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Drucksache - DS/0960/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Berlin, den 17.12.2013 Bezirksstadtrat Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Vergaben nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) gibt es pro Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes im Bezirk?
Die Submissionsstelle der Abt. PBUI hat seit Inkrafttreten des BerlAVG ab 5.6.2012: Anzahl 2012: 212 Stück Anzahl 2013: 458 Stück Gesamt: 670 Stück durchgeführt.
Amt für Weiterbildung und Kultur: 2013 wurde eine beschränkte Ausschreibung zur Hausmeistertätigkeit im Amt Weiterbildung und Kultur durchgeführt. Dabei wurden die gesetzlichen Bestimmungen streng eingehalten. Darüber hinaus wurden in den Fachbereichen ausgeschrieben:
Fachbereich Bibliotheken: Bibliotheksservice (Lektorat und Erstellung der Titelinformationen) an EKZ über einen Outsourcing-Vertrag pro Jahr eine Ausschreibung
Fachbereich Kultur: ABF Gebäudereinigung für die Alte Feuerwache Gegenbauer Gebäudeservice für das THXB Museum, Kunstraum Bethanien Xenon Besucherservice GmbH für die Ausstellungsaufsicht im Kunstraum Bethanien
Fachbereich Volkshochschule: Schließdienst in der Wassertorstraße 4 Beschränkte Ausschreibung Programmdruck einmal im Jahr
Fachbereich Musikschule: Fehlanzeige
Finanzservice: Keine eigenen Ausschreibungen. Es wird der Service des Landesverwaltungsamtes und der bezirklichen IT-Stelle, die auf die Ausschreibungen des IT-Dienstleistungszentrums von Berlin zurückgreifen.
Wirtschaftsförderung: Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist der § 55 LHO. Durch die OEH Wirtschaftsförderung werden Maßnahmen aus dem Programm zur "Förderung wirtschaftsdienlicher Maßnahmen im Rahmen Bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit", finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umgesetzt. Die Realisierung der Projekte erfolgt durch Auftragsvergaben nach (europaweiten) Ausschreibungen gem. VOL/A bzw. VOF (abhängig vom Inhalt der Projekte). Vertragsbestandteil ist u.a. das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in der zum Datum des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Folgende Vergaben erfolgten seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2010 durch die Wirtschaftsförderung: 2010 - Geschäftsstraßenmanagement Karl-Marx-Allee 2011 - Ansiedlungsmanagement Friedrichshain-Kreuzberg 2012 - Standortmarketing Südliche Friedrichstadt
Schul- und Sportamt: Seit dem Inkrafttreten des BerlAVG am 08.07.2010, zuletzt geändert am 05.06.2012 (in Kraft getreten am 17.06.2012), wurden im Schul- und Sportamt insgesamt 13 Ausschreibungen durchgeführt.
Im Gesundheitsamt erfolgten Vergaben auf der Grundlage des BerlAVG wie folgt: 2010: 1 2011: 1
Im Jugendamt, dem Berliner Notdienst Kinderschutz sowie der Plan- und Leistelle Gesundheit gab es keine Ausschreibungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, da alle Aufträge unter der im Gesetz genannten Betragsgrenze liegen. Ausschreibungen für diese Bereiche, die über dem genannten Betrag liegen werden durch die Servicebereiche (z.B. SE-FM, IT-Stelle) des Bezirksamtes veranlasst und durchgeführt.
2. Welche Stundenlöhne werden in den entsprechenden Ausschreibungen dabei mindestens zugrunde gelegt?
Bis zur letzten Änderung des Gesetzes galt ein Stundenlohn von 7,50 ?. Mit der Änderung im Juni 2012 wurde der Mindeststundenlohn auf 8,50 ? erhöht.
3. Gibt es noch laufende Verträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden und wenn ja, wurden diese Verträge den gesetzlichen Bestimmungen des BerlAVG angepasst?
Es gibt im Bereich Schülerbeköstigung vier laufende Verträge, die vor Inkrafttreten des BerlAVG geschlossen wurden. Eine Anpassung dieser bestehenden Verträge an das BerlAVG ist nicht möglich, da sich das BerlAVG immer auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung bezieht. Wird beispielsweise der Stundenlohn danach erhöht, wirkt er sich nicht auf die bereits veröffentlichte Ausschreibung aus.
Eine vor Inkrafttreten des BerlAVG erfolgte Ausschreibung zur Vergabe von Leistungen im Rahmen der Rattenbekämpfung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde mit der Bedingung verknüpft, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, seine Arbeitnehmer/-innen bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils in Berlin geltenden Entgelttarifen zu entlohnen und dies auch von seinen Nachunternehmen zu verlangen.
Der Rattenbekämpfungsvertrag läuft noch bis zur nächsten Ausschreibung, die im Jahr 2014 für 2015 stattfinden wird.
Nachfrage: 1. Nach welchen Verfahren, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln stellt das Bezirksamt sicher, dass die Kriterien des Gesetzes eingehalten werden?
Die Anwendung des Gesetzes ist Vertragsbestandteil. Sollten im Rahmen der Umsetzung des Projektes Zweifel auftreten, würden Kontrollen gem. § 5 BerlAVG durchgeführt. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wurden die entsprechenden Nachweise zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen angefordert und geprüft. Darüber hinaus konnte aus zeitlichen und arbeitsintensiven Gründen keine weitere Prüfung stattfinden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Vergabe schriftlich zur Einhaltung der Kriterien des BerlAVG. Eine Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung ist dem Gesundheitsamt nicht möglich.
Zusätzlich wird bei unklaren Fällen die bezirkliche Submissionsstelle mit einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat |
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