Drucksache - DS/1255/IV  

 
 
Betreff: Software-Inventur I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Just, FelixJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.08.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
11.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1255/IV  
Anlage zur VzK DS/1255/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu ermitteln, welche Fachverfahren in der Bezirksverwaltung zum Einsatz kommen und inwieweit diese abhängig von konkreten proprietären Softwareprodukten sind. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden.

 

?    Von welcher proprietären Software sind die eingesetzten Fachverfahren im Detail abhängig (Name, Hersteller, Versionsnummer(n))?

?    Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Word abhängig sind?

?    Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Excel abhängig sind?

?    Gibt es Software, die noch nicht erhältlich ist, aber gewünscht ist?

?    Welche Lizenzkosten werden erwartet?

 

Hierbei soll die Abhängigkeit eines Fachverfahrens von einem Softwareprodukt so verstanden werden, dass das Fachverfahren ausschließlich zusammen mit diesem konkreten Softwareprodukt einsetzbar ist. Darüber hinaus möge das Bezirksamt ein Verfahren etablieren, mit dem diese Daten kontinuierlich erfasst werden können.

 

Begründung:

 

r den Bezirk kommt in der momentanen Situation nur ein Umstieg auf OpenSource in den Bereichen der Verwaltung infrage, die nicht mit Fachverfahren arbeiten. Allerdings ist zum aktuellen Zeitpunkt davon auszugehen, dass 60-70% der bezirklichen IT-Arbeitsplätze eine Verknüpfung zu einzelnen Microsoft-Produkten (Access als Datenbank, Fachverfahren wie ProFiskal und IPV) benötigen. Da bislang kann keine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie viele PCs ohne Fachverfahren arbeiten - die IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT BePla) fragt solche Informationen nicht ab und da auch für die KLR andere Kriterien relevant sind, werden hierzu keine Daten erhoben. Vor diesem Hintergrund kommt die OpenSource-Kommission zu dem Schluss, dass zunächst jene Bereiche, die problemlos umstellen könnten, ermittelt werden müssen, hierfür ist es nötig die zur Zeit eingesetzten Fachverfahren und ihrer Abhängigkeiten zu einzelnen proprietären Software-Produkten zu ermitteln.

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgehrt  werden. Dies schließt kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

BVV 27.08.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

Tra 11.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bei den zuständigen Stellen zu ermitteln, welche Fachverfahren in der Bezirksverwaltung zum Einsatz kommen und inwieweit diese abhängig von konkreten proprieren Softwareprodukten sind. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden.

 

?    Von welcher proprietären Software sind die eingesetzten Fachverfahren im Detail abhängig (Name, Hersteller, Versionsnummer(n))?

?    Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Word abhängig sind?

?    Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Excel abhängig sind?

?    Gibt es Software, die noch nicht erhältlich ist, aber gewünscht ist?

?    Welche Lizenzkosten werden erwartet?

 

Hierbei soll die Abhängigkeit eines Fachverfahrens von einem Softwareprodukt so verstanden werden, dass das Fachverfahren ausschließlich zusammen mit diesem konkreten Softwareprodukt einsetzbar ist. Darüber hinaus möge das Bezirksamt ein Verfahren etablieren, mit dem diese Daten kontinuierlich erfasst werden können.

 

 

BVV 24.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bei den zuständigen Stellen zu ermitteln, welche Fachverfahren in der Bezirksverwaltung zum Einsatz kommen und inwieweit diese abhängig von konkreten proprietären Softwareprodukten sind. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden.

 

?    Von welcher proprietären Software sind die eingesetzten Fachverfahren im Detail abhängig (Name, Hersteller, Versionsnummer(n))?

?    Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Word abhängig sind?

?    Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Excel abhängig sind?

?    Gibt es Software, die noch nicht erhältlich ist, aber gewünscht ist?

?    Welche Lizenzkosten werden erwartet?

 

Hierbei soll die Abhängigkeit eines Fachverfahrens von einem Softwareprodukt so verstanden werden, dass das Fachverfahren ausschließlich zusammen mit diesem konkreten Softwareprodukt einsetzbar ist. Darüber hinaus möge das Bezirksamt ein Verfahren etablieren, mit dem diese Daten kontinuierlich erfasst werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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