Drucksache - DS/0918/IV  

 
 
Betreff: Einwohner/innenanträge - Regelung in §34 der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Jaath, Kristine
2. Weeger, Andreas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
14.11.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Verfahren zur Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV und die Rechte der einbringenden Bürger/innen bzw. ihrer Vertrauenspersonen werden wie folgt konkretisiert:

 

§34 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird ergänzt:

 

Neu (7)
Einwohner/innenanträge sortieren sich, entsprechend §42 (GO), in einem eigenen Tagesordnungspunkt der BVV-Sitzung nach Großen Anfragen und vor der Beratung von BVV-Anträgen ein.

 

Neu (8)
r die Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV-Sitzung stehen den Vertrauenspersonen und Fraktionen jeweils 10 Minuten Redezeit pro Antrag zur Verfügung, Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten 5 Minuten.

 

Neu (9)
Ein Antrag auf Vertagung oder Ende der Beratung (§43 Abs.3 GO) von Einwohner/innenanträgen bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Vertrauenspersonen und der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.

 

Neu (10)
Bei Anträgen auf Unterbrechung der Sitzung und Überweisung in einen/mehrere Ausschüsse (§43 Abs.3 GO) haben die Vertrauenspersonen die gleichen Rechte wie Fraktionen.

 

Neu (11)
Ab Eingang eines Einwohner/innenantrags und bis zur Beschlussfassung erhalten Vertrauenspersonen alle den Einwohner/innenantrag betreffenden Informationen, die auch die Ausschussmitglieder über das BVV-Büro erhalten.

 

 

Begründung:

Aufgrund fehlender Verfahrensregelungen zu Einwohner/innenanträgen wird eine Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV nötig.

 

 

BüTra 14.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Verfahren zur Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV und die Rechte der einbringenden rger/innen bzw. ihrer Vertrauenspersonen werden wie folgt konkretisiert:

 

§34 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird ergänzt:

 

Neu (7)
Einwohner/innenanträge sortieren sich, entsprechend §42 (GO), in einem eigenen Tagesordnungspunkt der BVV-Sitzung nach Großen Anfragen und vor der Beratung von BVV-Anträgen ein.

 

Neu (8)
r die Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV-Sitzung stehen den Vertrauenspersonen insgesamt und den Fraktionen jeweils 10 Minuten Redezeit pro Antrag zur Verfügung, Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten 5 Minuten.

 

Neu (9)
Bei Anträgen auf Unterbrechung der Sitzung und Überweisung in einen/mehrere Ausschüsse (§43 Abs.3 GO) haben die Vertrauenspersonen die gleichen Rechte wie Fraktionen.

 

Neu (10)
Ab Eingang eines Einwohner/innenantrags und bis zur Beschlussfassung erhalten Vertrauenspersonen alle den Einwohner/innenantrag betreffenden Informationen, die auch die Ausschussmitglieder über das BVV-Büro erhalten.

 

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Verfahren zur Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV und die Rechte der einbringenden rger/innen bzw. ihrer Vertrauenspersonen werden wie folgt konkretisiert:

 

§34 der Geschäftsordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird ergänzt:

 

Neu (7)
Einwohner/innenanträge sortieren sich, entsprechend §42 (GO), in einem eigenen Tagesordnungspunkt der BVV-Sitzung nach Großen Anfragen und vor der Beratung von BVV-Anträgen ein.

 

Neu (8)
r die Behandlung von Einwohner/innenanträgen in der BVV-Sitzung stehen den Vertrauenspersonen insgesamt und den Fraktionen jeweils 10 Minuten Redezeit pro Antrag zur Verfügung, Gruppen und fraktionslosen Bezirksverordneten 5 Minuten.

 

Neu (9)
Bei Anträgen auf Unterbrechung der Sitzung und Überweisung in einen/mehrere Ausschüsse (§43 Abs.3 GO) haben die Vertrauenspersonen die gleichen Rechte wie Fraktionen.

 

Neu (10)
Ab Eingang eines Einwohner/innenantrags und bis zur Beschlussfassung erhalten Vertrauenspersonen alle den Einwohner/innenantrag betreffenden Informationen, die auch die Ausschussmitglieder über das BVV-Büro erhalten.

 

 

 
 

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