Drucksache - DS/1213/IV  

 
 
Betreff: Fördert das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Schwarzarbeit in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Nach welchen Kriterien werden die bis zu 35 Flüchtlinge ausgesucht, die laut dem Sprecher des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg Herrn Langenbach, bei der Sanierung der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule als Handwerker helfen sollen?
  2. Inwiefern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geprüft, ob diese Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis besitzen?
  3. Inwiefern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geprüft, ob diese Flüchtlinge die erforderlichen Qualifikationen besitzen?

Nachfragen:

  1. Inwiefern will das Bezirksamt diese Flüchtlinge für ihre Arbeit bezahlen?
  2. Inwiefern haftet das Bezirksamt für die Flüchtlinge, wenn diese sich bei den Sanierungsarbeiten verletzen oder Dritte verletzen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 04.06.2014

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Nach welchen Kriterien werden die bis zu 35 Flüchtlinge ausgesucht, die laut dem Sprecher des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg Herrn Langenbach, bei der Sanierung der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule als Handwerker helfen sollen?

 

Dazu können noch keine Angaben gemacht werden.

 

2. Inwiefern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geprüft, ob diese Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis besitzen?

 

Die "Bauhandwerker"rden von einem geeigneten Träger  ausgewählt werden. Von dort wird dann auch die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft.

 

3. Inwiefern hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geprüft, ob diese Flüchtlinge die erforderlichen Qualifikationen besitzen?

 

Das läge in der Verantwortung des  Beschäftigungsträgers.

 

Nachfragen:

 

1. Inwiefern will das Bezirksamt diese Flüchtlinge für ihre Arbeit bezahlen?

 

Entfällt.

 

2. Inwiefern haftet das Bezirksamt für die Flüchtlinge, wenn diese sich bei den Sanierungsarbeiten verletzen oder Dritte verletzen?

 

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

 

 
 

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