Drucksache - DS/1214/IV  

 
 
Betreff: Verletzung des Dienstgeheimnis im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg durch die Drucksache 1141/IV der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (wörtliches Zitat aus einem Beschluss des Bezirksamts vom 18.03.2014, der als "Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichnet war)!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt angesichts der Verletzung des Dienstgeheimnis in der Drucksache 1141/IV der BVV zur Aufklärung unternommen (z.B. Mitteilung des Sachverhalts gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Senatskanzlei)?

 

  1. Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit eröffnet oder eingestellt worden?

 

  1. Ist ein Disziplinarverfahren in dieser Angelegenheit eingeleitet oder eingestellt worden?
     

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt geplant bzw. umgesetzt, um eine nochmalige derartige Verletzung zu verhindern?

 

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren bzw. Disziplinarverfahren wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnis im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden in den letzten fünf Jahren eingeleitet bzw. eingestellt oder führten zu welcher Strafe/Maßnahme?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                            04.06.2014                           

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Was hat das Bezirksamt angesichts der Verletzung des Dienstgeheimnis in der Drucksache 1141/IV der BVV zur Aufklärung unternommen (z.B. Mitteilung des Sachverhalts gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Senatskanzlei)?

 

In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE  zur DS/1141/IV vom 29. April 2014 wird wörtlich aus einem als vertraulich gekennzeichneten Bezirksamtsbeschluss zitiert, ohne dass das Bezirksamt zuvor die Vertraulichkeit dieses Beschlusses aufgehoben hatte.

 

Das Bezirksamt wertet dies als einen sehr ernsten Vorgang, bei dem sich auch die Frage aufdrängt, ob durch die zumindest teilweise Weitergabe des Textes der Straftatbestand der Verletzung des Dienstgeheimnisses erfüllt sein könnte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass durch einen Amtsträger ein Geheimnis unbefugt offenbart wird und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden.

 

Im vorliegenden Fall waren die in der Drucksache der Fraktion der Linken angesprochenen Maßnahmen des Bezirksamtes inhaltlich bereits öffentlich kommuniziert.

 

Damit verblieb als verletztes Schutzgut nur das Vertrauen in die Amtsverschwiegenheit selbst, das durch die Weitergabe beschädigt wurde.

 

Die fragliche Bezirksamtsunterlage stand nur einem sehr engen Personenkreis zur Verfügung. Diese Personen wurden zu dem Vorfall befragt und haben dienstlich erklärt, die Vorlage nicht oder auch nicht auszugsweise weitergegeben oder Dritten in anderer Weise zugänglich gemacht zu haben.

 

Da die vom Bezirksamt beschlossenen Maßnahmen zum Zeitpunkt des Antrages der Fraktion DIE LINKE schon bekannt waren, hat das Bezirksamt davon abgesehen, die Staatsanwaltschaft um die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen zu bitten, zumal diese Ermittlungen nur mit der Ermächtigung der obersten Landesbehörde (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) hätten aufgenommen werden können.

 

 

2. Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit eröffnet oder eingestellt worden?

 

Nein

 

3. Ist ein Disziplinarverfahren in dieser Angelegenheit eingeleitet oder eingestellt worden?

 

Nein

 

Nachfragen:

1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt geplant bzw. umgesetzt, um eine nochmalige derartige Verletzung zu verhindern?

 

Alle Personen wurden nochmals eindringlich darauf hingewiesen, das insbesondere als vertraulich gekennzeichnete Bezirksamtsunterlagen auch vertraulich zu behandeln sind, solange das Bezirksamt diese Vertraulichkeit nicht ausdrücklich aufgehoben hat.

 

 

2. Wie viele Ermittlungsverfahren bzw. Disziplinarverfahren wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnis im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden in den letzten fünf Jahren

eingeleitet bzw. eingestellt oder führten zu welcher Strafe/Maßnahme?

 

Keine.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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