Drucksache - DS/1103/IV  

 
 
Betreff: Keine Ferienwohnungen in Wohngebieten mehr

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Riester, PaulaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
29.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
30.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
16.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung gegenstandslos   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
13.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste gegenstandslos   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1103_Keine Ferienwohnungen in Wohngebieten mehr  
Anlage zur VzK DS/1103/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2014 (VG 13 L 274. 13) die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten wegen des Verstoßes des Rücksichtnahmegebotes nach § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung untersagen kann.

 

Sofern das Bezirksamt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Untersagung von Ferienwohnungen möglich ist, soll es in allgemeinen Wohngebieten konsequent gegen diese vorgehen, wenn Hinweise auf einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegen.

 

Begründung:

Ferienwohnungen sind schon seit langer Zeit für viele Bewohner*innen unseres Bezirks ein Ärgernis. Sie verringern nicht nur den Wohnraum, sondern sorgen auch für Lärm- und Müllprobleme. Ab April 2014 besteht nun endlich die Möglichkeit, aufgrund der Zweckentfremdungsverbotsverordnung neue Ferienwohnungen nicht zu genehmigen. Bereits bestehende Ferienwohnungen haben aber leider in vielen Fällen Bestandsschutz. Daher bietet der wegweisende Beschluss des Verwaltungsgerichts nun endlich die Möglichkeit - zumindest in allgemeinen Wohngebieten - auch gegen bereits bestehende Ferienwohnungen vorzugehen.

 

 

BVV, 26.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 30.04.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2014 (VG 13 L 274. 13) die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten wegen des Verstoßes des Rücksichtnahmegebotes nach § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung untersagen kann.

 

Sofern das Bezirksamt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Untersagung von Ferienwohnungen möglich ist, soll es in allgemeinen Wohngebieten konsequent gegen diese vorgehen, wenn Hinweise auf einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegen.

 

 

BVV 07.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2014 (VG 13 L 274. 13) die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten wegen des Verstoßes des Rücksichtnahmegebotes nach § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung untersagen kann.

 

Sofern das Bezirksamt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Untersagung von Ferienwohnungen möglich ist, soll es in allgemeinen Wohngebieten konsequent gegen diese vorgehen, wenn Hinweise auf einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 19.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: