Drucksache - DS/0931/IV  

 
 
Betreff: Kein Weg zurück in die Gewalt aufgrund fehlender Ausstattung der Frauenhäuser
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATENVorsteherin
Verfasser:1. Richter, Claudia
2. Hellmuth, Susanne
3. Mollenhauer-Koch, Tessa
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer Beratung ff
11.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Queer ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0931_Frauenhäuser  
Anlage zur VzK DS/0931/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin Frauenhäuser als Ort der Hilfe, Beratung und vor allem als vorübergehend geschützte Unterkunft für von Gewalt betroffene Frauen und Kindern angemessen ausgestattet werden.

 

Daher ist vom Senat konkret einzufordern:
 

  • Im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen ist eine Regelfinanzierung für die Umwandlung von insgesamt neun bisherigen Not- in reguläre Frauenhausplätze im Zweiten Autonomen Frauenhaus bereitzustellen.
  • Aufgrund des gestiegenen Bedarfs ist die Gründung eines weiteren Frauenhauses zu forcieren und die Finanzierung sicherzustellen.
  • Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist eine Vereinbarung über die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen für Frauen, die sich entscheiden aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung zu ziehen, zu treffen.
  • Zudem ist die diskriminierende Praxis bei der Vergabe von Wohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wirksam zu unterbinden.

 

Der BVV ist in der Januar-Sitzung zu berichten.

 

Begründung:

"Gewalt kommt nicht in die Tüte" - Am 25.11. verteilt der stellvertretende Bezirksbürgermeister wieder Bäckertüten, Notrufnummern und Infomaterial zur Thematik der häuslichen Gewalt. Aktionen wie diese aber auch die vielfältigen Beratungsangebote tragen die Problematik der häuslichen Gewalt in die Öffentlichkeit und schaffen ein Bewusstsein dafür: Denn häusliche Gewalt ist keinesfalls ein privates Problem, sondern eine Straftat.

Beratung schafft weiteren Bedarf. So kommt es, dass mehr Frauen aus Gewaltbeziehungen ausbrechen und Unterschlupf, aber auch Hilfe in Frauenhäusern suchen. Die Berliner Frauenhäuser sind inzwischen aber so sehr überlastet, dass Frauen und ihre Kindern abgewiesen werden müssen. Eine sichere Unterkunft finden einige Berlinerinnen nur in Brandenburg.

 

Die BIG-Hotline hat ermittelt, dass - allein im Jahr 2012 - 569 Frauen und 649 Kinder nicht auf einen regulären Platz vermittelt werden. Während viele Betroffene auf Notplätze verwiesen wurden, konnte 230 Frauen und 331 Kindern keine sichere Unterkunft vermittelt werden.

Diese Zahlen sind dramatisch. Deswegen wollen wir auch aus unserem Bezirk heraus zum Handeln aufrufen.

Vertreterinnen des Zweiten Autonomen Frauenhauses berichteten in der Sitzung des Frauen- und Queer-Ausschusses am 13.11.2013, dass die neun Notplätze aufgrund der hohen Nachfrage de facto wie reguläre Plätze genutzt und von den Mitarbeiterinnen betreut werden. So ist seit zweieinhalb Jahren das Zweite Autonome Frauenhaus überbelegt.

 

Mit nur 100.000 Euro im Jahr ist es jedoch möglich die neun Not- in reguläre Frauenhausplätze umzuwandeln. Derzeit ist eine Regelfinanzierung für fünf weitere Plätze vorgesehen. Das begrüßen wir! Doch auch die vier weiteren Plätze werden dringend gebraucht.

Verschärft wird die Problematik der Überbelegung der Frauenhäuser außerdem dadurch, dass der angespannte Berliner Wohnungsmarkt ein Wegzug aus dem Frauenhaus verhindert oder zumindest verzögert. Für Frauen, die sich entscheiden aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung zu ziehen, ist es in den letzten Jahren weitaus schwerer geworden eine bezahlbare Mietwohnung zu finden. Zudem leiden Frauen unter diskriminierenden Praxen der Vermieter*innen bei der Wohnungsvergabe.

Hier sehen wir die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht: Menschen, die auf dem freien Markt keine Chance auf eine Wohnung haben, benötigen dringend Unterstützung.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin Frauenhäuser als Ort der Hilfe, Beratung und vor allem als vorübergehend geschützte Unterkunft für von Gewalt betroffene Frauen und Kindern angemessen ausgestattet werden.

 

Daher ist vom Senat konkret einzufordern:
 

  • Im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen ist eine Regelfinanzierung für die Umwandlung von insgesamt neun bisherigen Not- in reguläre Frauenhausplätze im Zweiten Autonomen Frauenhaus bereitzustellen.
  • Aufgrund des gestiegenen Bedarfs ist die Gründung eines weiteren Frauenhauses zu forcieren und die Finanzierung sicherzustellen.
  • Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist eine Vereinbarung über die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen für Frauen, die sich entscheiden aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung zu ziehen, zu treffen.
  • Zudem ist die diskriminierende Praxis bei der Vergabe von Wohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wirksam zu unterbinden.

 

Der BVV ist in der Januar-Sitzung zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer

 

 

Queer 11.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

25.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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