Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0931/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin Frauenhäuser als Ort der Hilfe, Beratung und vor allem als vorübergehend geschützte Unterkunft für von Gewalt betroffene Frauen und Kindern angemessen ausgestattet werden.
Daher ist vom Senat konkret einzufordern:
Der BVV ist in der Januar-Sitzung zu berichten.
Begründung: "Gewalt kommt nicht in die Tüte" - Am 25.11. verteilt der stellvertretende Bezirksbürgermeister wieder Bäckertüten, Notrufnummern und Infomaterial zur Thematik der häuslichen Gewalt. Aktionen wie diese aber auch die vielfältigen Beratungsangebote tragen die Problematik der häuslichen Gewalt in die Öffentlichkeit und schaffen ein Bewusstsein dafür: Denn häusliche Gewalt ist keinesfalls ein privates Problem, sondern eine Straftat. Beratung schafft weiteren Bedarf. So kommt es, dass mehr Frauen aus Gewaltbeziehungen ausbrechen und Unterschlupf, aber auch Hilfe in Frauenhäusern suchen. Die Berliner Frauenhäuser sind inzwischen aber so sehr überlastet, dass Frauen und ihre Kindern abgewiesen werden müssen. Eine sichere Unterkunft finden einige Berlinerinnen nur in Brandenburg.
Die BIG-Hotline hat ermittelt, dass - allein im Jahr 2012 - 569 Frauen und 649 Kinder nicht auf einen regulären Platz vermittelt werden. Während viele Betroffene auf Notplätze verwiesen wurden, konnte 230 Frauen und 331 Kindern keine sichere Unterkunft vermittelt werden. Diese Zahlen sind dramatisch. Deswegen wollen wir auch aus unserem Bezirk heraus zum Handeln aufrufen. Vertreterinnen des Zweiten Autonomen Frauenhauses berichteten in der Sitzung des Frauen- und Queer-Ausschusses am 13.11.2013, dass die neun Notplätze aufgrund der hohen Nachfrage de facto wie reguläre Plätze genutzt und von den Mitarbeiterinnen betreut werden. So ist seit zweieinhalb Jahren das Zweite Autonome Frauenhaus überbelegt.
Mit nur 100.000 Euro im Jahr ist es jedoch möglich die neun Not- in reguläre Frauenhausplätze umzuwandeln. Derzeit ist eine Regelfinanzierung für fünf weitere Plätze vorgesehen. Das begrüßen wir! Doch auch die vier weiteren Plätze werden dringend gebraucht. Verschärft wird die Problematik der Überbelegung der Frauenhäuser außerdem dadurch, dass der angespannte Berliner Wohnungsmarkt ein Wegzug aus dem Frauenhaus verhindert oder zumindest verzögert. Für Frauen, die sich entscheiden aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung zu ziehen, ist es in den letzten Jahren weitaus schwerer geworden eine bezahlbare Mietwohnung zu finden. Zudem leiden Frauen unter diskriminierenden Praxen der Vermieter*innen bei der Wohnungsvergabe. Hier sehen wir die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht: Menschen, die auf dem freien Markt keine Chance auf eine Wohnung haben, benötigen dringend Unterstützung.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin Frauenhäuser als Ort der Hilfe, Beratung und vor allem als vorübergehend geschützte Unterkunft für von Gewalt betroffene Frauen und Kindern angemessen ausgestattet werden.
Daher ist vom Senat konkret einzufordern:
Der BVV ist in der Januar-Sitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.10.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer
Queer 11.11.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin