Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1249/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bahn einen neuen Anlauf zu starten, um auf dem nord-westlichenVorplatz ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ zu planen und realisieren. Dabei soll geprüft werden:
- Welche Voraussetzungen notwendig sind, um ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ auf dem Vorplatz zu realisieren. - Welche Fördertöpfe auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene genutzt werden können, um das Infrastruktur-Projekt zu finanzieren. - In welcher Trägerschaft ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ betrieben werden kann.
Begründung:
Das Ostkreuz wird gerade zu einem der größten Regionalbahnhöfe der Republik ausgebaut. Ausreichend Fahrrad-Parkplätze sind in den bisherigen Planungen nicht vorhanden. Der Fahrrat hat dazu in seiner Juni-Sitzung eine Empfehlung ausgesprochen: Ein Parkhaus auf dem Vorplatz mit ausreichend Platz für mehrere Tausend Räder täglich. Die Bahn will auf dem Vorplatz einen Supermarkt mit Parkplätzen bauen. Diese Fehlplanung ist aus Sicht des Bezirksparlaments nicht mehr zeitgemäß. Die Zahlen beim Radverkehr brechen jedes Jahr neue Rekorde. Diese Entwicklung muss bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturanlagen in dieser Größenordnung beachtet werden. Alles andere wäre eine Blockade der Verkehrswende.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 10.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass in die Aufgabenstellung des Wettbewerbs zur Gestaltung der Vorplätze der Bau eines Fahrradparkhauses mit ausreichend Stellplätzen auf dem nordwestlichen Vorplatz aufgenommen wird.
Ferner soll geprüft werden: - Welche Voraussetzungen notwendig sind, um ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ auf dem Vorplatz zu realisieren. - Welche Fördertöpfe auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene genutzt werden können, um das Infrastruktur-Projekt zu finanzieren. - In welcher Trägerschaft ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ betrieben werden kann.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass in die Aufgabenstellung des Wettbewerbs zur Gestaltung der Vorplätze der Bau eines Fahrradparkhauses mit ausreichend Stellplätzen auf dem nordwestlichen Vorplatz aufgenommen wird.
Ferner soll geprüft werden: - Welche Voraussetzungen notwendig sind, um ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ auf dem Vorplatz zu realisieren. - Welche Fördertöpfe auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene genutzt werden können, um das Infrastruktur-Projekt zu finanzieren. - In welcher Trägerschaft ein „Fahrrad-Parkhaus am Ostkreuz“ betrieben werden kann.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin