezielt auf, unter anderem im Görlitzer Park, beraten die Eltern in gesundheitlichen und sozialen Angelegenheiten und werden, wenn erforderlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Kooperation mit dem Jugendamt auch im Rahmen des Kinderschutzes aktiv. Das ist nicht immer leicht.

Wir haben ., zum Abschluss möchte ich das mal abkürzen, ich kann Ihnen das aber gerne dann noch schriftlich geben, wenn Sie da Interesse dran haben, was die einzelnen Ämter noch ., Gesundheitsamt gemacht hat, ist alles noch mal hier aufgeführt.

Zum Abschluss möchte ich aber noch auf zwei weitere Aktivitäten hinweisen, die ich für wichtig halte: Zum Einen wurde kürzlich vom Bezirksamt ein EU-Förderantrag gestellt mit einem Volumen von ca. 1,2 Mio. EUR, der neuen Zuwanderern beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der Klärung des Informationsunterstützungsbedarfs sowie auch entsprechende Hilfen vermitteln soll. Zum Zweiten hat mir die Integrationsbeauftragte des Senats in einem Gespräch kürzlich versichert, dass sie alles dafür tun wird, dass Wohnungen für Roma-Familien zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch nachzulesen in der TAZ vom 04.09, wo sie zitiert wird mit nachfolgender Aussage, ich zitiere: "Wir sind kurz davor, Wohnraum im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen." Zitatende. Es ist allen zu hoffen, dass das gelingt, denn mir ist auch klar, dass alle Maßnahmen und alles, was wir hier vorschlagen, letztendlich nicht zum Ziel führt, wenn es uns nicht gelingt, Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Brückner: Ich finde es gut zu hören, dass da offensichtlich was in Bewegung gekommen ist, dass EU-Anträge gestellt werden. Ich weiß, dass EU-Anträge und die Bewilligung von EU-Anträgen allerdings sehr lange dauern und es stellt sich mir die Frage, die hier jetzt aber nicht stellen möchte, wieso erst so spät, wo die Situation schon seit Jahren besteht, immer wieder im Sommer und im Herbst.  Die Frage, die ich aber dennoch stellen möchte, wo Sie mir ein bisschen die Puste rausgenommen haben, weil Sie gesagt haben, da kommt was in Bewegung mit Wohnungen. Dennoch, ich verstehe, dass das Jugendamt in Obhut nehmen muss, dem ist so, aber was ich nicht verstehe: Inobhutnahme von einem Kind kostet zwischen 2.000 EUR bis 3.000 EUR monatlich. Davon können die Familien in Wohnungen wunderbar untergebracht werden.

 

Zu Nachfrage 1: Ist das jetzt die Frage? Ja, sehe ich auch so. Na ja, was soll ich dazu sagen? Wir suchen ja Wohnungen. . Na weil wir keine Wohnungen haben, das ist unser Problem.

 

 
 

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