Drucksache - DS/1228/IV  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Wasserpreissenkungen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wann und in welcher Höhe wurden für die Jahre 2012 und 2013 Gutschriften auf den überhöhten Frischwasserpreis der bezirklichen Liegenschaften ausgestellt?
  2. Wurden bei der Basiskorrektur durch SenFin diese Gutschriften wieder abgezogen oder z.B. auf der Basis von Veranschlagungsleitlinien anerkannt?
  3. Wird es eine Basiskorrektur auf die ab 01.01.2014 abgesenkten Frischwasserpreise geben?
     

Nachfragen:

  1. Wird es eine Basiskorrektur auf die ab 01.01.2015 abzusenkenden Schmutzwasserpreise geben?
  2. Sollte die Reduzierung der Frisch- und Schmutzwasserpreise von der Basiskorrektur unberücksichtigt bleiben würde der Bezirk bis 31.12.2015 in welcher Höhe von den Reduzierungen der Wasserpreise profitieren (Kalkulation für die Jahre 2014 und 2015 auf Basis des Jahres 2012 oder 2013)?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      06.06.2014

Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurden für die Jahre 2012 und 2013 Gutschriften auf den überhöhten Frischwasserpreis der bezirklichen Liegenschaften ausgestellt?

Eine Gutschrift auf den Grund- und Mengenpreis in Höhe von 13,7% für  das Verbrauchsjahr 2012 erfolgte mit der Abrechnung durch die Wasserbetriebe im Jahr 2013.

Eine Gutschrift auf den Grund- und Mengenpreis in Höhe von 13,7% für  das Verbrauchsjahr 2013 erfolgt mit der turnusgemäßen Abrechnung bis Ende des Jahres 2014.

 

  1. Wurden bei der Basiskorrektur durch SenFin diese Gutschriften wieder abgezogen oder z. B. auf der Basis von Veranschlagungsleitlinien anerkannt?

 

SenFin hat mit Übersendungsschreiben vom 19. März 2013 (für 2012) und 31. März 2014 (für 2013) darauf hingewiesen, dass das Abgeordnetenhaus für den Haushaltsplan 2012/2013 eine Erhöhung des Plafonds in Höhe von 50 Mio. ? für alle Bezirke im Bereich der konsumtiven Sachausgaben (insbes. Bewirtschaftungsausgaben) beschlossen hat. Aus diesem Grund gab es für die beiden Jahre keine Basiskorrektur für erhöhte Bewirtschaftungsausgaben bzw. für den Abzug von Gutschriften.

 

  1. Wird es eine Basiskorrektur auf die ab 01.01.2014 abgesenkten Frischwasserpreise geben?

 

Ob es eine Basiskorrektur für 2014 und für 2015 für die abgesenkten Preise für Wasser geben wird, kann derzeit nicht sicher eingeschätzt werden.

 

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wird es eine Basiskorrektur auf die ab 01.01.2015 abgesenkten Frischwasserpreise geben?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1.    Sollte die Reduzierung der Frisch- und Schmutzwasserpreise von der Basiskorrektur unberücksichtigt bleiben würde der Bezirk bis 31.05.2015 in welcher Höhe von den Reduzierungen der Wasserpreise profitieren (Kalkulation für die Jahre 2014 und 2015 auf der Basis des Jahres 2012 oder 2013)?

 

Erfahrungsgemäß schwankt der Wasserverbrauch je nach Nutzerverhalten und klimatischen Bedingungen (u. a. Sprengwasser), die sich von Jahr zu Jahr unterschiedlich gestalten. Für eine kalkulatorische Finanzaufstellung, die sich am durchschnittlichen Wasserverbrauch der letzten drei Jahre  orientieren sollte, ist mehr Zeit erforderlich als die, die für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung steht. Insofern kann dazu heute keine Aussage getroffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

Bezirksstadträtin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: