Drucksache - DS/1020/IV  

 
 
Betreff: Neustart für das Dragoner-Areal und die Kreuzberger Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:1. Dahl, John
2. Möbus, Anja
3. Forck, Sebastian
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
19.02.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1020/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für den Bereich zwischen Lindenstraße/Mehringplatz, Blücherplatz/Rathausblock (Dragonerareal) und Möckernstraße/Hallesche Straße/Hallesches Ufer zu erarbeiten. Das Bezirksamt soll einen Vorschlag für den Bearbeitungsbereich dieses Konzeptes vorlegen. Eine entsprechende Finanzierung soll vom Land Berlin erwirkt werden.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vorerst keinen Beschluss zur Einleitung eines  Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan VI-92, festgesetzt am 29.09.1966, für das sogenannte Dragonerareal (Mehringdamm/ Obentraut­straße 1/21) zu fassen, sondern statt dessen zu beschließen, vorbereitende Untersuchungen gem. §§ 140 und 141 ff BauGB für ein Entwicklungsgebiet gem. § 165 ff. BauGB bzw. ein Sanierungsgebiet gem. §§ 152 ff. einzuleiten.

 

Ob der Bebauungsplan für den Rathausblock (Dragonerareal) geändert werden soll, wird erst entschieden werden, wenn folgende Zielsetzungen geklärt bzw. folgende Untersuchungen und Konzepte erarbeitet sind:

 

  1. Im Falle der Errichtung von Wohnungen auf dem Gelände werden etwa 50 % der für Wohnnutzung vorgesehenen Baufläche an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft sowie Genossenschaften abgegeben. 30 % der neu zu errichtenden Wohnfläche ist als geförderter, bezahlbarer Wohnraum anzubieten entsprechend der Beschlusslage der BVV.
  2. nftige Investoren sind soweit durch Anwendung des besonderen Städtebaurechts keine andere Handhabe ermöglicht wird zu verpflichten,
    • wohnverträgliches Gewerbe so weit wie möglich auf dem Gelände zu erhalten bzw. im Fall von wohnunverträglichem Gewerbe Unterstützung bei der Umsiedlung des Gewerbes zu leisten. Hierzu ist vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der BVV ein Konzept vorzulegen.
    • die Kosten für die Deckung des sozialen Folgebedarfs (Kitas, Schulversorgung) zu tragen.
    • die Kosten für die Erschließung des Geländes, soweit diese nicht durch Versorgungsunternehmen getragen werden, zu übernehmen.
    • neu entstehendes Straßenland öffentlich zu widmen und dem Land Berlin zu übertragen.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  • soweit ein schutzwürdiges öffentliches Interesse vorliegt, das Baudenkmal zu erhalten und
  • eine öffentliche Ausstellung zur Historie des Geländes inklusive einer Gedenkstätte zur Geschichte der Zwangsarbeit an diesem Ort zu schaffen.

Hierzu ist der BVV vor einem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans eine Denkmalschutz-Konzeption vorzulegen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, sobald ein abgestimmtes und von der BVV beschlossenes Nutzungskonzept für das Areal vorliegt, einen städtebaulichen Wettbewerb in öffentlicher Regie durchzuführen.

 

r die künftige städtebauliche Entwicklung des Postscheckamts-Blocks soll soweit übertragbar nach gleichen Prinzipien verfahren werden. Auch für diesen Block sind vorbereitende Untersuchungen gem. §§ 140 und 141 BauGB einzuleiten.

 

rgerbeteiligungsverfahren zur Zielfindung für die künftige Nutzung und bauliche Gestaltung des Dragonerareals und des Postscheckamt-Blocks sind künftig in Regie des Landes Berlin, hier: des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen. Käufer des Areals sollen ggf.  dafür die Kosten übernehmen, soweit diese nicht aus Mitteln der Städtebauförderung oder aus Abschöpfungsbeträgen finanziert werden können.  

 

Begründung:

 

Die Entwicklung in der „Kreuzberger Mitte“ ist eine der zentralen stadtentwicklungspolitischen Aufgaben in unserem Bezirk. Dank der Festsetzung des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt (Mehringplatz, Blücherplatz, AGB) im Frühjahr 2011 haben Land und Bezirk nunmehr Instrumente und Ressourcen zur Steuerung eines behutsamen Stadterneuerungsprozesses, die zwar bisher noch zögerlich genutzt werden, aber Sorgen um eine ungesteuerte Fehlentwicklung erübrigen.

Eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in öffentlicher Verantwortung und Regie muss auch für die benachbarten, größeren Entwicklungspotentiale in diesem Bereich Kreuzbergs, dem „Dragoner-Areal“ (Rathausblock) und dem Areal des ehem. Postscheckamtes am Halleschen Ufer gesichert werden, auch wenn diese derzeit nicht zur Kulisse des Sanierungsgebietes gehören. Der Bedarf für eine behutsame und grundlegende Stadterneuerung ist bei beiden Arealen offensichtlich. Diese Aufgabe darf nicht dem Immobilienmarkt überantwortet, eine private Maximal-Verwertung als Misch- bzw. Wohngebiet soll nicht das Ziel der städtebaulichen Entwicklung sein.

Im Interesse des Bezirks liegt, zu prüfen und öffentlich zu erörtern, welche Planungsziele für das gesamte Quartier richtig wären, geht es doch um das bedeutendste Entwicklungspotential des Bezirks. Dafür ist das Instrument eines zusammenhängenden Entwicklungs- bzw. Sanierungsgebietes bzw. eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erforderlich und angemessen.

Eine integrierte Planung in diesem zentralen Bereich Kreuzbergs ist für den Bezirk auch von herausragendem Interesse, weil mit der ZLB auf dem Tempelhofer Feld eine der zentralen Nutzungen - die AGB - perspektivisch entfallen oder geschwächt wird. Am südlichen Achsendpunkt einer der berühmtesten und wichtigsten Straßen Berlins, der Friedrichstraße droht eine neue Leere zu entstehen. Der Mehringplatz ist als Ortsteil und Stadtraum ein sozialer und städtebaulicher Brennpunkt mit hohem Stärkungs- und Neuordnungsbedarf deswegen ja auch Sanierungsgebiet.

Falls das besondere Städtebaurecht nicht oder nur in einfachen Verfahren angewendet wird, müssen private Eigentümer und Investoren vor Änderungsverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durch einen Grundlagenvertrag verpflichtet werden, an der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bezirks mitzuwirken und die Kosten der Entwicklung sowie für sozialorientierte Maßnahmen zu tragen.

Eine integrierte Entwicklungsplanung, die der Bedeutung und den Bedarfen des Gesamtbereichs gerecht wird, muss sowohl die Ziele für die Entwicklungspotentiale Rathausblock und Postscheckamts-Block als auch die Stadterneuerungsaufgaben im Sanierungsgebiet im Zusammenhang betrachten. Die problematische Wohnungsmarktentwicklung im Bezirk erfordert ein konsequentes öffentliches Handeln und die Durchsetzung sozialer Ziele. Die städtebauliche Planungen für die beiden großen Entwicklungspotentiale werden zu Bodenwertsteigerungen in zweistelliger Millionenhöhe führen, die für die Realisierung der Entwicklungsziele bzw. erforderlicher öffentlicher Maßnahmen genutzt werden können und müssen.

 

 

BVV 29.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 19.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für den Bereich zwischen Lindenstraße/Mehringplatz, Blücherplatz/Rathausblock (Dragonerareal) und Möckernstraße/Hallesche Straße/Hallesches Ufer zu erarbeiten. Das Bezirksamt soll einen Vorschlag für den Bearbeitungsbereich dieses Konzeptes vorlegen. Eine entsprechende Finanzierung soll vom Land Berlin erwirkt werden.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vorerst keinen Beschluss zur Einleitung eines  Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan VI-92, festgesetzt am 29.09.1966, für das sogenannte Dragonerareal (Mehringdamm/ Obentraut­straße 1/21) zu fassen, sondern statt dessen zu beschließen, vorbereitende Untersuchungen gem. §§ 140 und 141 ff BauGB für ein Entwicklungsgebiet gem. § 165 ff. BauGB bzw. ein Sanierungsgebiet gem. §§ 152 ff. einzuleiten.

 

Ob der Bebauungsplan für den Rathausblock (Dragonerareal) geändert werden soll, wird erst entschieden werden, wenn folgende Zielsetzungen geklärt bzw. folgende Untersuchungen und Konzepte erarbeitet sind:

 

  1. Im Falle der Errichtung von Wohnungen auf dem Gelände werden etwa 50 % der für Wohnnutzung vorgesehenen Baufläche an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft sowie Genossenschaften abgegeben. 30 % der neu zu errichtenden Wohnfläche ist als geförderter, bezahlbarer Wohnraum anzubieten entsprechend der Beschlusslage der BVV.
  2. nftige Investoren sind soweit durch Anwendung des besonderen Städtebaurechts keine andere Handhabe erglicht wird zu verpflichten,
    • die bestehende Gewerbenutzung so weit wie möglich auf dem Gelände zu erhalten. Hierzu ist vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der BVV ein Konzept vorzulegen.
    • die Kosten für die Deckung des sozialen Folgebedarfs (Kitas, Schulversorgung) zu tragen.
    • die Kosten für die Erschließung des Geländes, soweit diese nicht durch Versorgungsunternehmen getragen werden, zu übernehmen.
    • neu entstehendes Straßenland öffentlich zu widmen und dem Land Berlin zu übertragen.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  • soweit ein schutzwürdiges öffentliches Interesse vorliegt, das Baudenkmal zu erhalten und
  • eine öffentliche Ausstellung zur Historie des Geländes inklusive einer Gedenkstätte zur Geschichte der Zwangsarbeit an diesem Ort zu schaffen.

Hierzu ist der BVV vor einem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans eine Denkmalschutz-Konzeption vorzulegen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, sobald ein abgestimmtes und von der BVV beschlossenes Nutzungskonzept für das Areal vorliegt, einen städtebaulichen Wettbewerb in öffentlicher Regie durchzuführen.

 

r die künftige städtebauliche Entwicklung des Postscheckamts-Blocks soll soweit übertragbar nach gleichen Prinzipien verfahren werden. Auch für diesen Block sind vorbereitende Untersuchungen gem. §§ 140 und 141 BauGB einzuleiten.

 

rgerbeteiligungsverfahren zur Zielfindung für die künftige Nutzung und bauliche Gestaltung des Dragonerareals und des Postscheckamt-Blocks sind künftig in Regie des Landes Berlin, hier: des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen. Käufer des Areals sollen ggf.  dafür die Kosten übernehmen, soweit diese nicht aus Mitteln der Städtebauförderung oder aus Abschöpfungsbeträgen finanziert werden nnen.  

 

Die Drucksache DS/0713/IV ist anzuwenden.

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für den Bereich zwischen Lindenstraße/Mehringplatz, Blücherplatz/Rathausblock (Dragonerareal) und Möckernstraße/Hallesche Straße/Hallesches Ufer zu erarbeiten. Das Bezirksamt soll einen Vorschlag für den Bearbeitungsbereich dieses Konzeptes vorlegen. Eine entsprechende Finanzierung soll vom Land Berlin erwirkt werden.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vorerst keinen Beschluss zur Einleitung eines  Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan VI-92, festgesetzt am 29.09.1966, für das sogenannte Dragonerareal (Mehringdamm/ Obentraut­straße 1/21) zu fassen, sondern statt dessen zu beschließen, vorbereitende Untersuchungen gem. §§ 140 und 141 ff BauGB für ein Entwicklungsgebiet gem. § 165 ff. BauGB bzw. ein Sanierungsgebiet gem. §§ 152 ff. einzuleiten.

 

Ob der Bebauungsplan für den Rathausblock (Dragonerareal) geändert werden soll, wird erst entschieden werden, wenn folgende Zielsetzungen geklärt bzw. folgende Untersuchungen und Konzepte erarbeitet sind:

 

  1. Im Falle der Errichtung von Wohnungen auf dem Gelände werden etwa 50 % der für Wohnnutzung vorgesehenen Baufläche an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft sowie Genossenschaften abgegeben. 30 % der neu zu errichtenden Wohnfläche ist als geförderter, bezahlbarer Wohnraum anzubieten entsprechend der Beschlusslage der BVV.
  2. nftige Investoren sind soweit durch Anwendung des besonderen Städtebaurechts keine andere Handhabe erglicht wird zu verpflichten,
    • die bestehende Gewerbenutzung so weit wie möglich auf dem Gelände zu erhalten. Hierzu ist vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der BVV ein Konzept vorzulegen.
    • die Kosten für die Deckung des sozialen Folgebedarfs (Kitas, Schulversorgung) zu tragen.
    • die Kosten für die Erschließung des Geländes, soweit diese nicht durch Versorgungsunternehmen getragen werden, zu übernehmen.
    • neu entstehendes Straßenland öffentlich zu widmen und dem Land Berlin zu übertragen.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  • soweit ein schutzwürdiges öffentliches Interesse vorliegt, das Baudenkmal zu erhalten und
  • eine öffentliche Ausstellung zur Historie des Geländes inklusive einer Gedenkstätte zur Geschichte der Zwangsarbeit an diesem Ort zu schaffen.

Hierzu ist der BVV vor einem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans eine Denkmalschutz-Konzeption vorzulegen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, sobald ein abgestimmtes und von der BVV beschlossenes Nutzungskonzept für das Areal vorliegt, einen städtebaulichen Wettbewerb in öffentlicher Regie durchzuführen.

 

r die künftige städtebauliche Entwicklung des Postscheckamts-Blocks soll soweit übertragbar nach gleichen Prinzipien verfahren werden. Auch für diesen Block sind vorbereitende Untersuchungen gem. §§ 140 und 141 BauGB einzuleiten.

 

rgerbeteiligungsverfahren zur Zielfindung für die künftige Nutzung und bauliche Gestaltung des Dragonerareals und des Postscheckamt-Blocks sind künftig in Regie des Landes Berlin, hier: des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen. Käufer des Areals sollen ggf.  dafür die Kosten übernehmen, soweit diese nicht aus Mitteln der Städtebauförderung oder aus Abschöpfungsbeträgen finanziert werden nnen.  

 

Die Drucksache DS/0713/IV ist anzuwenden.

 

 

 
 

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