Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Verfahren zur Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV und die Rechte der einbringenden Bürger/innen bzw. ihrer Vertrauenspersonen werden wie folgt konkretisiert:
§34 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird ergänzt:
Neu (7)
Einwohner/innenanträge sortieren sich, entsprechend §42 (GO), in einem eigenen Tagesordnungspunkt der BVV-Sitzung nach Großen Anfragen und vor der Beratung von BVV-Anträgen ein.
Neu (8)
Für die Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV-Sitzung stehen den Vertrauenspersonen und Fraktionen jeweils 10 Minuten Redezeit pro Antrag zur Verfügung, Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten 5 Minuten.
Neu (9)
Ein Antrag auf Vertagung oder Ende der Beratung (§43 Abs.3 GO) von Einwohner/innenanträgen bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Vertrauenspersonen und der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.
Neu (10)
Bei Anträgen auf Unterbrechung der Sitzung und Überweisung in einen/mehrere Ausschüsse (§43 Abs.3 GO) haben die Vertrauenspersonen die gleichen Rechte wie Fraktionen.
Neu (11)
Ab Eingang eines Einwohner/innenantrags und bis zur Beschlussfassung erhalten Vertrauenspersonen alle den Einwohner/innenantrag betreffenden Informationen, die auch die Ausschussmitglieder über das BVV-Büro erhalten.
Begründung:
Aufgrund fehlender Verfahrensregelungen zu Einwohner/innenanträgen wird eine Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV nötig.
BüTra 14.11.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Verfahren zur Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV und die Rechte der einbringenden Bürger/innen bzw. ihrer Vertrauenspersonen werden wie folgt konkretisiert:
§34 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird ergänzt:
Neu (7)
Einwohner/innenanträge sortieren sich, entsprechend §42 (GO), in einem eigenen Tagesordnungspunkt der BVV-Sitzung nach Großen Anfragen und vor der Beratung von BVV-Anträgen ein.
Neu (8)
Für die Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV-Sitzung stehen den Vertrauenspersonen insgesamt und den Fraktionen jeweils 10 Minuten Redezeit pro Antrag zur Verfügung, Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten 5 Minuten.
Neu (9)
Bei Anträgen auf Unterbrechung der Sitzung und Überweisung in einen/mehrere Ausschüsse (§43 Abs.3 GO) haben die Vertrauenspersonen die gleichen Rechte wie Fraktionen.
Neu (10)
Ab Eingang eines Einwohner/innenantrags und bis zur Beschlussfassung erhalten Vertrauenspersonen alle den Einwohner/innenantrag betreffenden Informationen, die auch die Ausschussmitglieder über das BVV-Büro erhalten.
BVV 27.11.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Verfahren zur Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV und die Rechte der einbringenden Bürger/innen bzw. ihrer Vertrauenspersonen werden wie folgt konkretisiert:
§34 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird ergänzt:
Neu (7)
Einwohner/innenanträge sortieren sich, entsprechend §42 (GO), in einem eigenen Tagesordnungspunkt der BVV-Sitzung nach Großen Anfragen und vor der Beratung von BVV-Anträgen ein.
Neu (8)
Für die Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV-Sitzung stehen den Vertrauenspersonen insgesamt und den Fraktionen jeweils 10 Minuten Redezeit pro Antrag zur Verfügung, Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten 5 Minuten.
Neu (9)
Bei Anträgen auf Unterbrechung der Sitzung und Überweisung in einen/mehrere Ausschüsse (§43 Abs.3 GO) haben die Vertrauenspersonen die gleichen Rechte wie Fraktionen.
Neu (10)
Ab Eingang eines Einwohner/innenantrags und bis zur Beschlussfassung erhalten Vertrauenspersonen alle den Einwohner/innenantrag betreffenden Informationen, die auch die Ausschussmitglieder über das BVV-Büro erhalten.