Drucksache - DS/1302/IV  

 
 
Betreff: Spielplätze und Spielgeräte auf Schulhöfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.08.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welches Amt ist für die Unterhaltung, Ersatzbeschaffung und Neubeschaffung und -gestaltung von Spielplätzen und -geräten auf bezirklichen Schulgrundstücken verantwortlich?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass an einzelnen Schulen ein erheblicher Anteil der Spielgeräte defekt und daher gesperrt ist?
     

 

  1. Welche Handlungsbedarfe leitet es daraus ab?

 

 

Nachfragen:
 

  1. In welcher Höhe und aus welchen Geldtöpfen sind Mittel für die Unterhaltung, Ersatz- und Neubeschaffung von Spielgeräten auf bezirklichen Schulgrundstücken in den letzten drei Haushaltsjahren verausgabt worden?

 

 

  1. In welcher Weise können engagierte Eltern bzw. Fördervereine die Reparatur von Spielgeräten unterstützen?

 

 

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                      Berlin, den 27.08.14

Bezirksstadtrat                                                                                                                3260

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Welches Amt ist für die Unterhaltung, Ersatzbeschaffung und Neubeschaffung und -

Ge­­stal­­tung von Spielplätzen und -geräten auf bezirklichen Schulgrundstücken verant­wortlich?

 

Die technische Zuständigkeit für die Unterhaltung, die Ersatzbeschaffung und Neubeschaffung liegt weitgehend beim Fachbereich Grünflächen. Diese Verantwortung wird im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten wahrgenommen. So wird zum Beispiel durch den FB Grünflächen die jährlichen TÜV-Untersuchungen der Spielgeräte (die wöchentlichen Kontrollen obliegen dem Schulamt) veranlasst. Ferner werden verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen (Reinigung und Ersatz von Fallschutzsand und Rindenmulch sowie Reparaturen) durchgeführt, sofern das finanzielle Budget für Schulaußenanlagen dies zulässt.

 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass an einzelnen Schulen ein erheblicher Anteil der Spiel­geräte defekt und daher gesperrt ist?

 

Ja, dies ist dem Bezirksamt bekannt. So gibt es neben den im Internet veröffentlichten Listen (Spielplatzmaßnahmelisten) für öffentliche Spielplätze auch für das Schulamt Übersichtslisten zu den auf den Schulfreiflächen vorhandenen Spielgeräten und den hierzu notwendigen Handlungsbedarfen.

 

3. Welche Handlungsbedarfe leitet es daraus ab?

 

Der Handlungsbedarf ist unzweifelhaft vorhanden, kann aber aus finanziellen und teilweise personellen Gründen nicht im erforderlichen Maß wahrgenommen werden. Zwar konnte der personelle Engpass durch Neueinstellungen in diesem Monat spürbar verringert werden, aber die finanziellen Einschränkungen sind nach wie vor vorhanden. Aus den im Haushalt eingestellten Sachmitteln lässt sich der Nachholbedarf nicht decken, so dass perspektivisch das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSP) auf schulische Spielplätze ausgeweitet werden müsste. Ein vergleichbares Programm gibt es seit kurzem für Kitas und öffentliche Kinderspielplätze (KSSP).

 

Leider lassen die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen des SGA eine umfangreiche Reparatur oder die Ersatzbeschaffung eines Gerätes nur selten zu, sodass bei erheblichen Sicherheitsmängeln zum Schutz der spielenden Kinder das defekte Spielgerät bis zur Gefahrenbeseitigung gesperrt werden muss.

 

 

Nachfragen:

1. In welcher Höhe und aus welchen Geldtöpfen sind Mittel für die Unterhaltung, Ersatz- und

Neubeschaffung von Spielgeräten auf bezirklichen Schulgrundstücken in den letzten drei

Haushaltsjahren verausgabt worden?

 

Eine Kostendifferenzierung in der der Frage zugrunde liegenden Art wird erst seit diesem Jahr praktiziert, so dass eine rückwärtige Beantwortung für die Jahre 2012-13 leider nicht möglich ist. Eine Aufbereitung der Daten für das erste Halbjahr 2014 erfordert einen zeitlichen Vorlauf, so dass eine Beantwortung zum gesetzten Termin leider nicht durchführbar war.

2. In welcher Weise können engagierte Eltern bzw. Fördervereine die Reparatur von Spielgeräten unterstützen?

 

Eine Reparatur von Spielgeräten darf lediglich in der Zuständigkeit des SGA oder durch Übertragung an qualifizierte, sorgfältig ausgewählte Fachfirmen erfolgen und unterliegt dabei strengen Sicherheitsnormen. Eine Reparatur von Spielgeräten mit Unterstützung engagierten Eltern bzw. Fördervereinen kann daher nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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