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Drucksache - DS/1213/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 04.06.2014 Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Nach welchen Kriterien werden die bis zu 35 Flüchtlinge ausgesucht, die laut dem Sprecher des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg Herrn Langenbach, bei der Sanierung der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule als Handwerker helfen sollen?
Dazu können noch keine Angaben gemacht werden.
2. Inwiefern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geprüft, ob diese Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis besitzen?
Die "Bauhandwerker" würden von einem geeigneten Träger ausgewählt werden. Von dort wird dann auch die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft.
3. Inwiefern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geprüft, ob diese Flüchtlinge die erforderlichen Qualifikationen besitzen?
Das läge in der Verantwortung des Beschäftigungsträgers.
Nachfragen:
1. Inwiefern will das Bezirksamt diese Flüchtlinge für ihre Arbeit bezahlen?
Entfällt.
2. Inwiefern haftet das Bezirksamt für die Flüchtlinge, wenn diese sich bei den Sanierungsarbeiten verletzen oder Dritte verletzen?
Entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
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