Drucksache - DS/0832/IV  

 
 
Betreff: Rattengift
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass entlang der Grünanlagen Tempelhofer Ufer/Waterloo-Ufer Rattengift ausgelegt wurde? (Dies betrifft insbesondere die Grünanlage am Blücherplatz, die bei warmem Wetter im starken Maße von Familien und Haustierbesitzern genutzt wird.)

 

  1. Ist diese Maßnahme im Auftrag und/oder mit Wissen des Bezirksamtes erfolgt?

 

  1. Hält das Bezirksamt das Anbringen von roten Aufklebern an Verkehrsschildern und 30 cm hohen Beet-Begrenzungen für einen ausreichenden Warnhinweis oder wäre eine entsprechende Beschilderung mit Warnhinweisen angesichts der Frequentierung der Fläche nicht sinnvoller?

 

Nachfragen:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welches Gift hier Verwendung findet?

 

  1. Welche Auswirkungen hat dies auf den menschlichen Organismus, bzw. wie wirkt es sich auf Haustiere - Hunde und Katzen - aus?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      28.08.2013

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass entlang der Grünanlagen Tempelhofer Ufer/Waterloo-Ufer Rattengift ausgelegt wurde? (Dies betrifft insbesondere die Grünanlage am Blücherplatz, die bei warmem Wetter im starken Maße von Familien und Haustierbesitzern genutzt wird.)

 

Dem Gesundheitsamt ist eine Bekämpfung in diesem Bereich bekannt.

 

 

2. Ist diese Maßnahme im Auftrag und/oder mit Wissen des Bezirksamtes erfolgt?

 

Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Gesundheitsamts.

 

 

 

3. Hält das Bezirksamt das Anbringen von roten Aufklebern an Verkehrsschildern und 30 cm hohen Beet-Begrenzungen für einen ausreichenden Warnhinweis oder wäre eine entsprechende Beschilderung mit Warnhinweisen angesichts der Frequentierung der Fläche nicht sinnvoller?

 

Die Beschilderung erfolgt gemäß den Anforderungen der Schädlingsbekämpfungsverordnung, möglichst in unmittelbarer Nähe zum Ort der Auslage der Köder.

 

 

Nachfragen:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welches Gift hier Verwendung findet?

 

Ja, es werden nur geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren zur Bekämpfung tierischer Schädlinge gemäß §18 Infektionsschutzgesetz, Teil B, eingesetzt.

 

 

2. Welche Auswirkungen hat dies auf den menschlichen Organismus, bzw. wie wirkt es sich auf Haustiere - Hunde und Katzen - aus?

 

Da es sich bei den eingesetzten Mitteln um Antikoagulantien, also Blutgerinnungshemmer, handelt, wirken diese bei versehentlicher Aufnahme auch entsprechend auf den menschlichen Organismus sowie auf Hunde und Katzen. Daher erhalten die in der unmittelbaren Umgebung angebrachten Warnhinweise Informationen zum verwendeten Mittel, zum einsetzbaren Gegengift sowie die Rufnummer des Giftnotdienstes.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann , Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 
 

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